Investitionsprogramme
Kindertagesbetreuung ist eine kommunale (Selbstverwaltungs-) Aufgabe. Bund und Länder unterstützen die Kommunen sowie andere Träger von Kindertageseinrichtungen mit Investitionsprogrammen bei Investitionen in zusätzliche Betreuungsplätze und deren Ausstattung, bei der qualitativen Verbesserung von bestehenden Plätzen, Sanierung und Ausbau von Kindertagesstätten oder bei der Schaffung von mehr Plätzen in der Ganztagsbetreuung von Schulkindern.
Förderprogramm: Ausbau der Ganztagsbetreuung
Anträge können voraussichtlich ab März 2024 über das Kundenportal der ILB eingereicht werden.
Kommunales Investitionsprogramm KIP II – Kita U6
Antragsschluss der Förderrichtlinie war der 31. Juli 2022. Die Umsetzung der Maßnahmen muss bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.
Bundesinvestitionsprogramm 2020 – 2021
Die Mittel konnten bis zum 31. Dezember 2023 abgerufen werden. Die Investitionen waren bis zum 30. Juni 2023 vollständig abzuschließen.
Bundesinvestitionsprogramm 2017 – 2020
Die Mittel konnten bis zum 31. Dezember 2023 abgerufen werden. Die Investitionen waren bis zum 30. Juni 2023 vollständig abzuschließen.
Landesinvestitionsprogramm 2019 – 2022
Die Mittel konnten noch bis zum 31. Dezember 2022 abgerufen werden. Die Maßnahmen sind bis zum 30. Juni 2023 abzuschließen.
Landesinvestitionsprogramm 2018 – 2019
Die Investitionen wurden bis zum 31. Juli 2020 vollständig abgeschlossen.