Gewaltprävention – Notfallpläne

Ein Schüler bedroht einen Mitschüler © dpa

Der Schutz zur seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler gehört zu den Zielen und Grundsätzen von Erziehung und Bildung, so ist es im Brandenburgischen Schulgesetz verankert. Diesem Anspruch trägt der neue Rahmenlehrplan der Jahrgangsstufen 1 bis 10 besonders Rechnung. Darin werden alle Schulen verpflichtet, das übergreifende Thema zur Gewaltprävention im schulinternen Curriculum zu verankern. Grundsätzliches Ziel soll dabei sein, ein gewaltfreies  Schulklima zu schaffen bzw. zu erhalten.

Die Prävention basiert auf der Überzeugung, dass es Handlungsmöglichkeiten gibt, die der Anwendung von Gewalt oder ihrer Eskalation vorbeugen. Dabei sind nicht das Vorhandensein von Konflikten problematisch, sondern der unangemessene Umgang damit und Verhaltensweisen, die die Interessen und Bedürfnisse anderer ausblenden oder unterdrücken. Ziel der Gewaltprävention in Schulen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, kontrolliert zu handeln, anderen respektvoll zu begegnen und mit Konflikten konstruktiv umzugehen.

Rundschreiben „Hinsehen – Handeln – Helfen“

Mit dem Rundschreiben „Hinsehen – Handeln – Helfen, Angst- und gewaltfrei leben und lernen in der Schule“ wird allen in der Schule Verantwortlichen ein Handlungspapier zur Verfügung gestellt, um sie darin zu stärken, dass sie Gewalt erkennen und begegnen können. Gezielte und wirksame Prävention bedeutet: Gewalt zum Thema machen, deeskalieren und intervenieren zur Vermeidung und Verringerung von Gewaltvorfällen und Straftaten.

Das Rundschreiben beschreibt die Grundsätze des Handelns, z. B. dass die Gewalttat zu ächten ist, nicht aber die Person, dass die Perspektive des Opfers deutlich werden muss oder der Vorrang der Wiedergutmachung vor der Repression. Das Vorgehen bei Gewaltvorfällen wird im Detail geregelt wie auch die Maßnahmen zur Aufarbeitung des Sachverhalts. Den Schulen werden Informationen an die Hand gegeben, bei welchen Vorfällen z. B. die Polizei zu beteiligen ist, wer Anzeige zu erstatten hat und wie u. a. mit strafunmündigen Kindern umzugehen ist. Besonders wird auf Straftaten eingegangen, die den demokratischen Rechtsstaat gefährden. Dabei handelt es sich u. a. um die Verbreitung von Propagandamitteln oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es werden Ansprechpartner und deren Kontaktdaten benannt, bei denen die Schulen Rat und Unterstützung bei Gewaltvorfällen finden können.

Notfallpläne für die Schulen des Landes Brandenburg

Bei schwerwiegenden Notfällen an Schulen wie Amokläufen, Geiselnahmen, Bombendrohungen oder schweren Körperverletzungen sollen die „Notfallpläne für die Schulen des Landes Brandenburg" helfen, diese schwierigen Situationen besser zu meistern. Sie enthalten konkrete Handlungs­an­leitungen und Hinweise auf Hilfen, wenn Schulen mit Notfallsituationen, Gewaltvorfällen oder extremistisch motivierten Vorfällen konfrontiert werden. Das Ziel der Notfallpläne ist es, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter und alle anderen Verantwortlichen in akuten Notfällen, z. B. bei Krisensituationen, minder schweren Gewaltvorfällen sowie auch bei Amok­dro­hun­gen wissen, was zu tun ist und in welchen Fällen und bei wem sie rasch Hilfe an­for­dern und erwarten können, wenn ein Vorfall weitergehender Unterstützung bedarf.

Die Notfallpläne sind primär eine Handreichung für die Schulleitung, sie sind aber auch allen anderen an den Schulen Tätigen (Lehrkräften, Sekretariat, Referendarinnen und Referendaren bis hin zur Hausmeisterin/zum Hausmeister, ggf. auch Elternvertretungen und ausgewählten Schülervertretungen der Oberstufe) in ihrer Struktur und Handhabung bekannt zu machen und sollten ihnen vertraut sein. Hinweise zum Notfall können in akuten Belastungssituationen nur dann gegeben werden und hilfreich sein, wenn der Umgang mit ihnen vorbereitet bzw. geübt ist. Daher ist in den Schulen ausgehend von der Leitungsebene zu klären, wer in einem Notfall welche Aufgaben zu übernehmen hat. Die Auseinandersetzung mit den Notfallplänen gehört zu dem für jede Schule zu entwickelnden Sicherheitskonzept, das in das Schulprogramm aufzunehmen ist. Die Notfallpläne sind in die Teile A – Grundsätze, Teile B – Sofortmaßnahmen und Teile C – Folgemaßnahmen gegliedert.

Partnerschaften Polizei und Schule – Runderlass

Fast alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Brandenburgs (93 Prozent) arbeiten bereits partnerschaftlich mit der örtlichen Polizei zusammen. Im Schuljahr 2017/18 gibt es insgesamt 838 Schulpartnerschaften. In diesem Rahmen bietet die Polizei Veranstaltungen zur Kriminal- und Verkehrsunfallprävention an Schulen an. Die Themen reichen von Cybercrime bzw. digitale Medien über Drogen- und Gewaltprävention bis hin zu Radfahrprüfungen, Busschule oder Fußgängerausbildung. Mit solchen Präventionsveranstaltungen wurden bereits mehr als 122.000 Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 13. Klasse erreicht.

Für die Umsetzung der Partnerschaften zwischen Polizei und Schulen sind die Schulleitungen, Lehrkräfte und Elternschaft, aber auch die Revierpolizei vor Ort oder der Bereich Prävention der Polizei wichtige Partner. Die Partnerschaften von Polizei und Schule sollen durch früh ansetzende präventive Angebote und Einflussnahme

  • das Entstehen von Kriminalität und Gewalt in Schule, schulischem Umfeld und darüber hinaus verhindern bzw. minimieren,
  • das Rechtsbewusstsein festigen,
  • das Sicherheitsgefühl verstärken,
  • eine sichere und regelkonforme Verkehrsteilnahme ermöglichen,
  • das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen in Schule und Polizei fördern sowie
  • die Schulen in ihrem Auftrag zur Gewaltprävention und Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung unterstützen.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und das Innenministerium haben einen gemeinsamen Runderlass unterzeichnet. Er ist Grundlage für die gemeinsame Prävention, Bekämpfung von Kriminalität und Verkehrsunfällen sowie die Notfallplanung an Schulen. Mit der aktualisierten Fassung vom 25. Juni 2018 wird erstmals eine länderübergreifende, themenbezogene Fahndung an Schulen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen per Runderlass ermöglicht. Die Fahndung konzentriert sich auf die konkrete Zielgruppe als Alternative zur Öffentlichkeitsfahndung über die Medien werden die Opfer weniger beeinträchtigt.

Mobbing – psychische Gewalt

Gewalt kann sich in unterschiedlichen Formen zeigen. Neben der körperlichen Gewalt kann auch psychischer Druck erzeugt werden. Dies kann sich durch Sprache, durch Ausgrenzung oder Diskriminierung bis hin zum Mobbing äußern. Mobbing ist ein heimtückischer Angriff auf das soziale Ansehen und die seelische Gesundheit, von Angesicht zu Angesicht oder in der digitalen Welt. Die Anti-Mobbing-Fibel Berlin Brandenburg empfiehlt Methoden und Strategien gegen Mobbing und Cyber-Mobbing, beschreibt präventive Wege, und präsentiert Kontakte für die Fortbildung und Beratung in Berlin und Brandenburg.



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