Schulqualität entwickeln und sichern

Strichmännchen Wegweiser - Ziel © Matthias Enter, fotolia.com

Schulen sind Ort und Motor ihrer eigenen Schulentwicklung. Dafür benötigen sie Handlungsorientierungen mit genügendem Spielraum, wie sie die von ihnen gesetzten Ziele erreichen und sicherstellen können, so dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Bildungsziele erreichen und ihre Persönlichkeit weiterentwickeln können. Gleichzeitig benötigen die Schulen auch Verfahren und Instrumente, um die Qualität ihrer Arbeit systematisch und dauerhaft zu verbessern.

12-Punkte-Plan für gute Bildung
In Brandenburg wird guter Bildung – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Begabungen, Handicaps sowie Deutschkenntnissen – ein hoher Stellenwert eingeräumt. Den Rahmen für aufeinander abgestimmte Qualitätsbemühungen bildet der 12-Punkte-Plan für gute Bildung: „Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Schulen in Brandenburg“. Er bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Qualitätsstrategie für Schulen. Dieser Maßnahmenplan benennt 12 Handlungsfelder, in denen weitere notwendige Veränderungen vorgenommen werden müssen. Zugleich versteht er sich als Diskussionsgrundlage und wird zunächst in verschiedenen Gremien sowie im Rahmen von Fachgesprächen und Fachtagen mit den Schulleitungen, Fachkonferenzvorsitzenden, dem Landesschulbeirat, Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Gewerkschaften, der Schulämter und der Wissenschaft beraten. Das Ergebnis dieses Diskussionsprozesses soll eine Verständigung über die Ziele für konkrete Schritte der Umsetzung der Qualitätsstrategie an den Brandenburger Schulen sein. Erstes, anvisiertes Ziel ist die Erhöhung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards im Bereich der sprachlichen, mathematischen und digitalen Kompetenzen erreichen.

Orientierungsrahmen Schulqualität
Der „Orientierungsrahmen Schulqualität – ein Handbuch für gute Schulen im Land Brandenburg“ ist die Grundlage für alle Qualitätsbemühungen an Brandenburger Schulen in öffentlicher Trägerschaft: Dazu zählen die Schul-Bilanzierung, interne und externe Evaluationen (Schulvisitation), die Schulprogrammarbeit und weiteres. Der „Orientierungsrahmen Schulqualität“ bildet die Grundlage für eine gezielte und nachhaltige Schulentwicklung in Brandenburg. Er definiert ein für Schulen und Schulaufsicht gemeinsames Verständnis von Schul- und Unterrichtsqualität und bildet im Wesentlichen sechs Qualitätsbereiche ab:

  • Voraussetzungen,
  • Unterricht,
  • Schulkultur,
  • Schulmanagement,
  • Lehrkräfte und
  • Ergebnisse.

Jeder Qualitätsbereich ist durch Kriterien und Merkmale inhaltlich untersetzt, die wichtige Aspekte von Schulqualität abbilden. Der Orientierungsrahmen zielt sowohl auf Kontextbedingungen und Intentionen der Schulen als auch auf Prozesse, Ergebnisse und Wirkungen ab. Im Orientierungsrahmen wird somit dargestellt, welche Aspekte für die schulische Entwicklungsarbeit relevant sind und an welchen Merkmalen sie gemessen wird. Der Orientierungsrahmen soll Schulen (insbesondere Schulleitungen) und Schulaufsicht dabei unterstützen, ihre aktuelle Situation kriteriengeleitet zu analysieren, Entwicklungsziele zu setzen und gezielte Qualitätsentwicklungsprozesse in Gang zu setzen und kontinuierlich voranzutreiben. Der „Orientierungsrahmen Schulqualität“ wurde im Januar 2005 entwickelt und eingeführt, wird fortlaufend weiterentwickelt und wurde zuletzt im Juni 2016 aktualisiert.

Schul-Bilanzierung
Die Schul-Bilanzierung ist für Schulen ein Instrument zur Qualitätssicherung und –entwicklung und für die Schulaufsicht (Schulämter) eine Grundlage zur Beratung und Unterstützung der Schulen. Die Schul-Bilanzierung umfasst jährlich durchzuführende Statusgespräche an den Schulen. Im Jahr der Schulvisitation ersetzt das Bilanzgespräch das Statusgespräch. Um ein standardisiertes Handeln der Schulaufsicht zu befördern und Schulen in ihrer Verantwortung für den eigenen Entwicklungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Schul-Bilanzierung von der unteren Schulaufsicht datengestützt durchgeführt. Die Datengrundlage für beide Prozesse (Status- und Bilanzgespräch) bietet das vom Bildungsministerium (MBJS) eigens entwickelte, modular aufgebaute „Zentrale System zur Online-Verwaltung von Schulinformationen“ (ZENSOS). ZENSOS ist für die Schulaufsicht und die Schulvisitation eine Informationsquelle und für die Schulen eine relevante Arbeitsgrundlage. Die einzelne Schule hat anhand der aktualisierten Daten in ZENSOS einen Überblick über verschiedene Merkmale zur Qualität ihrer Schule und des Unterrichts. Außerdem werden in ZENSOS öffentlichkeitsrelevante Daten erfasst, die online im Schulporträt jeder einzelnen Schule abgebildet werden. So lassen sich die Angebote und Leistungsfähigkeit einer Schule auch für die Öffentlichkeit nachvollziehen. Die Schul-Bilanzierung wurde im Schuljahr 2018/2019 pilotiert und mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 landesweit eingeführt. Sie löst die früheren „Datengestützten Qualitätsgespräche“ ab.

Schulvisitation
Die Schulvisitation ist eine externe Evaluation der Schulen, die darauf abzielt, vor allem schulische und unterrichtliche Prozesse zu erfassen, deren Qualität zu beurteilen und den Schulen, der unteren (Schulämter) und der obersten Schulaufsicht (Bildungsministerium) anwendungsorientiert aufbereitete Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Der Fokus liegt auf dem Kerngeschäft der Schulen, dem Unterrichtsprozess. Guter Unterricht gewinnt – insbesondere mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung und eine für die Bildungsprozesse aller Schülerinnen und Schüler funktionale Schulentwicklung – enorm an Bedeutung. Einerseits ist es wichtig, den tatsächlichen Herausforderungen der Schulen Rechnung zu tragen, um sie dort zu stärken, wo sie die Unterstützung benötigen. Andererseits soll die Entwicklung unerwünschter Divergenzen verhindert, vielversprechende schulische Praktiken identifiziert und an andere Schulen herangetragen werden. Die Schulvisitation wird stetig weiterentwickelt, als wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und Impulsgebung für Schulen, die untere und die oberste Schulaufsicht.

Selbstevaluationen
Die Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht ist ein Veränderungsprozess. Selbstevaluationen können dazu dienen, Rückmeldungen zu Lehr-Lernprozessen und Entwicklungsverläufen einzuholen, Veränderungen sichtbar und planbar zu machen und Fortschritte zielgerichtet und dauerhaft zu erzielen. Schulen sind nach § 7 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes gesetzlich verpflichtet, das Erreichen ihrer pädagogischen Ziele und die Umsetzung ihrer Arbeitsschwerpunkte oder ihres Schulprogramms regelmäßig zu überprüfen. Dabei stellen die Nutzung von Leistungsmessungen und Evaluationen ein wesentliches, empirisch belegtes Merkmal guter Schulen dar. Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg bietet Schulen allgemeine, rechtliche sowie weiterführende Informationen zu schulinternen Evaluationen sowie Hinweise zu frei zugänglichen Sammlungen von Evaluationsinstrumenten für Schulen („Werkzeugkoffer“). Das Selbstevaluationsportal des Instituts für Schulqualität (ISQ) stellt interessierten Schulen Online-Angebote zur Selbstevaluation von Unterricht und Schulmanagement sowie von Befragungen verschiedener Personengruppen (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, weiteres päd. Personal, Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner) zu verschiedenen Themenbereichen (Modulen) wie Ganztag, Gesundheitsförderung, Inklusion und Sprachbildung bereit. Zusätzlich haben die Schulen mithilfe der vom ISQ bereitgestellten Instrumente die Möglichkeit, ihre Umfrage mit selbstformulierten Fragen zu erweitern, um schulspezifische Aspekte berücksichtigen zu können. Nach der Durchführung einer Schulbefragung erhält eine die jeweilige Befragung initiierte Person in der Regel einen umfangreichen Ergebnisbericht. Darüber hinaus bietet das ISQ auch der unteren Schulaufsicht die Möglichkeit, ihre Arbeit durch Schulleitungen beurteilen zu lassen.

Schulprogramm
Die Entwicklung von und die Arbeit mit dem Schulprogramm bildet einen wichtigen Baustein im Gesamtkonzept zur systematischen Qualitätsentwicklung und -sicherung. Das Brandenburgische Schulgesetz bestimmt die Grundsätze für Schulprogramme und Schulprogrammarbeit. Im Land Brandenburg haben alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft den Auftrag erfüllt, ein Schulprogramm zu erarbeiten. Sie sind gehalten, ihr Schulprogramm regelmäßig fortzuschreiben.


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