Schutz vor Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung
Dem Schutz von Minderjährigen vor Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Gewalt oder anderen Gefährdungsformen widmen sich zahlreiche Akteure vor Ort: Jugendämter, Ärzte, Erzieherinnen und Erzieher in Kindereinrichtungen, Lehrkräfte in Schulen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Jugendhilfeeinrichtungen, Familiengerichte und Polizei. Dazu kommt die Aufmerksamkeit aller Bürgerinnen und Bürger. Wer einen Verdacht auf Kindesvernachlässigung und -misshandlung oder andere Gefährdungen des Kindeswohls in seiner Umgebung hat, richtet sich bitte direkt an das Jugendamt in seiner Region. In akuten, lebensbedrohlichen Situationen: Notruf 112 oder Polizei 110.
Von einer Kindeswohlgefährdung wird gesprochen, wenn ein Kind, ein Jugendlicher oder eine Jugendliche durch
- körperliche oder seelische Misshandlung,
- Vernachlässigung, die körperlicher, seelischer oder geistiger Art sein kann, oder
- durch sexuelle Gewalt
in seinem bzw. ihrem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohlergehen gefährdet ist und die Eltern nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.
Präventiver Kinderschutz
Familiäre Problemlagen möglichst frühzeitig erkennen und Eltern in ihrer Betreuungs- und Erziehungskompetenz unterstützen und stärken.
Kinderschutz in Familien
Im Spannungsfeld der Rechte von Eltern, des Wohls des Kindes und staatlicher Eingriffsbefugnisse, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen
Die oberste Landesjugendbehörde erteilt die Erlaubnis zum Betreiben der Einrichtungen und achtet auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Kinderschutz im Sport
Hinweise und Handreichungen zur Prävention und Intervention in Sportvereinen.
Jugendministerium unterstützt Jugendämter
Fachstelle Kinderschutz, Fachberatungsstelle sexuelle Gewalt, Qualifizierung von Fachkräften.