Wissen macht stark – Jugendschutz hilft
Kinder und Jugendliche werden mit vielfältigen und sehr unterschiedlichen Eindrücken, Erfahrungen und Erlebnissen der Alltagswelt von Erwachsenen konfrontiert, die sie zum Teil nicht oder nur unzureichend verarbeiten können. Kinder und Jugendliche müssen vor Beeinträchtigungen und Gefährdungen online wie offline geschützt werden. Deshalb regeln zahlreiche gesetzliche Vorschriften für Erwachsene, Gewerbetreibende, Online-Anbieter usw. deren Handeln im Hinblick auf Angebote, die sich auch an Kinder und Jugendliche richten. Gemeinsame Aufgabe von Familie, Kita, Schule, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Vereinen für Kinder- und Jugendliche ist es, die Lebens- und Alltagskompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken und sie zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen.
Das Internet bietet Kindern und Jugendlichen vielfältige Chancen. Sie surfen immer früher und selbstverständlicher im Netz, oft ohne elterliche Begleitung. Dabei können sie auch auf Inhalte und Personen stoßen, die sie ängstigen oder ihnen schaden können. Bund, Länder und die Wirtschaft haben deshalb die Initiative „sicher online gehen – Kinderschutz im Internet" ins Leben gerufen. Gemeinsam engagiert sich eine breite Allianz von Inhalte- und Diensteanbietern und Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes sowie staatlichen Stellen dafür, dass Kinder das Internet so gefahrlos wie möglich entdecken können.
jugendschutz.net drängt Anbieter, Online-Angebote so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche nicht gefährdet werden. Die Stelle recherchiert als Kompetenzzentrum für den Jugendschutz im Internet Risiken in jugendaffinen Diensten. Sie nimmt über ihre Hotline Hinweise auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz entgegen und sorgt dafür, dass sie schnell beseitigt werden. Im Fokus der Arbeit stehen riskante Kontakte, Selbstgefährdungen, politischer Extremismus und sexuelle Ausbeutung von Kindern.
Jugendliche kommunizieren gern über soziale Netzwerke wie Facebook oder treffen sich in Chats. Im digitalen Raum verabreden sie sich, tauschen Informationen oder Fotos aus. Dabei geht es nicht immer redlich zu, mitunter werden Jugendliche beleidigt, beschimpft, herabgewürdigt. Beim Cyber-Mobbing unter Kindern und Jugendlichen kennen die Opfer und Täter einander meist aus der Schule, dem Wohnviertel oder dem Klub. Cybermobbing kann – genauso wie Mobbing in der realen Welt – gefährliche Folgen für die Opfer haben und kann nicht geduldet werden.
Im Zentrum der Arbeit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) stehen freiwillige Altersfreigabeprüfungen von Filmen und anderen Trägermedien, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind. Dazu zählen neben Kinofilmen vor allem digitale und analoge Videoformate wie DVD, Blu-ray und VHS. Auf der Basis des Jugendschutzgesetzes und der FSK-Grundsätze wird in pluralen, transparenten und unabhängigen Prüfverfahren über die Freigabe für fünf Altersklassen entschieden. Die FSK-Alterskennzeichen (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren) auf DVD- und Blu-ray-Hüllen machen die Arbeit der FSK einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die Prüfung geschieht auf Antrag. Eine gesetzliche Vorlagepflicht besteht nicht, faktisch durchlaufen aber alle in Deutschland im Kino vorgeführten Filme eine FSK-Prüfung.
Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch Publikationen, Veranstaltungen und medienpädagogische Aktivitäten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern. Die FSF arbeitet als anerkannte Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Die Prüfausschüsse der FSF bestehen aus unabhängigen Fachleuten, die im Bereich der (Medien-) Pädagogik, der Psychologie oder der Jugendhilfe arbeiten und ehrenamtlich in den Ausschüssen tätig sind. Die Prüferinnen und Prüfer entscheiden vor der Ausstrahlung von Fernsehprogrammen über die sachgerechte Programmierung. Ob und zu welcher Zeit Programme unter Jugendschutzgesichtspunkten gesendet werden dürfen, hängt insbesondere von einem vertretbaren Maß an Gewalt- und Sexualdarstellungen ab.
Deutschland hat weltweit die verbindlichsten gesetzlichen Regeln für die Prüfung und beim Verkauf von Computerspielen. Die Alterskennzeichnung von Computerspielen nach dem Jugendschutzgesetz ist eine Aufgabe der Jugendministerien der Länder. Mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) stellt die Computerspielewirtschaft diese international anerkannte Testeinrichtung für das Verfahren zur Verfügung.
Fachkräfte aus Jugendschutz und Medienpädagogik bieten an einem Service-Telefon Informationen zu Fragen im Bereich Gewaltprävention, Jugendmedienschutz, Suchtprävention an und leisten pädagogische Hilfestellungen bei Problemen. Außerdem führen sie hierzu eine Vielzahl von Aktivitäten im Land Brandenburg durch, bieten Veranstaltungen an und stehen als Beratungsstelle zur Verfügung.
Beratungsservice der Aktion Kinder- und Jugendschutz
Tel: 0331 – 951 3170, E-Mail: akjs-brandenburg@t-online.de
Die Aktivitäten der Landesinitiative „Medienkompetenz stärkt Brandenburg" richten sich an Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Fachkräfte im außerschulischen Bereich wie beispielsweise Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher. Ziel ist es, einen systematischen Austausch über alle Medienaktivitäten im Land Brandenburg zu ermöglichen und ein Netzwerk insbesondere schulischer und außerschulischer Medienprojekte zu entwickeln. Schwerpunkt ist eine Datenbank aller Experten, Fachkräfte, Institutionen und Initiativen, die an der Entwicklung von Medienkompetenz in Brandenburg beteiligt sind.
Service-Telefon der Bundezentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Tel: 0228 – 99962103-0, E-Mail: info@bzkj.bund.de
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
setzt jugendgefährdende Medien, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfen, auf eine Liste.
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet.
jugendschutz.net
unterstützt die Kommission Jugendmedienschutz und die Obersten Landesjugendbehörden zur Wahrung des Jugendschutzes im Internet
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
führt gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden das Verfahren zur Alterskennzeichnung von Filmen, Videokassetten und sonstigen Bildträgern (z.B. DVDs) durch.
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
führt gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden das Verfahren zur Alterskennzeichnung von Computerspielen durch.
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
prüft Fernsehprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen.
Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg
bietet umfangreiche Informationsangebote und Unterstützung zum Thema.
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM)
Ist u.a. verantwortlich für medienpädagogische Fortbildungen und Beratung von Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen.