Schulqualität entwickeln und sichern

Strichmännchen Wegweiser - Ziel © Matthias Enter, fotolia.com

Schulen sind Ort und Motor ihrer eigenen Schulentwicklung. Dafür benötigen sie Handlungsorientierungen mit genügendem Spielraum, wie sie die von ihnen gesetzten Ziele erreichen und sicherstellen können, so dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Bildungsziele erreichen und ihre Persönlichkeit weiterentwickeln können. Gleichzeitig benötigen die Schulen auch Verfahren und Instrumente, um die Qualität ihrer Arbeit systematisch und dauerhaft zu verbessern.

12-Punkte-Plan für gute Bildung
In Brandenburg wird guter Bildung – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Begabungen, Handicaps sowie Deutschkenntnissen – ein hoher Stellenwert eingeräumt. Den Rahmen für aufeinander abgestimmte Qualitätsbemühungen bildet der 12-Punkte-Plan für gute Bildung: „Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Schulen in Brandenburg“. Er bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Qualitätsstrategie für Schulen. Dieser Maßnahmenplan benennt 12 Handlungsfelder, in denen weitere notwendige Veränderungen vorgenommen werden müssen. Zugleich versteht er sich als Diskussionsgrundlage und wird zunächst in verschiedenen Gremien sowie im Rahmen von Fachgesprächen und Fachtagen mit den Schulleitungen, Fachkonferenzvorsitzenden, dem Landesschulbeirat, Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Gewerkschaften, der Schulämter und der Wissenschaft beraten. Das Ergebnis dieses Diskussionsprozesses soll eine Verständigung über die Ziele für konkrete Schritte der Umsetzung der Qualitätsstrategie an den Brandenburger Schulen sein. Erstes, anvisiertes Ziel ist die Erhöhung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards im Bereich der sprachlichen, mathematischen und digitalen Kompetenzen erreichen.

Orientierungsrahmen Gute Schule in Brandenburg
Eine gute Schule ist eine demokratische Schule. Mit dem „Orientierungsrahmen Gute Schule in Brandenburg“ wird zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 ein zeitgemäßes und modernes Instrument zur Unterstützung der Qualitätssicherung und -entwicklung an Schulen zur Verfügung gestellt.

Dieser Orientierungsrahmen bündelt bekannte und als Vorgaben oder Erwartungen verankerte Qualitätsansprüche und akzentuiert sie in besonderer Weise. In besonderem Maße berücksichtigt er dabei:

  • die Transformationsprozesse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, 
  • die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags vor dem Hintergrund der Demokratiebildung,
  • die steigenden Anforderungen an Führung und Verantwortung,
  • die notwendige Qualitätsentwicklung in der ganztägigen Bildung und Betreuung, 
  • die Erfahrungen mit dem gemeinsamen Unterricht und der inklusiven Schule, 
  • die Migrationssituation in Brandenburg und den Willen zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus verschiedenen Herkunftsländern.

So entsteht für die Schule, Schulaufsicht und Schulöffentlichkeit, für Fort- und Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Kooperationspartner Transparenz zu Fragen der Schulentwicklung und Qualitätssicherung.

Orientierung soll geboten werden für:

  • Planungs- und Gestaltungsprozesse im Kontext der Entwicklung von Schulkultur und Unterricht,
  • Maßnahmen schulinterner Evaluation,
  • die Arbeit der Schulvisitation, die ihre Instrumente und Profilmerkmale an den Qualitätsmerkmalen ausrichtet,
  • die Entwicklung von Zielvereinbarungen zwischen Schulen und Schulaufsicht,
  • die Ausrichtung und Konzeption von Fortbildungs- und Unterstützungsangeboten und
  • die Lehrkräfteaus-, -fort- und -weiterbildung im Bereich der schulischen Qualitätsentwicklung.

Mit Aspekten des partizipativen Miteinanders von Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrkräften und kommunalem Umfeld setzt der Orientierungsrahmen einen besonderen Schwerpunkt auf die Demokratiebildung. Damit soll die Gestaltung eines aktiven und vielfältigen Schullebens und vor allem die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler in schulischen Prozessen weiterbefördert werden.

Schul-Bilanzierung und Statusgespräch
Die Schul-Bilanzierung ist für Schulen ein Instrument zur Qualitätssicherung und -entwicklung und für die Schulaufsicht (Schulämter) eine Grundlage zur Beratung und Unterstützung der Schulen. Die Schul-Bilanzierung umfasst neben der Analyse von Daten jährlich durchzuführende Statusgespräche an den Schulen.

Die Datengrundlage bietet das vom Bildungsministerium (MBJS) eigens entwickelte, modular aufgebaute „Zentrale System zur Online-Verwaltung von Schulinformationen“ (ZENSOS). ZENSOS ist für die Schulaufsicht und die Schulvisitation eine Informationsquelle und für die Schulen eine relevante Arbeitsgrundlage. Die einzelne Schule hat anhand der aktualisierten Daten in ZENSOS einen Überblick über verschiedene Merkmale zur Qualität ihrer Schule und des Unterrichts. Außerdem werden in ZENSOS öffentlichkeitsrelevante Daten erfasst, die online im Schulporträt jeder einzelnen Schule abgebildet werden. So lassen sich die Angebote und Leistungsfähigkeit einer Schule auch für die Öffentlichkeit nachvollziehen.

Schulvisitation
Die Schulvisitation ist eine externe Evaluation der Schulen, die darauf abzielt, vor allem schulische und unterrichtliche Prozesse zu erfassen, deren Qualität zu beurteilen und den Schulen, der unteren (Schulämter) und der obersten Schulaufsicht (Bildungsministerium) anwendungsorientiert aufbereitete Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Der Fokus liegt auf dem Kerngeschäft der Schulen, dem Unterrichtsprozess. Guter Unterricht gewinnt – insbesondere mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung und eine für die Bildungsprozesse aller Schülerinnen und Schüler funktionale Schulentwicklung – enorm an Bedeutung. Einerseits ist es wichtig, den tatsächlichen Herausforderungen der Schulen Rechnung zu tragen, um sie dort zu stärken, wo sie die Unterstützung benötigen. Andererseits soll die Entwicklung unerwünschter Divergenzen verhindert, vielversprechende schulische Praktiken identifiziert und an andere Schulen herangetragen werden. Die Schulvisitation wird stetig weiterentwickelt, als wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und Impulsgebung für Schulen, die untere und die oberste Schulaufsicht.

Selbstevaluationen
Die Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht ist ein Veränderungsprozess. Selbstevaluationen können dazu dienen, Rückmeldungen zu Lehr-Lernprozessen und Entwicklungsverläufen einzuholen, Veränderungen sichtbar und planbar zu machen und Fortschritte zielgerichtet und dauerhaft zu erzielen. Schulen sind nach § 7 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes gesetzlich verpflichtet, das Erreichen ihrer pädagogischen Ziele und die Umsetzung ihrer Arbeitsschwerpunkte oder ihres Schulprogramms regelmäßig zu überprüfen. Dabei stellen die Nutzung von Leistungsmessungen und Evaluationen ein wesentliches, empirisch belegtes Merkmal guter Schulen dar. Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg bietet Schulen allgemeine, rechtliche sowie weiterführende Informationen zu schulinternen Evaluationen sowie Hinweise zu frei zugänglichen Sammlungen von Evaluationsinstrumenten für Schulen („Werkzeugkoffer“). Das Selbstevaluationsportal des Instituts für Schulqualität (ISQ) stellt interessierten Schulen Online-Angebote zur Selbstevaluation von Unterricht und Schulmanagement sowie von Befragungen verschiedener Personengruppen (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, weiteres päd. Personal, Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner) zu verschiedenen Themenbereichen (Modulen) wie Ganztag, Gesundheitsförderung, Inklusion und Sprachbildung bereit. Zusätzlich haben die Schulen mithilfe der vom ISQ bereitgestellten Instrumente die Möglichkeit, ihre Umfrage mit selbstformulierten Fragen zu erweitern, um schulspezifische Aspekte berücksichtigen zu können. Nach der Durchführung einer Schulbefragung erhält eine die jeweilige Befragung initiierte Person in der Regel einen umfangreichen Ergebnisbericht. Darüber hinaus bietet das ISQ auch der unteren Schulaufsicht die Möglichkeit, ihre Arbeit durch Schulleitungen beurteilen zu lassen.

Schulprogramm
Die Entwicklung von und die Arbeit mit dem Schulprogramm bildet einen wichtigen Baustein im Gesamtkonzept zur systematischen Qualitätsentwicklung und -sicherung. Das Brandenburgische Schulgesetz bestimmt die Grundsätze für Schulprogramme und Schulprogrammarbeit. Im Land Brandenburg haben alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft den Auftrag erfüllt, ein Schulprogramm zu erarbeiten. Sie sind gehalten, ihr Schulprogramm regelmäßig fortzuschreiben.


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