Ausländische Lehrerinnen und Lehrer sind willkommen
Im Ausland ausgebildete Lehrkräfte sind herzlich eingeladen, sich in Brandenburg zu bewerben. Wenn Sie für längere Zeit in Deutschland bleiben, würden wir uns freuen, wenn Sie unsere Lehrkräfte unterstützen, die zugewanderten fremdsprachigen Kinder und Jugendlichen im Land Brandenburg zu unterrichten. Geben Sie ihnen einen zusätzlichen Rückhalt und ein bisschen Normalität.
Bewerbungen ausländischer Lehrerinnen und Lehrer sind ausdrücklich erwünscht. Bei der Einstellung in den Brandenburger Schuldienst für Schulen in öffentlicher Trägerschaft wird unterschieden zwischen:
- Lehrkräften,
- sonstigem pädagogischen Personal und
- Lehrkräften für den muttersprachlichen Unterricht.
Sie haben im Ausland eine Lehrerberufsqualifikation erworben und als Lehrkraft gearbeitet und verfügen über gute deutsche Sprachkenntnisse (grundsätzlich C1-Niveau, für einzelne Unterrichtsfächer ist zunächst auch das B2-Niveau ausreichend). Dann möchten wir Sie gern als Lehrkraft einstellen und Ihnen eine dauerhafte berufliche Perspektive bieten. Bei Vollbeschäftigung erhalten Sie ein überdurchschnittliches Bruttoeinkommen von mindestens 3.928,42 Euro.
Lehrkräfte mit guten Deutschkenntnissen bewerben sich bitte online im:
> Bewerbungsportal Schuldienst – Bewerbungsportal für Lehrkräfte und Vertretungslehrkräfte
Dafür werden folgende Nachweise benötigt:
- Arbeitserlaubnis (oder bis zum Vorliegen der Aufenthaltserlaubnis eine Fiktionsbescheinigung)
- Lebenslauf
- Masernimpfschutz
- Personalausweis (Kopie eines amtlichen Identifikationsnachweises)
- Abschlusszeugnisse (sofern möglich);
- sonst: Glaubhaftmachung der erforderlichen Qualifikation durch Erklärung zur Ausbildung und bisherigen Beschäftigung, soweit möglich gestützt durch (digitale) Dokumente)
- Nachweis der Sprachkenntnisse (Zertifikat)
Anerkennung als Lehramtsbefähigung
Ausländische Lehrkräfte, die in ihrem Heimatland eine Lehrerqualifikation erworben haben, können die Anerkennung als Lehramtsbefähigung beantragen: Ausländische Lehrerqualifikationen
Für ausländische Lehrkräfte mit anderen Hochschulabschlüssen werden zusätzlich berufsbegleitende Qualifizierungen zum Erwerb einer Befähigung nach dem Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz angeboten.
Beherrschen der deutschen Sprache wichtig.
Für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit ist das Beherrschen der deutschen Sprache wichtig. Sofern Sie noch nicht über die geforderten deutschen Sprachkenntnisse verfügen oder Ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten, gibt es neben Angeboten privater Sprachschulen eine Reihe (kostenfreier) Online-Angebote, wie zum Beispiel beim Goethe-Institut oder dem Volkshochschul-Verband.
Lehrkraft ohne einen Nachweis über einen Hochschulabschluss
Die Vergütung als Lehrkraft ohne einen Nachweis über einen Hochschulabschluss erfolgt auf Grundlage der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder). Eine höhere Eingruppierung als in Entgeltgruppe 10 TV-L setzt einen Nachweis über ein abgeschlossenes Studium voraus, aus dem ein Schulfach ableitbar ist. Abhängig von der Art des Hochschulabschlusses erfolgen die Eingruppierungen in die Entgeltgruppen 11 und 12 TV-L Eine rückwirkende (korrigierende) Höhergruppierung erfolgt auch bei späterer Nachweiserbringung.
Für Lehrkräfte, die an Schulen in freier Trägerschaft eingesetzt werden sollen, sind die o. g. Ausführungen bezüglich der Beantragung bzw. Erteilung von Unterrichtsgenehmigungen ebenfalls zu berücksichtigen.
Sie verfügen bereits über berufliche Erfahrungen im Umgang mit Kindern, dann würden wir uns freuen, wenn Sie als sonstiges pädagogisches Personal die Schülerinnen und Schüler an den Brandenburger Schulen unterstützen. Deutschkenntnisse sind wünschenswert und nicht zwingend erforderlich. In der Regel erfolgt eine Teilzeitbeschäftigung. Bei einem Beschäftigungsumfang von 80 Prozent beträgt das Bruttoeinkommen mindestens 3.169,94 Euro.
Bewerbungen als sonstiges pädagogisches Personal erfolgen online im:
> Bewerbungsportal für das sonstige pädagogische Personal
Es werden dieselben Nachweise wie für die Lehrkräfte benötigt. Die Eingruppierung liegt je nach Abschluss in den Entgeltgruppen S 8a TV-L oder S 8b TV-L (TV-L= Tarifvertrag der Länder).
Bei den Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie, Brandenburg (RAA) können Sie als Lehrerin oder Lehrer muttersprachliche Angebote unterrichten. Voraussetzung ist, dass Sie im Ausland als Lehrkraft tätig waren.
> RAA: Muttersprachlicher-Unterricht
Kontakt:
Lena Fleck l.fleck@raa-brandenburg.de
Dr. Anna Fabian a.fabian@raa-brandenburg.de
Zeugnisanerkennungsstelle
Zeugnisanerkennung.CB@schulaemter.brandenburg.de
(0355) 4866 219
(0355) 4866 418
Im Land Brandenburg gibt es vier staatliche Schulämter, die für verschiedene Städte und Landkreise zuständig sind. In jedem Staatlichen Schulamt gibt es einen Ansprechpartner für ausländische Lehrkräfte:
für Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Brandenburg a.d.H.:
Staatliches Schulamt Brandenburg a.d.H.
Schulrat: Sven Schulze
christof.kuerschner@schulaemter.brandenburg.de
(03381) 39 7439
Sachbearbeitung: Janet Albrecht
janet.albrecht@schulaemter.brandenburg.de
(03381) 39 7430
für Cottbus, Dahme-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Spree-Neiße:
Staatliches Schulamt Cottbus
Schulrätin: Solveig Holm
solveig.holm@schulaemter.brandenburg.de
(0355) 4866 306
Sachbearbeitung: Susanne Lax
susanne.lax@schulaemter.brandenburg.de
(0355) 4866 317
für Frankfurt (Oder), Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree:
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
Schulrat: Michael Liesk
michael.liesk@schulaemter.brandenburg.de
(0335) 5210 474
Sachbearbeitung: Doreen Kudoke
doreen.kudoke@schulaemter.brandenburg.de
0335 5210 418
für Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Havelland:
Staatliches Schulamt Neuruppin
Schulrat: Harald Schmidt
harald.schmidt@schulaemter.brandenburg.de
(03391 7007 115)
Sachbearbeitung: Birgit Rau
birgit.rau@schulaemter.brandenburg.de
(03391) 7007 137