Bildungszeit – Bildungsurlaub

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Bildungsurlaub heißt jetzt Bildungszeit!

Bildungszeit – bislang auch Bildungsfreistellung oder Bildungsurlaub genannt – ist ein gesetzlich verankerter Anspruch für Beschäftigte im Land Brandenburg auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben innerhalb von zwei Jahren Anspruch auf zehn Arbeitstage für Bildungszeit für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung. Weiterbildungsanbieter können ihre Angebote durch das Bildungsministerium (MBJS) anerkennen lassen. 

Die Bildungszeit leistet – als Bestandteil der vierten Säule des deutschen Bildungssystems, der Erwachsenenbildung – einen Beitrag zur europaweiten Strategie des lebenslangen Lernens. Sie zielt darauf ab, Menschen in jedem Lebensalter den Zugang zu Weiterbildungen zu ermöglichen und den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen zu fördern. Die Bildungszeit trägt dazu bei, Beschäftigte auf die Herausforderungen einer globalisierten und sich schnell verändernden Arbeitswelt vorzubereiten und ihre persönlichen, bürgerschaftlichen, sozialen sowie beruflichen Kompetenzen weiterzuentwickeln.

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Bildungszeit für Beschäftigte

Anspruch, Geltendmachung des Anspruchs auf Bildungszeit, Beantragung


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Anerkennung von Bildungsveranstaltungen

zur Bildungszeit: einzureichende Unterlagen, Pflichten und Nachweise.



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