Grundzüge der Erwachsenenbildung

Erwachsenenbildung

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben durch das Brandenburgische Erwachsenenbildungsgesetz den Auftrag, für die brandenburgische Bevölkerung ein Mindestangebot an Erwachsenenbildungsmöglichkeiten bzw. Erwachsenenbildungsveranstaltungen als Grundversorgung bereitzuhalten. Das umfasst Angebote in den Bereichen der allgemeinen, beruflichen, kulturellen und politischen Bildung. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreie Städte sowie anerkannte und zur Grundversorgung zugelassene Erwachsenenbildungseinrichtungen, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben. Im Rahmen der Grundversorgung durchgeführte Veranstaltungen werden durch die anteilige Erstattung der Personal- und Sachkosten in Höhe eines Pauschalbetrages von 35 Euro (2024) je durchgeführter Unterrichtsstunde durch das Land gefördert.

Durch das staatliche Anerkennungsverfahren werden die Qualitätsstandards beteiligter Erwachsenenbildungseinrichtungen gesichert. Das Anerkennungsverfahren wird beim Bildungsministerium durchgeführt und richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetzes und der Verwaltungsvorschrift Anerkennung. Formulare für Anträge auf Anerkennung sind auf Anforderung erhältlich.

Landesorganisationen

Landesorganisationen der Erwachsenenbildung sind Zusammenschlüsse von Einrichtungen und Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene, die die Erwachsenenbildungsarbeit ihrer Mitglieder unterstützen. Neben beratenden und koordinierenden Aufgaben übernehmen sie auch die innerverbandliche Fortbildung und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder im politischen Raum. Die Förderung erfolgt anteilig aus Mitteln des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport auf Grundlage von § 8 der Weiterbildungsverordnung. Antragsberechtigt sind anerkannte Landesorganisationen, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben. Die Anerkennung dient der Feststellung und Sicherung der Qualität der Organisation und richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetzes sowie der VV-Anerkennung. Das Anerkennungsverfahren wird beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport durchgeführt. Liegen alle vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen einer Förderung vor, kann das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einer Förderung zustimmen. Die Förderung umfasst eine anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Personalkosten für pädagogische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die Geschäftsführung und hauptamtliche Verwaltungskräfte der Landesorganisationen sowie eine an die Personalförderung gebundene Sachkostenpauschale.
> anerkannte Landesorganisationen der Weiterbildung

Erwachsenenbildungsstätten

Erwachsenenbildungsstätten sind Organisationen der Erwachsenenbildung, die ihre Bildungsveranstaltungen überregional anbieten. Sie verfügen über eigene Bildungsstätten, die es ermöglichen auch mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung durchzuführen und dabei besondere pädagogische Konzeptionen zu realisieren. Die Anerkennung von Erwachsenenbildungsstätten richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetzes sowie der VV-Anerkennung. Das Anerkennungsverfahren wird beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport durchgeführt. Antragsberechtigt sind Erwachsenenbildungsstätten, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben. Bildungsfreistellungsmaßnahmen gemäß § 24 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetztes, die von anerkannten Heimbildungsstätten im Land Brandenburg durchgeführt werden, können gefördert werden.
> anerkannte Erwachsenenbildungsstätten

Landesbeirat für Erwachsenenbildung

Aufgabe des Landesbeirats für Erwachsenenbildung ist es, die Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Erwachsenenbildung und ihrer finanziellen Förderung zu beraten. Der Landesbeirat trägt dazu bei, das Brandenburgische Erwachsenenbildungsgesetz umzusetzen, fördert Kooperationen der Erwachsenenbildungseinrichtungen untereinander, Kooperationen der Erwachsenenbildungseinrichtungen mit anderen Institutionen und unterstützt die Arbeit der regionalen Erwachsenenbildungsbeiräte. Er wird in Fragen der Anerkennung von Erwachsenenbildungseinrichtungen gehört.

Der Vielfalt der Erwachsenenbildung entsprechend sind im Beirat die anerkannten Landesorganisationen der Erwachsenenbildung, zwei Erwachsenenbildungsstätten und –die Hälfte der regionalen Erwachsenenbildungsbeiräte stimmberechtigt vertreten. Auch die Sozialpartner, die Kommunen und Kreise sind für die Entwicklung der Erwachsenenbildung im Land mitverantwortlich und somit im Beirat repräsentiert. Ministerien, die mit Erwachsenenbildung befasst sind, arbeiten ebenfalls regelmäßig mit. Der Landesbeirat unterstützt die ständige Verbesserung der Qualität von Erwachsenenbildung, er nimmt zu Finanzierungsfragen Stellung. Er befördert die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen, z. B. mit neuen Formen des Lernens, den Schlussfolgerungen aus Studien zur Situation der Erwachsenenbildung oder der Rolle der politischen Bildung für die Entwicklung des Landes.
> Landesbeirat fürErwachsenenbildung Brandenburg



Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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