Kreisebene
Kreisschulbeirat
Der Kreisschulbeirat ist das gemeinsame Gremium der Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler auf Kreisebene. Jede dieser drei Gruppen wählt acht Mitglieder für den Kreisschulbeirat. Außerdem nehmen am Kreisschulbeirat teil:
- die Landräte oder Oberbürgermeister bzw. das Schulverwaltungsamt des Kreises,
- die oder der Vorsitzende des Bildungsausschusses des Kreistages oder der Stadtverordnetenversammlung,
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrkräfte an Ersatzschulen, die im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt liegen.
- Im Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden wird zudem vom Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg ein Mitglied benannt, im Einvernehmen mit der oder dem für den Landkreis oder die kreisfreie Stadt bestellten Sorben-Beauftragten.
Der Beirat dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen der Mitglieder untereinander und hat Beratungs- und Anhörungsrechte. Er ist beispielsweise bei der Schulentwicklungsplanung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt sowie bei der Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen zu hören. Er wirkt weiterhin bei Entscheidungen über die Grundsätze der Schülerbeförderung und zu Entscheidungen zu Schulbaumaßnahmen im Landkreis mit. Außerdem kann der Kreisschulbeirat Schulbezirke für Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt festlegen und verändern, soweit dies nicht vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) erfolgt ist.
> Brandenburgisches Schulgesetz § 137
Kreisräte der Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler
In den Landkreisen und kreisfreien Städten wird je ein Kreisrat der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie der Lehrerinnen und Lehrer gebildet, hierbei alle Schulstufen und -formen vertreten sein. Die Kreisräte haben je nach Landkreis/kreisfreier Stadt unterschiedlich viele Mitglieder: je eine Vertreterin oder ein Vertreter jeder Schule ist Mitglied im Kreisrat. Die von den Schulen in freier Trägerschaft benannten Vertreterinnen und Vertreter nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Die Kreisräte der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie der Lehrerinnen und Lehrer nehmen die Interessen ihrer jeweiligen Gruppe auf Kreisebene wahr. Außerdem helfen die Kreisräte bei Problemen und Fragen weiter, die an der einzelnen Schule nicht gelöst werden können und bereiten die Sitzungen der Kreisschulbeiräte vor. Das bedeutet, dass die Mitglieder gemeinsam überlegen, welche Anliegen, Fragen und Wünsche sie an das Schulverwaltungsamt oder das Staatliche Schulamt haben. Weitere Aufgaben sind Wahlen, beispielsweise für den Kreisschulbeirat und die Landesgremien, sowie die Vorbereitung der eigenen Sitzungen. Viele Kreisräte machen durch Pressemitteilungen oder einen eigenen Internetauftritt ebenfalls Öffentlichkeitsarbeit. In ihrer Arbeit werden sie von den Staatlichen Schulämtern unterstützt.
> Brandenburgisches Schulgesetz § 136