Jugendbeteiligung – Wählen mit 16

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Kinder und Jugendliche sollen in ihrer Lebenswelt mitentscheiden, wo es lang geht – in der Schule, in Jugendfreizeiteinrichtungen und Vereinen. Das schärft ihre Wahrnehmung, stärkt ihr Gefühl für Verantwortung, entwickelt bei ihnen Entscheidungskompetenzen und fördert die Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit. Auch die Bereitschaft zum gesamtgesellschaftlichen Engagement wird damit gestärkt.

Wählen mit 16

Jugendliche ab 16 Jahren können sich im Land Brandenburg an Kommunal- und Landtagswahlen sowie Volksbegehren beteiligen, ihre Stimme hat Gewicht. Dafür wurde Ende 2011 die Landesverfassung und weitere gesetzliche Grundlagen geändert und das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt. Die Möglichkeiten zur Beteiligung von jungen Menschen an gesellschaftlichen Diskussions- und Entscheidungsprozessen wurden somit nachhaltig gestärkt. Über den gemeinsamen Förderfonds des Landes Brandenburg und des Deutschen Kinderhilfswerks werden zur „Förderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ finanzielle Mittel für kleinere Projekte bereitgestellt.

Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene

In einer wachsenden Anzahl an von Kommunen gibt es Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Neben projektbezogenen Formen gibt es strukturell verankerte Beteiligungsmöglichkeiten in den Kommunen, wie Jugendparlamente oder Jugendbeiräte. Die Landesregierung unterstützt diesen Prozess durch die Förderung der „Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg", deren Kernaufgaben die Initiierung und Qualifizierung stabiler, demokratisch organisierter Mitbestimmungsstrukturen für Kinder und Jugendliche im kommunalen Raum sowie die Qualifizierung der Akteure und Multiplikatoren ist.

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