Demokratiebildung in der Schule

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In einer Demokratie kommt den Schulen eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Bildung von eigenständig urteilsfähigen und engagierten Kindern und Jugendlichen zu. In der Schule sollen nicht nur Kenntnisse über die Institutionen der demokratischen Gesellschaft vermittelt, sondern auch die Möglichkeit eröffnet werden, Demokratie als Lebensform zu erfahren. Schulen sollen:

  • den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, sich an der Gestaltung des Schullebens aktiv zu beteiligen und modellhaft demokratische Entscheidungsprozesse mitzugestalten
  • den Kindern und Jugendlichen Kenntnisse vermitteln, die zum Verständnis der Demokratie als Herrschaftsform unerlässlich und die zum Verständnis der Durchsetzung der Demokratie gegen autoritäre Herrschaft und Diktatur notwendig sind.
  • das Engagement von einzelnen Demokraten in der Geschichte würdigen und insbesondere Bezüge zur lokalen Geschichte und zum Lebensumfeld der Schülerinnen und Schüler herstellen.

Brandenburger Schulen unterstützen die Schülerinnen und Schüler, Toleranz und Demokratieverständnis als Werte einer offenen Gesellschaft zu verstehen und gegen Extremismus in all seinen Erscheinungsformen, gegen Rassismus sowie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einzutreten. Demokratiebildung ist deshalb nicht nur notwendiger Bestandteil des Fachunterrichts, sondern Aufgabe der Schul- und Unterrichtsentwicklung insgesamt. Die Umsetzung erfolgt an den Schulen sehr vielfältig, z. B. in Projekten, Planspielen und Simulationen, die demokratische Willensbildung und Entscheidungsfindung erfordern. Weitere Gelegenheiten ergeben sich z. B. im Klassenrat, in der Gremienarbeit der Schule und im Rahmen von Exkursionen an außerschulischen Lernorten.

Demokratische Schulentwicklung ­– Mitwirkung

Die Vermittlung von Wissen über aktuelle und historische politische Entwicklungen, über Prozesse und politische Institutionen sowie der Erwerb von wichtigen Kompetenzen wie analysieren und urteilen sind als gegenseitige Ergänzung für die Erfahrung und das Erlebbarmachen demokratischen Handelns der Schülerinnen und Schüler von großer Bedeutung. Ein gutes Verständnis für die Demokratie wird hierbei durch das direkte Erleben erreicht. Deshalb ist es wichtig, dass in der Schule gemeinsam Strukturen entwickelt und festgelegt werden, die eine demokratische Beteiligung am Unterrichtsgeschehen und am Schulleben ermöglichen. Das Brandenburgische Schulgesetz bietet für die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern viele Möglichkeiten. Hier sind die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte in den Schulen fest verankert.
> Teil 7 des Brandenburger Schulgesetzes

Die Beteiligungsrechte für die Schülerinnen und Schüler reichen in der Schule von der Gestaltung des Miteinanders in den Klassen oder der Schule und des Unterrichts bis zur Beteiligung an Schulprojekten oder anderen schulischen Vorhaben. Insbesondere partizipieren die Schülerinnen und Schüler durch die Klassensprecherinnen und -sprecher, die Konferenz der Schülerinnen und Schüler in der Schule sowie die Möglichkeit zur Mitwirkung in der Schulkonferenz. Diese Möglichkeit des gleichberechtigten Verhandelns von Angelegenheiten der Schülerinnen und Schüler kann nach den derzeit geltenden schulgesetzlichen Regelungen von der ersten Klasse der Grundschule bis in die Oberstufe erfolgen. An einigen Brandenburger Grundschulen werden bereits Klassenräte regelmäßig durchgeführt. Außerdem sind Grundschülerinnen und Grundschüler bereits in den Kreisschülerräten und im Landesschülerrat vertreten. Darüber hinaus können in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 auf Wunsch ebenfalls Klassensprecherinnen oder Klassensprecher gewählt werden. Für die entsprechende Ausgestaltung der Erfahrungsräume, die es Schülerinnen und Schülern ermöglichen, demokratische Mitsprache, Mitbestimmung und Mitgestaltung in der Schule zu erleben, gibt es eine Vielzahl an positiven Beispielen.
> Mitwirkung in der Schule

Verzahnung von Demokratie- und Medienbildung

Mit der Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien hat sich die Bandbreite verfügbarer Unterrichtsmedien stark verändert. Das Internet hat zu einer enormen Steigerung der Zugänglichkeit von Informationen geführt. Für Schule und Unterricht ist die Digitalisierung eine technische und medienpädagogische Herausforderung, aber auch eine demokratiepädagogische Bildungsaufgabe, die Inhalte, Methoden und Ziele des Lernens und Lehrens in allen Fächern tangiert. In allen Unterrichtsfächern bieten sich vielfältige Gelegenheiten, die Medienwelt, alle Medienarten und deren Inhalte zum Lerngegenstand zu machen, digitale Medien anzuwenden, sie zu analysieren und kritisch zu hinterfragen.

Die Schulen wissen um die Bedeutung der Medienbildung als Voraussetzung für eine Ausbildungs- und Studierfähigkeit und Grundlage lebenslangen Lernens in einer demokratischen Gesellschaft. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Chancen und Risiken des Mediengebrauchs zu erkennen und ihre eigene Mediennutzung zu reflektieren. Schließlich geht es um die Bedeutung von digitalen Medien für die politische Meinungsbildung und Entscheidungsfindung.

Das Bildungsministerium hat – im Ergebnis von Fachgesprächen und Diskussionen mit verschiedenen Gremien – im November 2021 ein Konzept zu den „Strategischen Zielen des MBJS: Bildung, Jugend und Sport im digitalen Wandel veröffentlicht“, um dem ständigen Wandlungsprozessen im Bereich der Digitalisierung, auch im schulischen Bereich, gerecht zu werden. Dabei werden nicht nur die Entwicklung von schulspezifischen Lehrerfortbildungskonzepten, sondern auch die Entwicklung digitalgestützter Unterrichtsmodelle und -materialien sowie der Aufbau außerschulischer Kooperationen und die Entwicklung von Lerngelegenheiten und Handlungsräumen zur Partizipation aufgeführt.



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