Berufsbegleitend Sport studieren
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) und die Fachhochschule für Sport und Management Potsdam (FHSMP) bieten im Rahmen eines Modellprojekts die Möglichkeit, Schulpraxis und Studium zu kombinieren. Das Projekt richtet sich an sportaffine Bewerberinnen und Bewerber, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, aber bislang keinen Hochschulabschluss erworben haben und die – neben der Einstellung als Lehrkraft an einer der ausgewählten Partnerschule im Land Brandenburg – den dualen Studiengang „Angewandte Sportwissenschaft B.A." mit der Spezialisierung „Bewegungs- und Sportpädagogik“ an der Fachhochschule für Sport und Management Potsdam studieren möchten.
Mit dem Erwerb dieses Bachelorabschlusses ist der Zugang zu weiteren Qualifizierungsmaßnahmen im Seiteneinstieg eröffnet (zum Beispiel die Beamtenlaufbahn für Seiteneinsteigende mit Bachelorabschluss: Bildungsamtsrätin/Bildungsamtsrat, Besoldungsgruppe A 12) und eine langfristige Tätigkeit als Lehrerin bzw. Lehrer im Land Brandenburg möglich.
Mit dem Beginn des Schuljahres 2026/27 geht das Projekt in seine 4. Runde. Die Ausschreibung der Stellen an den teilnehmenden Programmschulen erfolgt ab 1. April 2026.
Parallel zur Teilzeitbeschäftigung an einer der teilnehmenden Partnerschulen wird den Seiteneinsteigenden das berufsbegleitende Studium an der Fachhochschule für Sport und Management Potsdam (FHSMP) im dualen Bachelorstudiengang „Angewandte Sportwissenschaft mit dem Schwerpunk Bewegungs- und Sportpädagogik" ermöglicht.
Drei Tage unterrichten, zwei Tage studieren: Die Qualifizierung sieht vor, dass an drei Tagen pro Woche eine Tätigkeit als Lehrkraft in der jeweiligen Schule erfolgt und an zwei Tagen pro Woche das Studium an der FHSMP stattfindet. Die Teilzeitbeschäftigung (3/4-Stelle) erfolgt in einem Umfang von 21 Lehrerwochenstunden (Grundschule) bzw. 19 Lehrerwochenstunden (Förderschule mit Schwerpunkt Lernen).
Die Einstellung als seiteneinsteigende Lehrkraft ist zunächst für die Dauer von 13 Monaten befristet, aber mit einer klaren Entfristungsperspektive verbunden. Denn die unbefristete Weiterbeschäftigung erfolgt bei erfolgreicher Teilnahme an der pädagogischen Grundqualifizierung und der Feststellung der Bewährung als Lehrkraft im Unterricht.
Für das berufsbegleitende Studium wird eine Freistellung im Umfang von 6 Lehrerwochenstunden gewährt. Zugleich werden die notwendigen Kosten des Studiums (Studiengebühren, Reisekosten) vom Arbeitgeber übernommen/erstattet.
In diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen in §§ 8 bis 10 TV-Umbau II hingewiesen - insbesondere auf die Vertragsbindung nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme sowie die unter Umständen notwendige Rückzahlungspflicht der (anteiligen) Qualifizierungskosten. Das heißt, die oder der Beschäftigte verpflichtet sich nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme für mindestens die Dauer der Fortbildung als Lehrkraft im Brandenburger Schuldienst tätig zu sein (hier: Dauer des Bachelorstudiums). Und für den Fall, dass die oder der Beschäftigte die Qualifizierungsmaßnahme aus von ihr oder ihm zu vertretenden Gründen abbricht oder die Frist der Vertragsbindung aus von ihr oder ihm zu vertretenden Gründen nicht einhält, das Land Brandenburg die Ausbildungskosten ganz oder anteilig zurückfordern kann.
Das duale Studium in der Spezialisierung „Bewegungs- und Sportpädagogik“ qualifiziert für analysierende, planende, organisierende und anleitende Tätigkeiten im Kontext von körperlicher Grundbildung und ganzheitlicher Entwicklung, Bildung und Erziehung im Schulbereich.
In einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis der Bewegungs- und Sportpädagogik entwickeln die Studierenden die Kernkompetenz zum Umgang mit heterogenen Gruppen, die sie befähigt, diversitätsbewusst sowohl Gruppenbedürfnisse der Teilnehmenden zu erfüllen als auch individuelle Entwicklungsprozesse anzuregen, zu begleiten und Bildungsanlässe zu schaffen.
Die Fachhochschule für Sport und Management Potsdam (FHSMP) an der Europäischen Sportakademie Land Brandenburg gGmbH (ESAB) vermittelt - auf der Grundlage der staatlichen Anerkennung und im Rahmen der Akkreditierung sowie der gültigen Studien- und Prüfungsordnung - die Inhalte des Studiengangs „Angewandte Sportwissenschaft B.A.“ mit der Spezialisierung „Bewegungs- und Sportpädagogik“ im Umfang von 180 ECTS und einer Regelstudienzeit von 6 Semestern. Dieses Studienangebot wird im Rahmen der bestehenden Akkreditierung auf das Setting Schule angepasst.
Voraussetzungen für eine Einstellung als Lehrkraft und Zulassung zum Studiengang sind:
- eine Hochschulzugangsberechtigung,
- eine Übungsleiter C-Lizenz, vorzugsweise für den Breitensport mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche,
- eine große Begeisterung für Sport und konkrete Erfahrungen in mindestens einer Sportart,
- nachgewiesene Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen,
- Nachweis einer Impfung bzw. Immunisierung gegen Masern und
- kein bislang abgeschlossenes Hochschulstudium
- Wünschenswert sind: Nachweis über die Ausbildung zum Ersthelfer bzw. zur Ersthelferin und/oder zum Rettungsschwimmer bzw. zur Rettungsschwimmerin
Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
- Registrierung im Bewerbungsportal für den Brandenburger Schuldienst
- Information der Kontaktperson im zuständigen staatlichen Schulamt per E-Mail für welche konkrete Schule die Bewerbung gelten soll. (Die Kontaktperson ist in der Stellenveröffentlichung benannt; siehe hierzu „Stellenportal für den Brandenburger Schuldienst“. Bitte in den Filtereinstellungen bei a) Personalkategorie „Lehrkraft“ und b) im Suchfeld den Begriff „Sportwissenschaft“ eingeben, dann werden alle verfügbaren Partnerschulen angezeigt.)
- Die staatlichen Schulämter prüfen die Bewerbungen und nehmen im Fall der beabsichtigten Einstellung Kontakt zu den Bewerbenden auf.
- Die Prüfung der Immatrikulationsvoraussetzungen und eine entsprechende Information erfolgt durch die FHSMP.
Am Modellprojekt nehmen zum Schuljahr 2026/27 folgende Schulen teil. Die Einstellungen erfolgen durch die staatlichen Schulämter.
Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
Staatliches Schulamt Cottbus
- Grundschule Laubsdorf, Neuhausen/Spree
- Grundschule Finsterwalde-Nehesdorf, Finsterwalde
- Comenius Grundschule, Lieberose
- Schule am Neuhaus, Lübben/Spreewald
- Grund- und Oberschule Johannes Clajus Herzberg, Herzberg (Elster)
- Grundschule Prieros Naturparkschule, Heidesee/OT Prieros
- Grundschule Golßen
- Schiebell-Grundschule, Drebkau
- Schulzentrum „Dr. Albert Schweitzer“, Vetschau/Spreewald
- Grundschule Traugott Hirschberger, Lübbenau
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
- Europaschule Storkow
- Gustav-Bruhn- Grundschule, Angermünde
- Grundschule „Theodor Fontane“, Bad Freienwalde
- Grundschule Mitte, Frankfurt (Oder)
- Grundschule Johann Heinrich Pestalozzi, Prenzlau
- Kleeblatt-Schule, Seelow
- Georg-Büchner-Grundschule, Joachimsthal
- Grundschule „Alex Wedding“, Falkenberg
- Grundschule „Käthe Kollwitz“, Bad Freienwalde
- Astrid Lindgren Grundschule, Schwedt/Oder
Staatliches Schulamt Neuruppin
- Grundschule am Weinberg, Rathenow
- Förderschule Wittenberge
- Grundschule Jahn, Wittenberge
- Grundschule Blumenthal, Heiligengrabe/OT Blumenthal
Bewerbungen sind vom 1. April 2026 bis 30. April 2026 möglich, wobei diese Frist keine Ausschlussfrist darstellt. Das heißt, Bewerbungen sind über diese Frist hinaus möglich, sofern das jeweilige Stellenangebot noch zur Verfügung steht.
Die Bewerbung erfolgt online im Bewerbungsportal für den Schuldienst. Das jeweils zuständige staatliche Schulamt prüft die Bewerbung und setzt sich mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Verbindung.
Die konkreten Stellenangebote mit den jeweiligen Kontaktpersonen in den staatlichen Schulämtern sind im Stellenportal für den Brandenburger Schuldienst zu finden. Dazu Filter bitte suchen z.Bsp. „Fach: Sport" und „Suche: Studiengang". Dann werden die Praxispartnerschulen angezeigt.
- Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz
- Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV)
- Lehrkräfteausbildungs- und -prüfungsverordnung (LAPV)
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen