Angebote der Kindertagesbetreuung

Spielende Kinder Kita © Andrey Kuzmin, fotolia.com

Kindertagesbetreuung ist eine kommunale (Selbstverwaltungs-) Aufgabe. Die Kommunen und freien Träger sorgen mit ihren vielfältigen Angeboten dafür, dass der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz erfüllt wird. Es gibt unterschiedliche Angebote, über die sich Eltern auf der Suche nach einem Betreuungsplatz informieren sollten.

Die Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort) unterstützen mit ihrer Bildungsarbeit die natürliche Neugier der Kinder, greifen ihre Themen auf und erweitern sie. Kitas fordern die eigenaktiven Bildungsprozesse der Kinder heraus, ergänzen und unterstützen die Erziehung in der Familie und ermöglichen den Kindern so Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus. Kindertagesstätten sind:

  • die Kinderkrippe (Krippe) für die Kleinsten im Alter bis zu drei Jahren,
  • der Kindergarten für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung,
  • der Hort für Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 6 für die Betreuung vor und insbesondere nach dem Unterricht sowie in den Schulferien, aber auch
  • altersgemischte Einrichtungen und andere bedarfsgerechte Angebote, wie beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen. 

Die Kitas leisten einen wesentlichen Beitrag, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Etwa 51 Prozent der Kindertagesstätten sind kommunale Einrichtungen. Es gibt jedoch zunehmend mehr Einrichtungen in frei-gemeinnütziger Trägerschaft beispielsweise der Wohlfahrtsverbände, von Kirchengemeinden, von Elterninitiativen usw.. Auskunft über eine konkrete Kindertagesstätte vor Ort geben die Gemeinde oder die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte).

Die Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren im Land Brandenburg beträgt 57 Prozent (2021) und die der Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung 97 Prozent. Damit ist Brandenburg bundesweit spitze. 60 Prozent der Kinder im Grundschulalter besuchen einen Hort. Im Land Brandenburg gibt es 1.964 erlaubnispflichtige Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Stand 1.3.2021). Die Personalausstattung wurde seit 2010 stetig verbessert und wird weiter ausgebaut. Für Kinder bis zum 3. Geburtstag wurde sie ab 1. August 2016 von zuvor 1:6 (bis Juli 2015) auf 1:5 verstärkt. Zum 1. August 2020 erfolgte die Verbesserung der Personalbemessung im Kindergarten von 1:11 auf 1:10. Verbesserungen im Bereich Kindertagesbetreuung spiegeln sich seit 2010 in einer Erhöhung der Landeszuschüsse von etwa 158 Millionen Euro auf etwa 555 Millionen Euro im Jahr 2021 wider.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine Alternative zur Betreuung in der Krippe. Zumeist werden die Kinder im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen betreut. Kindertagespflege kann von der Gemeinde oder dem Jugendamt angeboten werden, auch um den Betreuungsrechtsanspruch zu gewährleisten. Wer sich selber eine Tagesmutter oder einen Tagesvater sucht, sollte darauf achten, dass es sich um eine anerkannte Kindertagespflegeperson handelt oder deren Anerkennung sollte beim Jugendamt beantragt werden. Wenn Eltern und Gemeinde bzw. Amt dies übereinstimmend wünschen und die konkreten Bedingungen die Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder fördern, kann Kindertagespflege auch für ältere Kinder in Anspruch genommen werden.

Die familiäre Betreuung in der Kindertagespflege braucht konkrete Absprachen zwischen Eltern und Tagesmutter. Wichtig dabei ist vor allem die vertragliche Regelung der Rechte und Pflichten zwischen der Kindertagespflegeperson, den Erziehungsberechtigten und dem Jugendamt bzw. der Gemeinde. Eine anerkannte Kindertagespflegeperson erhält vom Jugendamt eine laufende Geldleistung – für die Betreuungsleistung, für Sachaufwendungen sowie die hälftigen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Das Jugendamt erhebt bei den Eltern die Elternbeiträge und das Essengeld, ähnlich wie bei Kindertagesstätten.

Ab August 2023 gelten weitreichende Neuerungen, die die Kindertagespflege in Brandenburg grundregend reformieren. Informationen dazu finden Sie hier:

Eltern-Kind-Gruppen

Eltern-Kind-Gruppen sind Bildungs- und Begegnungsangebote für Kinder und ihre Eltern, die werktags geöffnet haben. Sie bieten vielfältige Bildungsanregungen für die Kinder und die Möglichkeit zu Kontakt und Austausch mit anderen Eltern und Kindern, aber auch zu eigenem Engagement. Eltern-Kind-Gruppen werden von einer pädagogischen Fachkraft begleitet und sind ein Angebot für Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita oder zur Tagesmutter bringen wollen und sich in der Eltern-Kind-Gruppe Unterstützung, Entlastung und Anregung für die Erziehung holen oder mit anderen Familien zusammenkommen wollen. Sie bieten zudem Hilfe in Erziehungsfragen sowie bei kleinen und großen Alltagsproblemen. In fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es Eltern-Kind-Gruppen. Das Jugendamt gibt Auskunft über Eltern-Kind-Gruppen in der Kommune oder im Landkreis. Über Hinweise zu weiteren Eltern-Kind-Gruppen, geänderten Adressen, Telefonnummern und Ansprechpartnerinnen freut sich anna.ohm@mbjs.brandenburg.de


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