Berufsbegleitend Sport studieren
Modellprojekt geht in seine 3. Runde
Jetzt Bewerbungszeitraum vom 1. März bis 31. März 2025 nutzen
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und die Fachhochschule für Sport und Management Potsdam (FHSMP) bieten im Rahmen eines Modellprojekts die Möglichkeit, Schulpraxis und Studium zu kombinieren.
Das Projekt richtet sich an sportaffine Bewerberinnen und Bewerber, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, aber bislang keinen Hochschulabschluss erworben haben und die neben der Einstellung als Lehrkraft an einer der ausgewählten Partnerschulen im Land Brandenburg den dualen Studiengang „Angewandte Sportwissenschaft B.A." mit der Spezialisierung „Bewegungs- und Sportpädagogik“ an der Fachhochschule für Sport und Management Potsdam studieren möchten.
Mit dem Erwerb dieses Bachelorabschlusses ist der Zugang zu weiteren Qualifizierungsmaßnahmen im Seiteneinstieg eröffnet (zum Beispiel die Beamtenlaufbahn für Seiteneinsteigende mit Bachelorabschluss: Bildungsamtsrätin/Bildungsamtsrat, Besoldungsgruppe A 12) und eine langfristige Tätigkeit als Lehrerin bzw. Lehrer im Land Brandenburg möglich.
Mit dem Beginn des Schuljahr 2025/26 geht das Projekt in seine 3. Runde. Bewerbungen sind vom 1. März bis 31. März 2025 möglich.
Parallel zur Teilzeitbeschäftigung an einer der teilnehmenden Partnerschulen wird den Seiteneinsteigenden das berufsbegleitende Studium an der Fachhochschule für Sport und Management Potsdam (FHSMP) im dualen Bachelorstudiengang „Angewandte Sportwissenschaft mit dem Schwerpunk Bewegungs- und Sportpädagogik" ermöglicht.
Drei Tage unterrichten, zwei Tage studieren: Die Qualifizierung sieht vor, dass an drei Tagen pro Woche eine Tätigkeit als Lehrkraft in der jeweiligen Schule erfolgt und an zwei Tagen pro Woche das Studium an der FHSMP stattfindet. Die Teilzeitbeschäftigung (3/4-Stelle) erfolgt in einem Umfang von 21 Lehrerwochenstunden (Grundschule) bzw. 19 Lehrerwochenstunden (Förderschule mit Schwerpunkt Lernen).
Die Einstellung als seiteneinsteigende Lehrkraft ist zunächst für die Dauer von 13 Monaten befristet, aber mit einer klaren Entfristungsperspektive verbunden. Denn die unbefristete Weiterbeschäftigung erfolgt bei erfolgreicher Teilnahme an der pädagogischen Grundqualifizierung und der Feststellung der Bewährung als Lehrkraft im Unterricht.
Für das berufsbegleitende Studium wird eine Freistellung im Umfang von 6 LWS gewährt. Zugleich werden die notwendigen Kosten des Studiums (Studiengebühren, Reisekosten) vom Arbeitgeber übernommen/erstattet.
In diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen in §§ 8 bis 10 TV-Umbau II hingewiesen - insbesondere auf die Vertragsbindung nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme sowie die unter Umständen notwendige Rückzahlungspflicht der (anteiligen) Qualifizierungskosten. Das heißt, die oder der Beschäftigte verpflichtet sich nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme für mindestens die Dauer der Fortbildung als Lehrkraft im Brandenburger Schuldienst tätig zu sein (hier: Dauer des Bachelorstudiums). Und für den Fall, dass die oder der Beschäftigte die Qualifizierungsmaßnahme aus von ihr oder ihm zu vertretenden Gründen abbricht oder die Frist der Vertragsbindung aus von ihr oder ihm zu vertretenden Gründen nicht einhält, das Land Brandenburg die Ausbildungskosten ganz oder anteilig zurückfordern kann.
An der Ausschreibung für das Schuljahr 2025/26 nehmen folgende Schulen teil:
Für den Bereich des Staatlichen Schulamts Brandenburg an der Havel
Für den Bereich des Staatlichen Schulamts Cottbus
- Goethe-Grundschule Hohenleipisch-Plessa
- Grund- und Oberschule Calau
- Grundschule am Wald Zeuthen
- Grundschule Finsterwalde-Nehesdorf
- Grundschule Golßen
- Grundschule Töpchin
- Schule am Neuhaus Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen", Lübben (Spreewald)
- Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" "Marianne Seidel", Senftenberg
- Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" Finsterwalde
- Sportbetonte Grundschule Cottbus
- Werner-Seelenbinder-Grundschule, Lübbenau/Spreewald
Für den Bereich des Staatliches Schulamts Frankfurt (Oder)
- Diesterweg-Grundschule, Eisenhüttenstadt
- Europaschule Storkow Grund- und Oberschule
- Fontane-Grundschule, Beeskow
- Grundschule Am Egelpfuhl, Templin
- Grundschule am Fasanenwald, Neuzelle
- Grundschule an der Stadtmauer, Beeskow
- Grundschule Clara Zetkin, Milmersdorf
- Grundschule Dolgelin "Jozef Vervoort", Dolgelin
- Grundschule Erich Weinert, Eisenhüttenstadt
- Grundschule im Rosenpark, Werneuchen
- Grundschule Oderberg
- Grundschule Seelow
- Lessingschule Schule mit dem sonderpäd. Förderschwerpunkt Lernen, Frankfurt (Oder)
- Oberschule "Maxim Gorki" Bad Saarow Oberschule mit Grundschulteil
- Wilhelm-Busch-Grundschule Pinnow
Für den Bereich des Staatlichen Schulamts Neuruppin
- Astrid-Lindgren-Grundschule Wusterhausen
- Erich Kästner Schule Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" Wittstock
- Goethe-Grundschule Kyritz
- Grundschule "Friedrich Ludwig Jahn"
- Grundschule Blumenthal
- Grundschule Flecken Zechlin
- Grundschule Putlitz
- Libertasschule Löwenberg Schulzentrum
- Theodor-Fontane-Schule Menz
Die konkreten Stellenangebote finden Sie ab dem 1. März 2025 unter Aktuelle Stellenangebote für den Brandenburger Schuldienst. Nutzen Sie die Filterfunktion durch Eingabe des konkreten Schulnamens oder geben Sie im freien Suchfeld z.B. den Begriff "Sportwissenschaft" ein.
Das duale Studium in der Spezialisierung „Bewegungs- und Sportpädagogik“ qualifiziert für analysierende, planende, organisierende und anleitende Tätigkeiten im Kontext von körperlicher Grundbildung und ganzheitlicher Entwicklung, Bildung und Erziehung im Schulbereich.
In einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis der Bewegungs- und Sportpädagogik entwickeln die Studierenden die Kernkompetenz zum Umgang mit heterogenen Gruppen, die sie befähigt, diversitätsbewusst sowohl Gruppenbedürfnisse der Teilnehmenden zu erfüllen als auch individuelle Entwicklungsprozesse anzuregen, zu begleiten und Bildungsanlässe zu schaffen.
Die Fachhochschule für Sport und Management Potsdam (FHSMP) an der Europäischen Sportakademie Land Brandenburg gGmbH (ESAB) vermittelt - auf der Grundlage der staatlichen Anerkennung und im Rahmen der Akkreditierung sowie der gültigen Studien- und Prüfungsordnung - die Inhalte des Studiengangs „Angewandte Sportwissenschaft B.A.“ mit der Spezialisierung „Bewegungs- und Sportpädagogik“ im Umfang von 180 ECTS und einer Regelstudienzeit von 6 Semestern. Dieses Studienangebot wird im Rahmen der bestehenden Akkreditierung auf das Setting Schule angepasst.
Voraussetzungen für eine Einstellung als Lehrkraft und Zulassung zum Studiengang sind:
- eine Hochschulzugangsberechtigung,
- eine Übungsleiter C-Lizenz, vorzugsweise für den Breitensport mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche,
- eine große Begeisterung für Sport und konkrete Erfahrungen in mindestens einer Sportart,
- nachgewiesene Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen,
- Nachweis einer Impfung bzw. Immunisierung gegen Masern und
- kein bislang abgeschlossenes Hochschulstudium
- Wünschenswert sind: Nachweis über die Ausbildung zum Ersthelfer bzw. zur Ersthelferin und/oder zum Rettungsschwimmer bzw. zur Rettungsschwimmerin
Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
- Registrierung im Bewerbungsportal für den Brandenburger Schuldienst
- Information der Kontaktperson im zuständigen staatlichen Schulamt per E-Mail für welche konkrete Schule die Bewerbung gelten soll. (Die Kontaktperson ist in der Stellenveröffentlichung benannt; siehe hierzu „Stellenportal für den Brandenburger Schuldienst“. Bitte in den Filtereinstellungen bei a) Personalkategorie „Lehrkraft“ und b) im Suchfeld den Begriff „Sportwissenschaft“ eingeben, dann werden alle verfügbaren Partnerschulen angezeigt.)
- Die staatlichen Schulämter prüfen die Bewerbungen und nehmen im Fall der beabsichtigten Einstellung Kontakt zu den Bewerbenden auf.
- Die Prüfung der Immatrikulationsvoraussetzungen und eine entsprechende Information erfolgt durch die FHSMP.
- Die Einstellung erfolgt zum 1. August 2025.
- Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz
- Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV)
- Lehrkräfteausbildungs- und -prüfungsverordnung (LAPV)
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen