Landesebene

Landesschulbeirat

Der Landesschulbeirat besteht aus Landeseltern-, Landesschüler- und Landeslehrerrat und dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen auf der Landesebene. Der Beirat berät zusammen mit dem Bildungsministerrium über schulische Fragen und beschließt dazu. Beispielsweise nimmt er Stellung zu Entwürfen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die von erheblicher Bedeutung für die Schulen sind und die die Mitwirkungsrechte der Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer betreffen. Der Landesschulbeirat wirkt auch bei Entscheidungen über die Grundsätze der Rahmenlehrpläne, der Genehmigung von Lernmitteln, der Schulentwicklungsplanung oder bei Grundsätzen für den Schulbau mit.

Je acht Mitglieder der Landesräte der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie der Lehrerinnen und Lehrer gehören dem Landesschulbeirat an, in dem alle Schulstufen und -formen vertreten sein sollen. Darüber hinaus gehören dem Landesschulbeirat bis zu 17 benannte Mitglieder aus gesellschaftlichen Institutionen oder Organisationen an, z.B. Vertreterinnen und Vertreter:

  • der kommunalen Spitzenverbände des Landes Brandenburg,
  • der Kirchen,
  • der Schulen in freier Trägerschaft,
  • des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Deutschen Beamtenbundes,
  • der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer, 
  • der Vereinigung der Unternehmensverbände,
  • des Landeskinder- und Jugendausschusses,
  • der Frauenverbände im Land Brandenburg
  • sowie ein Mitglied des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten.

Außerdem gehört zum Landesschulbeirat die oder der Vorsitzende des Bildungsausschusses des Landtags.

Landeselternrat

Der Landeselternrat diskutiert über die Themen des Landesschulbeirates und arbeitet konstruktiv an der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit des Landesschulbeirates mit.  Dazu gehört auch, im Interesse der Eltern Themen zur Diskussion zu stellen und konstruktive Kritik zu üben. Eine andere Aufgabe des Landeselternrates ist es, die schulischen Interessen der Eltern in allen anderen Bereichen zu vertreten: vor der Öffentlichkeit (z.B. durch Pressemitteilungen, eigene Homepage), in internen Arbeitsgruppen (z.B. AG „Inklusion und Vielfalt“) und vor den Elternvertretungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Schulen. Dazu gehören die Rückkopplung von Ergebnissen, die Kommunikation gewonnener Erkenntnisse und die aktive Unterstützung der Arbeit der Elternvertretungen vor Ort.

Ein wesentliches Ziel ist die Verbesserung des Verhältnisses zwischen Eltern und Schule: Die Eltern sollen sich aktiv in der Schule einbringen, sowohl bei Aktionen, die allen Schülerinnen und Schülern zugutekommen, als auch bei Bemühungen für das eigene Kind, das bestmöglich gefördert werden soll. Nur durch einen reibungslosen Austausch zwischen Eltern und Lehrkräften können die Bildung und die Erziehung der Kinder verbessert werden. Dabei ist die Individualität des Kindes genauso zu berücksichtigen wie sein Platz in der Klasse bzw. Lerngruppe.

Landesrat der Lehrkräfte

Dem Landesrat der Lehrkräfte gehören je zwei Vertreterinnen und Vertreter der Kreislehrerräte an. Er tagt in der Regel achtmal im Jahr. Der Landesrat der Lehrkräfte entsendet zudem Vertreterinnen und Vertreter in den Landesschulbeirat.

Der Landesrat der Lehrkräfte dient zum einen der Wahrnehmung der schulischen Interessen der Lehrkräfte, zum anderen der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat, beispielsweise stellen die Lehrkräfte Fragen an das MBJS oder bereiten Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften vor. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Hauptpersonalrat der Lehrkräfte, der sich vorrangig mit dienstlichen und arbeitsbezogenen Themen beschäftigt. Im Gegensatz dazu beschäftigt sich der Landesrat der Lehrkräfte mit bildungspolitischen und schulbezogenen Fragen, wie z.B. Digitalisierung oder Rahmenlehrplänen.
> Landeslehrerrat Brandenburg

Landesrat der Schülerinnen und Schüler

Der Landesrat der Schülerinnen und Schüler Brandenburg wird aus je zwei gewählten Vertreterinnen und Vertretern jedes Kreisrats der Schülerinnen und Schüler gebildet. Somit gehören dem Landesrat der Schülerinnen und Schüler 36 Mitglieder an. Diese Mitglieder treffen sich ca. viermal im Jahr, um über schulpolitische Themen zu sprechen. Ein- bis zweimal im Jahr finden diese Sitzungen mehrtägig, meist in einer Jugendherberge, statt. Der Landesrat der Schülerinnen und Schüler wählt aus seiner Mitte einen Sprecher oder eine Sprecherin, drei Stellvertretungen und vier weitere Vorstandsmitglieder. In der Regel sind diese acht Personen zusätzlich Mitglieder im Landesschulbeirat. Des Weiteren werden Mitglieder des Landesrats der Schülerinnen und Schüler in die Bundesschülerkonferenz delegiert. Der Landesrat der Schülerinnen und Schüler wird von einer Landesberatungslehrkraft in seinen Aufgaben unterstützt und betreut.

Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter