Frühe Hilfen

Frühe Hilfen Brandenburg

Frühe Hilfen sind regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe. Die Verantwortung für die Netzwerke Frühe Hilfen haben die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz regelt das „Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz“ (KKG) § 3 Abs. 4. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen, den Einsatz von Familienhebammen und die Förderung von ehrenamtlichen Strukturen durch eine zeitlich befristete Bundesinitiative. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern regelt neben der Verteilung der Bundesmittel auch die Förderbereiche sowie die Aufgaben der Koordination, der Qualifizierung und Evaluation. Die Länder wiederum haben Gesamtkonzepte und für die Förderbereiche, in denen die Bundesmittel durch die Länder an die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet werden, im Einvernehmen mit dem Bund Fördergrundsätze erarbeitet.

Logos und ihre Verwendung

Bei Förderungen aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH) sowie des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):



Organigramm / Anschrift

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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