Ausbildungsschulen
Die schulpraktische Ausbildung an einer Ausbildungsschule besteht aus dem Ausbildungsunterricht und weiteren, die Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens betreffenden Tätigkeiten der Lehrkräfte. Die Zuweisung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten zu einer Ausbildungsschule erfolgt durch das jeweilige Studienseminar. Der Ausbildungsunterricht, wöchentlich 12 Stunden, ordnet sich in die Stundenplanung der Ausbildungsschulen ein. Er umfasst Hospitationen, angeleiteten und selbstständigen Unterricht der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten. Die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare informieren sich durch Unterrichtsbesuche über den Ausbildungsstand der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten und stehen ihnen beratend zur Seite.