(Zweite) Staatsprüfung
Die Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes umfasst die Unterrichtsproben in den beiden studierten Fächern und eine 40 Minuten währende mündliche Prüfung in Form eines Kolloquiums. Nach erfolgreichem Bestehen aller Prüfungsteile erhält die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat das Zeugnis über die (Zweite) Staatsprüfung und damit die Befähigung zur Ausübung des Lehrkräfteberufes.