in den Schuldienst
Brandenburg heißt neue Lehrkräfte willkommen!
Sie kommen frisch von der Universität oder haben Erfahrungen im Schuldienst eines anderen Bundeslandes gesammelt und wollen Ihren Lebensmittelpunkt in Brandenburg einrichten – Brandenburg freut sich auf Sie! Wir stellen das ganze Schuljahr über neue Lehrkräfte ein, bieten attraktive Arbeitsbedingungen und beste Möglichkeiten für eine Festanstellung im Landesdienst.
Wir suchen:
Lehrkräfte mit abgeschlossener Erster und Zweiter Staatsprüfung oder einem lehramtsbezogenen Masterabschluss und einer Staatsprüfung
- besonders für Grundschulen, Oberschulen und Förderschulen, aber auch für die höheren Jahrgangsstufen der Gesamtschulen und Gymnasien und
- insbesondere für die Fächer Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Englisch, Kunst und Musik.
- Lehrkräfte mit berufsbezogenen Fächern werden in den Oberstufenzentren eingestellt.
Auch Seiteneinsteigende können eingestellt werden, wenn Stellen für grundständig qualifizierte Lehrkräfte nicht besetzt werden können.
Schulassistenzkräfte, die die Schulleitung wie auch die Lehrkräfte bei der Erledigung der schulinternen Verwaltungsaufgaben unterstützen und entlasten durch zum Beispiel die Übernahme von Aufgaben aus den Bereichen allgemeine Organisation, Haushalt, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätsentwicklung.
Sonstiges pädagogisches Personal - Sie sind keine Lehrkraft, möchten aber die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht oder im Rahmen von Ganztagsangeboten unterstützen? Dann bewerben Sie sich als sonstiges pädagogisches Personal.
Alle Stellenangebote werden online veröffentlicht. Durch verschiedene Filterfunktionen - um Beispiel nach Personalkategorie, Schulform, Fächern, Landkreisen können Sie passgenaue Angebote finden. Auch alle Stellenangebote für Schulleitungsfunktionen werden ausgeschrieben.
> Aktuelle Stellenangebote
> Ausschreibungen für Leitungsfunktionen an Schulen.
Jetzt online bewerben:
- Bewerbungsportal Lehrkräfte
- Bewerbungsportal Schulassistenz
- Bewerbungsportal sonstiges pädagogisches Personal
Die vier staatlichen Schulämter sind die Anlaufstellen für Ihre Bewerbung. Sie beraten und geben Auskunft über konkrete Einstellungsmodalitäten und schulscharfe Bedarfe.
> Einstellungsteams der Schulämter.
Die staatlichen Schulämter des Landes Brandenburg sind die Einstellungsbehörden. Das heißt sie ermitteln die konkreten Einstellungsbedarfe, veröffentlichen die Stellenausschreibungen und nehmen die Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber sowie deren Einstellung vor.
Um sich für eine Stelle als Lehrkraft zu bewerben, registrieren Sie sich bitte zunächst online über das Bewerbungsportal, indem Sie die notwendigen Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Ausbildung machen sowie zur Region, in der Sie arbeiten möchten. Bitte laden Sie am Ende des Bewerbungsprozesses Ihren Lebenslauf, Ihre Zeugnisse und gegebenenfalls weitere Dokumente hoch.
Nach der Eingabe Ihrer Bewerbung in der Online-Datenbank können Sie im Stellenportal die aktuellen Stellenangebote prüfen. Bitte senden Sie bei Interesse an einer spezifischen Stellenausschreibung der angegebenen Kontaktperson eine kurze E-Mail unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihres Geburtsdatums oder der Vorgangsnummer aus dem Bewerbungsportal und teilen Sie mit, dass Sie sich für die konkret angebotene Stelle bewerben.
Die staatlichen Schulämter nehmen anschließend Kontakt zu Ihnen auf.
Ja - je mehr Regionen Sie angeben, in denen Sie tätig sein möchten, desto höher sind Ihre Chancen auf eine Einstellung. Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich viele Bewerberinnen und Bewerber für die berlinnahe Region interessieren. Wenn für Sie eine Tätigkeit in einer Region Brandenburgs in Frage kommt, die berlinferner sind, steigen Ihre Einstellungschancen deutlich.
Als letzter Schritt in Ihrer Onlinebewerbung können Sie alle erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hochladen und mit der Bewerbung versenden.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch Unterlagen (z.B. Kopie des Zeugnisses der Zweiten Staatsprüfung oder der Nachweis über Ihre Masernimmunisierung) nachreichen müssen, senden Sie diese bitte per E-Mail an lehrereinstellungen@mbjs.brandenburg.de oder an eines der von Ihnen ausgewählten staatlichen Schulämter. Eine Ergänzung Ihrer Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal ist durch Sie nach Versenden der Bewerbung nicht möglich.
Eine Ergänzung in der Onlinedatenbank ist nach dem Versenden der Bewerbung durch Sie nicht mehr möglich. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Ergänzungen direkt durch die von Ihnen ausgewählten staatlichen Schulämter vornehmen zu lassen. Bitte teilen Sie hierfür dem ausgewählten staatlichen Schulamt per E-Mail mit, welche Ergänzung in Ihrer Bewerbung vorgenommen werden soll. Alternativ können Sie aber auch Ihre gesamte Bewerbung neu eingeben. Die ältere Bewerbung wird dadurch automatisch gelöscht.
Einstellungen in den Brandenburger Schuldienst sind prinzipiell nicht nur zum Schuljahresbeginn oder zum Schulhalbjahr möglich. Die staatlichen Schulämter stellen fortlaufend neue Lehrkräfte ein - jeweils entsprechend des konkreten Bedarfs. Das heißt, Einstellungen erfolgen das ganze Jahr über.
Dennoch ist eine rechtzeitige Bewerbung vor Schuljahresbeginn (01.08.) und zunehmend auch vor Beginn des Schulhalbjahres (01.02) sinnvoll, da die Einstellungsbedarfe zu diesen Zeitpunkten am größten sind und damit auch die besten Einstellungschancen bestehen. Auch wer noch im Referendariat bzw. Vorbereitungsdienst ist, kann sich bereits frühzeitig bewerben und angeben, ab welchem Zeitpunkt ein Beschäftigungsbeginn möglich ist.
Für die aktuellen Stellenangebote gibt es jeweils eine Bewerbungsfrist, die durch das zuständige staatliche Schulamt festgelegt wird.
Sobald das Auswahlverfahren abgeschlossen wurde und Sie für eine Stelle ausgewählt worden sind, setzt sich das staatliche Schulamt mit Ihnen in Verbindung, um die notwendigen Schritte für eine Einstellung zu klären.
Sollten Sie kein unbefristetes Einstellungsangebot erhalten haben, bleibt Ihre Bewerbung ein Jahr in der Bewerbungsdatenbank gespeichert. Kurz vor Ablauf des Jahres erhalten Sie eine E-Mail mit der Frage, ob Sie Ihre Bewerbung aufrechterhalten möchten. Wenn Sie dies bestätigen, wird Ihre Bewerbung für ein weiteres Jahr in der Datenbank gespeichert und nicht gelöscht. Sofern Sie eine Löschung Ihrer Bewerbung vor Ablauf des Jahres wünschen, senden Sie bitte eine kurze E-Mail an lehrereinstellungen@mbjs.brandenburg.de.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber, die bzw. der die geforderte Ausbildung absolviert hat und über die Befähigung für das entsprechend geforderte Lehramt verfügt und die beste Leistung (Abschlussnote) vorweisen kann, wird bevorzugt berücksichtigt. Für die Besetzung offener Lehrkraftstellen gilt der Grundsatz der Bestenauslese.
Für eine Einstellung sind in der Regel eine abgeschlossene Erste und Zweite Staatsprüfung oder ein lehramtsbezogener Masterabschluss und eine abgeschlossene Staatsprüfung für ein Lehramt erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht aber auch für Seiteneinsteigende je nach absolviertem Studium bzw. absolvierter Ausbildung die Möglichkeit einer Beschäftigung als Lehrkraft. Eine Voraussetzung hierfür ist das Absolvieren der pädagogischen Grundqualifizierung, die im Rahmen der Beschäftigung erfolgen muss. Nähere Informationen zum Seiteneinstieg finden Sie auf den Webseiten zum Seiteneinstieg.
Für die Absicherung länger andauernder Vertretungen sind die staatlichen Schulämter zuständig. Wenn Sie Interesse an einer befristeten Beschäftigung haben und als Vertretungslehrkraft tätig werden wollen, können Sie sich direkt an die Einstellungshotline der staatlichen Schulämter wenden oder im Bewerbungsportal für den Schuldienst im Punkt „Angaben zur Bewerbung“ das Feld „Ich möchte auch Angebote als Vertretungslehrerin/Vertretungslehrer erhalten“ ankreuzen. Dann wissen die staatlichen Schulämter, dass Sie an entsprechenden Stellenangeboten interessiert sind.
Beamtenstatus: Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat und nehmen in der Regel hoheitliche Aufgaben wahr. Die Einstellung erfolgt nach Eignung, Leistung und Befähigung. Während der Lehrkräfte-Ausbildung (Vorbereitungsdienst) erfolgt eine Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Widerruf. Vor der Ernennung auf Lebenszeit müssen Beamte ihre Eignung innerhalb einer Probezeit nachweisen.
Besoldung: Beamte erhalten eine Besoldung nach dem Alimentationsprinzip, das heißt, sie bekommen ihr Einkommen also im Voraus zum 1. eines jeden Monats überwiesen. Die Höhe des ausgezahlten Betrages ist höher als bei Tarifbeschäftigten, da keine sozialversicherungsrechtlichen Abgaben entrichtet werden müssen (keine Kranken- und Rentenversicherung).
Krankenversicherung: Die Krankenversicherung ist für Beamte gesondert geregelt. Je nach Familienstand besteht ein Anspruch auf Beihilfe im Umfang von 70 oder 50 Prozent in Form eines Zuschusses zu den Krankheitskosten nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften. Der verbleibende restliche Anteil sowie eventuell zusätzlich gewünschte Wahlleistungen sollten gesondert privat versichert werden. Kinder erhalten eine Beihilfe im Umfang von 80 Prozent, da eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist.
Familienfreundlichkeit: Das Beamtenrecht enthält zahlreiche Regelungen, die die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie unterstützen, z.B. Teilzeit und Freistellung in Form von Sonderurlaub. Entsprechend des jeweiligen Landesrechts gibt es ggf. auch Ansparmöglichkeiten für Erholungsurlaub und einen Zuschuss zur Krankenversicherung während der Elternzeit.
Ruhestand: Während des Ruhestandes erhalten Beamte eine steuerpflichtige Pension, die sich nach einem festgelegten Ruhegehaltssatz aus der Besoldung in den letzten Dienstjahren berechnet. Damit liegt die Pension i.d.R. deutlich über den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Verbeamtung erfüllt sein?
Für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis müssen die notwendigen laufbahnrechtlichen, fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dies bedeutet, dass Sie zum einen über eine Lehramtsbefähigung verfügen müssen (erfolgreicher Abschluss eines Lehramtsstudiums sowie das erfolgreiche Absolvieren des Vorbereitungsdienstes/Referendariats) und zum anderen eine laufbahngerechte Stelle zur Verfügung stehen muss. Zu den notwendigen persönlichen Voraussetzungen zählen im Wesentlichen die gesundheitliche Eignung, die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine andere nach § 7 Absatz 1 BeamtStG, keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis und das nicht vollendete 47. Lebensjahr.
Alle vier staatlichen Schulämter bieten Einstellungshotlines an, an die Sie sich mit Ihren spezifischen Fragen zur Einstellung in den Brandenburger Schuldienst wenden können:
Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
- für Bewerberinnen/Bewerber mit Lehramt: Frau Ziehm, Telefon 03381 39 7437, E-Mail Jana.Ziehm@schulaemter.brandenburg.de
- für Bewerberinnen/Bewerber ohne Lehramt: Frau Dr. Bauch, Telefon 03381 39 7407, E-Mail Bewerberberatung-BB@schulaemter.brandenburg.de
Staatliches Schulamt Cottbus:
- Frau Okuniewski, Telefon 0355 4866-500, E-Mail Susanne.Okuniewski@schulaemter.brandenburg.de
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder):
- Frau Kuttnick, Telefon 0335 5210-412, E-Mail ramona.kuttnick@schulaemter.brandenburg.de
Staatliches Schulamt Neuruppin:
- Frau Schröder, Telefon 0162 202 4553, E-Mail heike.schroeder@schulaemter.brandenburg.de
Sie suchen eine klare berufliche Perspektive und wollen während des Studiums finanziell gefördert werden? Dann könnte das Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer genau das Richtige sein, denn durch das Programm können Sie:
- HEUTE schon für MORGEN planen und Ihre zukünftige Schule bereits im Studium kennenlernen,
- finanziell abgesichert und fokussiert studieren und durch das Begleitprogramm „Einfach.Klasse.Brandenburg“ von der Expertise Anderer profitieren und
- die Vorteile ländlicher Regionen nutzen.
Das Stipendienprogramm fördert Lehramtsstudierende ab dem 5. Fachsemester mit monatlich 600,- Euro und dem Begleitprogramm „Einfach.Klasse.Brandenburg“. Informieren und bewerben Sie sich, wenn Sie Lehrkraft an einer Brandenburger Bedarfsschule werden möchten.
> Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer
Wenn Stellen nicht mit ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden können, besteht für Seiteneinsteigende die Möglichkeit einer Beschäftigung im Brandenburger Schuldienst. Das heißt, wenn Sie über einen Hochschulabschluss verfügen (universitärer Diplom-, Magister oder Masterabschluss), aber kein Lehramt studiert haben, können Sie sich online bewerben.
Vor einer Bewerbung für den Schuldienst sollten Sie sich möglichst umfassend über die Anforderungen des Berufs als Lehrerin oder Lehrer informieren und selbstkritisch Ihre Eignung reflektieren. Verschiedene Internetplattformen bieten hierfür entsprechende Tests an.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, zur pädagogischen Grundqualifizierung, zu den berufsbegleitenden Studienangeboten sowie zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und viele Tipps zum Seiteneinstieg:
> Seiteneinstieg in den Schuldienst.
Wenn Sie eine unbefristet beschäftigte Lehrkraft aus einem anderen Bundesland sind und nach Brandenburg wechseln möchten, können Sie dies im Rahmen des Lehrertauschverfahrens vornehmen.
Den Antrag zum Lehrertauschverfahren stellen Sie bitte an die zuständige Behörde ihres Bundeslandes. Unabhängig von einer Teilnahme am Tauschverfahren können Sie sich online über das Bewerbungsportal für den brandenburgischen Schuldienst bewerben.
Im Rahmen des Tauschverfahrens ist für Lehrkräfte des Landes Brandenburg der Wechsel in ein anderes Bundesland nur zu Beginn des Schuljahres (01. August) möglich. Die begründeten Anträge müssen spätestens bis zum 31. Januar beim zuständigen staatlichen Schulamt eingereicht werden. Rückfragen zur Antragstellung bitte an das zuständige staatliche Schulamt oder die landesweite Koordinierungsstelle beim Staatlichen Schulamt Cottbus:
- Carola Wehland, Tel.: 0355 48 66 122, carola.wehland@schulaemter.brandenburg.de
- Carolin Gregor, Tel.: 0355 48 66 123, carolin.gregor@schulaemter.brandenburg.de
Brandenburger Lehrkräfte können ihren Antrag online ausfüllen unter:
Lehrertauschverfahren – Brandenburger Lehrkräfte
Wenn Sie als in Polen ausgebildete Lehrkraft Interesse an einer Beschäftigung im Brandenburger Schuldienst haben, sind Sie herzlich eingeladen, sich bei uns zu bewerben.
Wir suchen insbesondere in den an die Republik Polen angrenzenden Kreisen und Orten Lehrkräfte für Grundschulen (1. bis 6. Klassenstufe), aber auch für die weiteren Jahrgangsstufen in den Fächern Mathematik, Kunst, Musik, Physik, Biologie, Chemie, Englisch, Informatik und Sport sowie Förderschullehrkräfte. Vielleicht ist dies für Sie von Interesse? Dank der EU-Freizügigkeit ist eine Beschäftigung im Land Brandenburg ohne Probleme möglich.
Wir bieten:
sichere Beschäftigungsverhältnisse und eine sehr gute Bezahlung; mit zunehmender Berufserfahrung (Beschäftigungszeiten) steigt das Einkommen. Auch wenn Sie nur ein Unterrichtsfach studiert haben, können Sie im Brandenburger Schuldienst befristet oder unbefristet beschäftigt werden. Wichtige Einstellungsvoraussetzung sind gute deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1).
Für Ihre Bewerbungen nutzen Sie bitte das: Bewerbungsportal Schuldienst.
Die Einstellung erfolgt ohne eine vorherige Anerkennung Ihres lehramtsbezogenen Studienabschlusses. Welche Ausgleichsmaßnahmen ggf. erforderlich sind, um die Befähigung für ein Lehramt zu erwerben, können Sie nach Ihrer Einstellung in Erfahrung bringen. Im Rahmen dieser Ausgleichsmaßnahmen besteht auch die Möglichkeit, ein zweites Unterrichtsfach zu studieren. Neben einer besseren Eingruppierung können, bei Vorliegen der übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen, auch polnische Staatsbürger in ein Beamtenverhältnis übernommen werden.
Weitere Informationen:
Serdecznie zapraszamy do Brandenburgii! (Deutsch)
Serdecznie zapraszamy do Brandenburgii! (Polnisch)
Serdecznie zapraszamy do Brandenburgii! (Englisch)
Zur Förderung der Schulen weltweit können sich Lehrkräfte aus dem Brandenburger Schuldienst laut Auslandsschulgesetz für eine Tätigkeit im Ausland bewerben. Grundsätzlich unterrichten an den Deutschen Auslandsschulen und den sonstigen von der Bundesrepublik Deutschland geförderten schulischen Einrichtungen im Ausland:
- Auslandsdienstlehrkräfte,
- Bundesprogrammlehrkräfte,
- Landesprogrammlehrkräfte sowie
- Ortslehrkräfte.
Die Landesprogrammlehrkräfte werden über das Land Brandenburg vermittelt. Zudem werden auch Lehrkräfte in Funktionsstellen und zur Fachberatung der Zentralstelle für Auslandschulwesen (ZfA) eingesetzt.
Kontakt Auslandsschuldienst:
Gundula Meyer-Oehring
Tel.: (0331) 866-3837
gundula.meyer-oehring@mbjs.brandenburg.de
Ilka Wittmann
Tel.: (0331) 866-3879
Fax: (0331) 27548-4809
ilka.wittmann@mbjs.brandenburg.de
Weitere Informationen:
- Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)
- ZfA - Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) (auslandsschulwesen.de)
- ZfA - Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) (auslandsschulwesen.de)
- ZfA - Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) (auslandsschulwesen.de)
- ZfA - Ortslehrkräfte (OLK) (auslandsschulwesen.de)
- Informationen zum Bewerbungsverfahren
- Bewerbungsformular für Landesprogrammlehrkräfte (word)
- Auslandsschulgesetz
- Verwaltungsvereinbarung
- Deutsche Schulen im Ausland
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz