Berufliche Orientierung

Azubis und Lehrer in der technischen Berufsausbildung stehen an einer Drehmaschine.

Berufliche Orientierung (ehemals: Berufs- und Studienorientierung) ist eine zentrale Aufgabe schulischer Bildung und zielt auf die erfolgreiche Ge­staltung des Übergangs Schule – Beruf und die Verbesserung der Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern ab. Junge Menschen sollen wäh­rend ihrer Schulzeit in die Lage versetzt werden, eine an ihren eigenen Stärken und Interessen sowie an den Bedarfen und Anforderun­gen der Arbeits- und Berufswelt orientierte Berufswahlentscheidung treffen zu kön­nen. Die Maßnahmen und Angebote der schulischen Berufsorientierung richten sich an Schülerinnen und Schüler, aber auch an Lehrkräfte, Eltern und außerschulische Kooperationspartner. Im Folgenden werden die konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen der Beruflichen Orientierung im Land Brandenburg vorgestellt.

Konzeptionelle und rechtliche Grundlagen


Landesstrategie zur Beruflichen Orientierung

Die Landesstrategie zur Beruflichen Orientierung (2022) definiert für die Brandenburger Schulen und alle Begleitakteure den Handlungsrahmen zur Umsetzung einer systematischen, individuellen und praxisnahen Beruflichen Orientierung. Sie untersetzt die im Konzept der Landesregierung zum Übergang Schule – Beruf (2015) getroffenen Aussagen zur Berufs- und Studienorientierung.
> Landesstrategie zur Beruflichen Orientierung

Zusammenarbeit von Schule und außerschulischen Partnern

Ein hoher Praxisbezug ist für die Schülerinnen und Schüler ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine wirksame Berufliche Orientierung. Dafür bedarf es einer engen Kooperation der Schulen mit außerschulischen Partnern, wie beispielsweise Unternehmen der Wirtschaft, öffentlichen Einrichtungen, Oberstufenzentren, Hochschulen oder Bildungsträgern. Erfolgreiche Zusammenarbeit kann mit kleinsten Familienbetrieben ebenso wie mit großen Firmen gelingen. Wichtig hierbei sind insbesondere regelmäßige Absprachen zwischen den Schulen und ihren Kooperationspartnern sowie die gegenseitige Kenntnis von Interessen, Wünschen und Herausforderungen.

Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat sich mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Land Brandenburg vom Oktober 2008 auf eine intensive Kooperation zwischen den Schulen und der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit verständigt. Zentrale Elemente dieser Vereinbarung sind unter anderem: 

  • die Abstimmung der Schule mit der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit über das Berufsorientierungskonzept der Schule und dessen Umsetzung,
  • der Abschluss einer jährlich fortzuschreibenden Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Berufsberatung zu den Aktivitäten zur Berufsorientierung von Schule, Berufsberatung und Dritten sowie
  • der Einsatz des Berufswahlpasses als grundlegendes Element der Beruflichen Orientierung an der Schule.

Der Einsatz des Berufswahlpass wird vom Land Brandenburg und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit finanziert.

Gesetzlicher Rahmen

Den Rahmen der Beruflichen Orientierung an brandenburgischen Schulen bilden das Schulgesetz, die Bildungsgangverordnungen und die Rahmenlehrpläne der einzelnen Fächer und Lernbereiche. In den Verwaltungsvorschriften zur Berufs- und Studienorientierung sind die Grundsätze der Umsetzung der Beruflichen Orientierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen geregelt.
> Verwaltungsvorschriften zur Berufs- und Studienorientierung

Laut einer Studie der Prognos AG aus dem Jahr 2021 hat das Land Brandenburg mit seinen Aktivitäten der Beruflichen Orientierung ein umfassendes Maßnahmenpaket etabliert, das junge Menschen grundsätzlich zielführend in ihrem Berufswahlprozess unterstützt. Im Folgenden werden ausgewählte Maßnahmen und Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler sowie für Schulleitungen und Lehrkräfte vorgestellt.
Prognos-Studie: Evaluation der Umsetzung schulischer und außerschulischer Maßnahmen zur Entwicklung von Berufswahlkompetenz in der SEK I


Maßnahmen und Unterstützungsangebote


Berufswahlpass

Der Berufswahlpass unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Prozess der Berufswahl und kann vielfältig im Unterricht (Jahrgangsstufe 7 bis 10 bzw. 13) eingesetzt werden. Der Berufswahlpass wurde als Portfolioinstrument zum Schuljahr 2016/2017 an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 verpflichtend eingeführt.

 Der Berufswahlpass

  • dient der Dokumentation und der Teilnahme an Projekten und Maßnahmen im Rahmen der Beruflichen Orientierung (z.B. Praktika, Unterrichtsprojekte oder Praxislernen),
  • strukturiert den Prozess des Übergangs von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt,
  • unterstützt die Jugendlichen, ihren Weg eigenverantwortlich zu organisieren,
  • unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei ihrer individuellen Lernplanung,
  • strukturiert die Angebote der Schule und außerschulischer Partner zur Beruflichen Orientierung,
  • unterstützt die selbstgesteuerte Berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler (z. B. durch die Identifizierung ihrer Stärken und Interessen, die Entwicklung ihrer Lernfähigkeit oder die Auseinandersetzung mit ihrer individuellen Leistungsbereitschaft).
„Kopfstütze“ – Schulplaner für Schülerinnen und Schüler

Der Schulplaner „Kopfstütze“ ist bei den Schülerinnen und Schülern seit Jahren sehr beliebt. Die „Kopfstütze“ ist ein als Hausaufgabenheft konzipierter Kalender, gibt nützliche Tipps und Anregungen für die Berufs- und Studienwahl, stellt Ausbildungswege und -berufe sowie Studiermöglichkeiten im Land Brandenburg vor. Alle Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe erhalten die „Kopfstütze“ zum Start ins neue Schuljahr kostenlos. Der Kalender wird aus Mitteln des Landes Brandenburg finanziert.

Kontakt:
Andrea Frank, Tel.: 0331 866 3846, E-Mail: andrea.frank@mbjs.brandenburg.de

> Schulplaner„Kopfstütze“ 2023/24

Potenzialanalyse

Am Anfang der sich ab der Sekundarstufe I vertiefenden, systematischen Beruflichen Orientierung steht im Land Brandenburg die Potenzialanalyse, die junge Menschen zum Entdecken ihrer individuellen Interessen, Stärken und Talente anregen soll. Als stärken- und handlungsorientiertes Verfahren zur Erfassung von Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz unterstützt die Potenzialanalyse die Schülerinnen und Schülern zudem bei der Entwicklung eines positiven Selbstbildes.

Alle Brandenburger Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“, „Hören“ und „körperlich-motorische Entwicklung“ erhalten zunächst bis zum Schuljahr 2025/26 die Möglichkeit, an einer Potenzialanalyse teilzunehmen. Die Durchführung der Potenzialanalyse erfolgt dabei im zweiten Schulhalbjahr der 7. oder im ersten Schulhalbjahr der 8. Jahrgangsstufe. Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 soll die Potenzialanalyse auch Schülerinnen und Schülern in den Bildungsgängen BFS-G und BFS-G Plus (Berufsfachschule Grundbildung) an Oberstufenzentren (OSZ) zur Verfügung gestellt werden. Grundlage dafür ist eine Bund-Land-BA-Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg und der Bundesagentur für Arbeit (Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ - Initiative Bildungsketten).

Zur Umsetzung der Potenzialanalyse im Land Brandenburg wurde die Projektstelle Potenzialanalyse Brandenburg im Projektverbund kobra.net eingerichtet. Die Aufgaben der Projektstelle umfassen die Information und Beratung für Schulen und außerschulische Partner sowie die Durchführung von Ausschreibung und Vergabe zur Umsetzung der Praxisphase. Eine durch die Projektstelle bereitgestellte Handreichung bietet Lehrkräften Unterstützung und Handlungsorientierung. 

Schülerbetriebspraktikum

Das Schülerbetriebspraktikum ist ein zentrales Element der Beruflichen Orientierung im Land Brandenburg und bietet jungen Menschen wichtige Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt und deren soziale Strukturen. Während des Praktikums sollen die Schülerinnen und Schüler konkrete Erfahrungen in verschiedenen Arbeitsbereichen der Praktikumsstätte sammeln. Dazu gehören auch Besichtigungen der Bereiche, in denen die Praktikantinnen und Praktikanten nicht unmittelbar tätig sind.

In der Jahrgangsstufe 9 ist die Durchführung eines Schülerbetriebspraktikums im zeitlichen Umfang von mindestens zwei und höchstens drei Unterrichtswochen für die Schulen verbindlich (ausgenommen Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“) und. In der Jahrgangsstufe 10 kann die Schule auf Beschluss der Konferenz der Lehrkräfte an Oberschulen, Gesamtschulen und Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ ein weiteres, bis zu zwei Unterrichtswochen umfassendes Schülerbetriebspraktikum durchführen.

Praxislernen

Praxislernen ist ein besonderer, praxisorientierter Unterrichtsansatz. Es zeichnet sich durch eine Verknüpfung schulischer Lerninhalte mit der Praxistätigkeit von Schülerinnen und Schülern an außerschulischen Lernorten wie Unternehmen oder Berufsbildungsstätten aus. Über praxisbezogene Lernaufgaben aus verschiedenen Fächern werden Unterrichtsinhalte am Praxislernort mit realen Anforderungen der Arbeitswelt in Verbindung gebracht. Als Praxislernorte kommen unter anderem Betriebe, überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder soziale sowie öffentliche Einrichtungen in Betracht. Im Mittelpunkt steht die praktische Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens. Auf diese Weise erfahren sie frühzeitig, wie wichtig ihr schulisches Wissens für ihren weiteren Berufsweg ist. Der frühzeitige Kontakt mit der Arbeits- und Berufswelt fördert die Lernmotivation und die Entwicklung der Berufswahlkompetenz in besonderem Maße. Das Praxislernen kann an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ in den Jahrgangsstufen 7 – 10 durchgeführt werden.

Die bedarfsgerechte Ausweitung des Praxislernens auf weitere Schulen im Land Brandenburg – insbesondere auch auf Gymnasien – ist Bestandteil einer Bund-Land-BA-Vereinbarung zwischen dem Bund, der Bundesagentur für Arbeit und dem Land Brandenburg (Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ - Initiative Bildungsketten). Zur Unterstützung dieses Anliegens wurde die Koordinierungsstelle Praxislernen beim Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e. V. eingerichtet. Ihre Aufgaben umfassen neben der Beratung und Begleitung von Schulen, die das Praxislernen neu in ihr Schulprofil integrieren wollen, auch die Unterstützung bei der Gewinnung außerschulischer Partner sowie die Organisation von thematischen Workshops und Fachtagungen.

EU-Förderung für Praxisnahe Berufsorientierung

Das Förderprogramm der Europäischen Union ESF+ für eine Praxisnahe Berufsorientierung (PraxisBO) zielt auf die Entwicklung der Berufswahlkompetenz und der sozialen und personalen Schlüsselkompetenzen von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7 – 10 ab. Zudem soll das Programm einen Beitrag zur Verbesserung der schulischen Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler, zur Senkung der Quote der Schulentlassenen ohne Abschluss sowie zur Erhöhung des Anteils höherwertiger Schulabschlüsse leisten. Weitere Förderziele sind die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sowie der Ausbau und die Verstetigung von Kooperationsbeziehungen zwischen Schulen und außerschulischen Akteuren zur Stärkung des Lebens- und Arbeitsweltbezuges von Schule. Zur Erreichung der genannten Ziele werden im Rahmen der Praxisnahen Berufsorientierung flächendeckend Berufsorientierungsprojekte an Schulen gefördert und Lehrkräftefortbildungen zur Beruflichen Orientierung angeboten. 

Den teilnahmeberechtigten Oberschulen, Gesamtschulen, Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „körperlich-motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören“ sowie Gymnasien stehen in der Förderperiode der Europäischen Union 2021-2027 bis zum 31. Juli 2028 insgesamt circa 41 Millionen Euro für die Umsetzung von Berufsorientierungsprojekten zur Verfügung. Die Praxisnahe Berufsorientierung ist am 1. Januar 2023 als Nachfolgevorhaben des ESF-Programms „Initiative Sekundarstufe I“ (INISEK I) gestartet und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus, der Bundesagentur für Arbeit und des Landes Brandenburg gefördert. Schulen in freier Trägerschaft müssen bei einer Programmteilnahme einen Eigenanteil in Höhe von 38 Prozent der Gesamtkosten je Schulprojekt leisten. 

Vor der Umsetzung der Berufsorientierungsprojekte beschreiben die Schulen Projektideen für ihre Schülerinnen und Schüler und reichen diese bei dem für sie zuständigen Umsetzungspartner des Programms (PraxisBO-Regionalpartner) ein. Bei positiver Bewertung der Förderwürdigkeit der Vorhaben vergeben die PraxisBO-Regionalpartner die Projekte im Zuge eines Vergabeverfahrens an externe Anbieter (Projektträger). Gefördert werden folgende Projekttypen: 

Berufsweltprojekte
Schulen können mit ihren Schülerinnen und Schülern „Berufsweltprojekte“ zur Förderung von Berufswahlkompetenz durchführen. Unter Berücksichtigung der inhaltlichen Schwerpunkte der Förderrichtlinie können sich die Schulprojekte eines methodisch breiten Ansatzes bedienen. Im Rahmen der Projekte lernen die Schülerinnen und Schüler mindestens einen potentiellen Arbeitgeber (z. B. Unternehmen, soziale Einrichtung) persönlich kennen.

Praxislernen in Betrieben
Praxislernen ist ein besonderer, praxisorientierter Unterrichtsansatz, der den Schülerinnen und Schülern durch die Verknüpfung schulischer Lerninhalte mit der Praxistätigkeit an außerschulischen Lernorten berufspraktische Erfahrungen ermöglicht. Die Projekte „Praxislernen in Betrieben“ werden gemäß den zum Zeitpunkt der Bedarfsfeststellung gültigen Regelungen der Verwaltungsvorschriften zur Berufs- und Studienorientierung für das Praxislernen durchgeführt und finden beispielsweise in Wirtschaftsunternehmen oder öffentlichen sowie sozialen Einrichtungen statt. 

Praxislernen in Werkstätten
Die Projekte „Praxislernen in Werkstätten“ werden nach den vorgenannten Regelungen durchgeführt, finden allerdings in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten statt. 

Professionelle Beratung und Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der Projekte erhalten die Schulen durch zwei PraxisBO-Regionalpartner. Für die Bereiche der Staatlichen Schulämter Neuruppin und Brandenburg an der Havel ist der PraxisBO-Regionalpartner West zuständig, für die Bereiche der Staatlichen Schulämter Frankfurt (Oder) und Cottbus der PraxisBO-Regionalpartner Süd-Ost. Weitere Unterstützung bieten das Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft in Brandenburg e. V. und die beim Netzwerk angesiedelte Koordinierungsstelle Praxislernen sowie die fünf Agenturen für Arbeit im Land Brandenburg für den Bereich der Beruflichen Orientierung.

Mit dem Vorgängerprogramm „Initiative Sekundarstufe I“ (INISEK I) wurde in der zurückliegenden EU-Förderperiode 2014 bis 2020 eine vergleichbare Förderung umgesetzt und im Jahr 2021 von der Prognos AG erfolgreich evaluiert. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung wurden bei der Ausgestaltung von PraxisBO berücksichtigt, um die Förderung auch zukünftig erfolgreich zu gestalten. Neuerungen des Anschlussprogramms sind unter anderem die Ausweitung der Förderung auf Gymnasien und Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „körperlich-motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören“ sowie die verbindliche Einbeziehung regionaler Arbeitgeber.

Zukunftstag für Mädchen und Jungen

Im Land Brandenburg findet alljährlich der Zukunftstag für Mädchen und Jungen statt, alternativ zum bundesweit bekannten Girls- und Boysday. An diesem Tag haben Schülerinnen und Schüler ab 7. Jahrgangsstufe die Gelegenheit, praktische Einblicke in die Berufswelt zu erhalten. Daneben kann dieser spezielle Berufsorientierungstag auch dazu genutzt werden, um sich eher geschlechtsuntypische Berufe anzuschauen. 2024 findet der 22. Zukunftstag für Mädchen und Jungen im Land Brandenburg am 25. April 2024 statt.

Kontakt:
Melanie Lichtenberg, Tel.: 0331 866 3849, E-Mail: melanie.lichtenberg@mbjs.brandenburg.de

Schülerfirmen

Rund 142 Schülerfirmen bieten im Land Brandenburg ihre Dienstleistungen an (Stand: Dezember 2022). Etwa 1.600 Schülerinnen und Schüler gehen dort erste Schritte wirtschaftlichen Denkens und Handelns, erwerben grundlegende ökonomische Kenntnisse, Kommunikations- und Teamfähigkeit und Entscheidungskompetenz und lernen Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Die Schülerinnen und Schüler hauchen beispielsweise alten Computern neues Leben ein, restaurieren alte Traktoren für Feste oder betreiben einen Schulimbiss als Pausenversorgung. In ihrer Arbeit orientieren sich die Schülerfirmen an realen Unternehmen: Sie setzen sich mit allen Fragen einer Unternehmensgründung auseinander, organisieren die Arbeit in den einzelnen Abteilungen, führen eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben und entscheiden über die Verwendung von Gewinnen. 

Die Servicestelle-Schülerfirmen beim Projektverbund kobra.net qualifiziert und vernetzt Schülerfirmen landesweit, indem sie: 

  • Schulen aller Schulformen vor Ort berät,
  • neue Vorhaben von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Start begleitet,
  • laufende Projekte in ihrer Entwicklung unterstützt,
  • kostenlose Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen organisiert sowie
  • Kontakte zu außerschulischen Partnern vermittelt. 

Bundesweit einzigartig ist der Runde Tisch Schülerfirmen, an dem die Vertreterinnen und Vertreter aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und der Servicestelle-Schülerfirmen zusammenarbeiten.

EU-Förderung für Schulen mit Unternehmergeist

Im Rahmen des Landesprogrammes „Gründen in Brandenburg“ unterstützen das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie in der EU-Förderperiode 2021-2027 das Projekt „Schule mit Unternehmergeist“.

 Ziel des Projektes ist es, unternehmerisches Denken und Handeln zum Gegenstand von Unterrichtsvorhaben zu machen. Im Kern geht es darum, Schulleitungen und Lehrkräfte an Brandenburger weiterführenden Schulen im Bereich Entrepreneurship Education mit neuen Ansätzen zu qualifizieren und zu begleiten. Das Lehrpersonal soll insbesondere befähigt werden, Schülerinnen und Schülern unternehmerische Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln und die wirtschaftliche Selbstständigkeit als Alternative zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis aufzuzeigen. 

Umgesetzt wird das Projekt Schule mit Unternehmergeist vom Projektverbund kobra.net. Aufbauend auf den Erfahrungen des gleichnamigen Vorgängerprojektes in der vorherigen EU-Förderperiode wird die bei kobra.net angesiedelte Koordinationsstelle Schule mit Unternehmergeist in der EU-Förderperiode 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Brandenburg gefördert. 

Die Fortbildungsangebote der Koordinationsstelle sind modular aufgebaut und können individuell von den Schulen abgerufen werden. Neben einer fortlaufenden Beratung erhalten die Lehrkräfte unter anderem Arbeitsmaterialien mit methodisch-didaktischen Hinweisen. Schulleiterinnen und Schulleiter wird zudem Unterstützung bei der systematischen Verankerung von Unternehmergeist-Projekten an ihren Schulen geboten. Angebote zur Vernetzung der Schulen untereinander und zur Kooperation mit außerschulischen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft flankieren die Qualifizierungen. 

Seminarkurs Studien- und Berufsorientierung

Im Seminarkurs zur Studien- und Berufsorientierung an Schulen mit gymnasialer Oberstufe können die Schülerinnen und Schüler durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern praxisnahe Erfahrungen während ihrer Schulzeit sammeln. Er bietet die Möglichkeit, sich über vier Kurshalbjahre hinweg intensiv mit der eigenen beruflichen Zukunft auseinanderzusetzen und das für eine verantwortliche Studien- und Berufswahl notwendige Orientierungswissen zu erwerben. Gleichzeitig lernen die Schülerinnen und Schüler die Anforderungen der Hochschule und der Berufswelt kennen.
> Seminarkurs in der gymnasialen Oberstufe


Netzwerk Zukunft

Das Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e. V. ist ein Verein zur Förderung von Kooperationen zwischen Schulen, Unternehmen der Wirtschaft und Hochschuleinrichtungen. Schulen finden hier Beratung und Unterstützung zu unterschiedlichen Themen der Beruflichen Orientierung, wie beispielsweise zur Erarbeitung und Umsetzung ihrer Berufsorientierungskonzepte, zur Elternarbeit oder zur Kooperation mit außerschulischen Partnern. Zugleich bietet das Netzwerk Zukunft entsprechende Fortbildungen für Schulleitungen und Lehrkräfte an. Das Netzwerk ist zudem Partner der Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Berlin und Brandenburg und als Bindeglied in den regionalen Arbeitskreisen SCHULEWIRTSCHAFT aktiv.

Berufswahl-SIEGEL: Schule mit hervorragender Beruflicher Orientierung

Alle zwei Jahre wird das Engagement von Schulleitungen und Lehrkräften gewürdigt, die ihre Schülerinnen und Schüler in hervorragender Weise im Prozess der Beruflichen Orientierung begleiten und unterstützen. Das Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e. V. vergibt für dafür die Auszeichnung Schule mit hervorragender Beruflicher Orientierung. Kriterien für die Auszeichnung sind beispielsweise, wie die Schule: 

  • ihre Schülerinnen und Schüler im Prozess der Beruflichen Orientierung begleitet,
  • die Schülerinnen und Schüler durch individuelle Förderung und Kompetenzentwicklung auf die Berufs- und Studienwahl vorbereitet,
  • die Jugendlichen beim Übergang in eine Berufsausbildung, in ein Studium oder eine andere Form der beruflichen Bildung unterstützt,
  • den Unterricht in besonderem Maß für Praxiserfahrungen und Kooperationen mit Partnern (z.B. Eltern, Unternehmen der Wirtschaft, weiterführende Bildungseinrichtungen) öffnet,
  • entsprechend ihrer Schulform und den regionalen Rahmenbedingungen die Berufliche Orientierung in ihrem Schulprogramm nachhaltig verankert und
  • zur Qualitätsentwicklung schulinterne Evaluierungen durchführt. 

Schulen, die sich erstmalig als Schule mit hervorragender Beruflicher Orientierung zertifizieren lassen wollen, können sich in einem zweistufigen Verfahren um die Erstauszeichnung bewerben. Schulen, die die Auszeichnung bereits erhalten haben und nach vier Jahren weiterhin führen möchten, können sich um die Re-Zertifizierung bewerben. Das Auszeichnungsverfahren ist Teil des bundesweiten Netzwerks Berufswahl-SIEGEL.

Handreichung zur Beruflichen Orientierung für Lehrkräfte

Die Lehrkräfte aller allgemeinbildenden Schulen werden mit einer Handreichung zur Beruflichen Orientierung (ehemals: Berufs- und Studienorientierung) darin unterstützt, berufs- und studienvorbereitend im Unterricht tätig zu werden. Entwickelt wurde sie vom Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Zukunft, kobra.net und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
> Handreichung Berufs- und Studienorientierung mit Unterrichtsbeispielen für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Land Brandenburg



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