Angebote der Kindertagesbetreuung

Spielende Kinder Kita © Andrey Kuzmin, fotolia.com

Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Die kommunalen Träger (Gemeinden) und freien Träger von Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagesstätten sorgen mit ihren vielfältigen Angeboten dafür, dass der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz erfüllt wird. Es gibt unterschiedliche Angebote, über die sich Eltern auf der Suche nach einem Betreuungsplatz informieren sollten.

Etwa 51 Prozent der Kindertagesstätten sind kommunale Einrichtungen. Es gibt jedoch zunehmend mehr Einrichtungen in frei-gemeinnütziger Trägerschaft, beispielsweise der Wohlfahrtsverbände, von Kirchengemeinden, von Elterninitiativen usw.. Auskunft über eine konkrete Kindertagesstätte vor Ort geben die Gemeinde oder die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte).

Kindertageseinrichtungen (Kitas) sind:

  • die Kinderkrippe (Krippe) für die Kleinsten im Alter bis zu drei Jahren,
  • der Kindergarten für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung,
  • der Hort für Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 6 für die Betreuung vor und insbesondere nach dem Unterricht sowie in den Schulferien, aber auch
  • altersgemischte Einrichtungen und
  • andere bedarfsgerechte Angebote, wie beispielsweise die Kindertagespflege oder Eltern-Kind-Gruppen. 

Ab 1. August 2024 müssen Eltern keine Beiträge mehr für ihre Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung zahlen. Damit sorgt Brandenburg für eine beitragsfreie Tagesbetreuung von Kindern im Kindergartenalter. Die Beitragsfreiheit gilt sowohl für Kitas in öffentlicher Trägerschaft wie auch für die Kitas der freien Träger sowie die Kindertagespflege.

Die Kindertagesstätten (Kitas) unterstützen mit ihrer Bildungsarbeit die natürliche Neugier der Kinder, greifen ihre Themen auf und erweitern sie. Kitas fordern die eigenaktiven Bildungsprozesse der Kinder heraus, ergänzen und unterstützen die Erziehung in der Familie und ermöglichen den Kindern so Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus. Kindertagesstätten in Brandenburg bieten Bildung, Betreuung, Erziehung und Versorgung. Die Kitas leisten einen wesentlichen Beitrag, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine Alternative zur Betreuung in der Krippe. Zumeist werden die Kinder im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen betreut. Kindertagespflege kann von der Gemeinde oder dem Jugendamt angeboten werden, auch um den Betreuungsrechtsanspruch zu gewährleisten. Wer sich selber eine Tagesmutter oder einen Tagesvater sucht, sollte darauf achten, dass es sich um eine anerkannte Kindertagespflegeperson handelt oder deren Anerkennung sollte beim Jugendamt beantragt werden. Wenn Eltern und Gemeinde bzw. Amt dies übereinstimmend wünschen und die konkreten Bedingungen die Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder fördern, kann Kindertagespflege auch für ältere Kinder in Anspruch genommen werden.

Die familiäre Betreuung in der Kindertagespflege braucht konkrete Absprachen zwischen Eltern und Tagespflegepersonen. Wichtig dabei ist vor allem die vertragliche Regelung der Rechte und Pflichten zwischen der Kindertagespflegeperson, den Erziehungsberechtigten und dem Jugendamt bzw. der Gemeinde.

Eine anerkannte Kindertagespflegeperson erhält vom Jugendamt eine laufende Geldleistung – für die Betreuungsleistung, für Sachaufwendungen sowie die hälftigen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Das Jugendamt erhebt bei den Eltern die Elternbeiträge und das Essengeld, ähnlich wie bei Kindertagesstätten.

Ab August 2023 gelten weitreichende Neuerungen, die die Kindertagespflege in Brandenburg grundregend reformieren. Informationen dazu finden Sie hier:

Eltern-Kind-Gruppen

Eltern-Kind-Gruppen sind Bildungs- und Begegnungsangebote für Kinder und ihre Eltern, die werktags geöffnet haben. Sie bieten vielfältige Bildungsanregungen für die Kinder und die Möglichkeit zu Kontakt und Austausch mit anderen Eltern und Kindern, aber auch zu eigenem Engagement. Eltern-Kind-Gruppen werden von einer pädagogischen Fachkraft begleitet und sind ein Angebot für Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita oder zur Tagesmutter bringen wollen und sich in der Eltern-Kind-Gruppe Unterstützung, Entlastung und Anregung für die Erziehung holen oder mit anderen Familien zusammenkommen wollen. Sie bieten zudem Hilfe in Erziehungsfragen sowie bei kleinen und großen Alltagsproblemen.

In fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es Eltern-Kind-Gruppen. Das Jugendamt gibt Auskunft über Eltern-Kind-Gruppen in der Kommune oder im Landkreis.

Jugendämter ("örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe")

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg, die durch die Jugendämter der Landkreise/ kreisfreien Städte vertreten werden.

Die Jugendämter sind dafür zuständig, die Kindertagesbetreuung in Brandenburg zu gewährleisten (§ 12 KitaG). Das bedeutet, dass für alle Kinder ein (bedarfsgerechtes) Angebot der Kindertagesbetreuung vorhanden sein muss. Für die Prüfung und Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung sind somit der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig.

Jugendämter:



Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter