Investitionsprogramme

Kindertagesbetreuung ist eine kommunale (Selbstverwaltungs-) Aufgabe. Bund und Länder unterstützen die Kommunen sowie andere Träger von Kindertageseinrichtungen mit Investitionsprogrammen bei Investitionen in zusätzliche Betreuungsplätze und deren Ausstattung, bei der qualitativen Verbesserung von bestehenden Plätzen, Sanierung und Ausbau von Kindertagesstätten oder bei der Schaffung von mehr Plätzen in der Ganztagsbetreuung von Schulkindern.

roter Pfeil: Bundesinvestitionsprogramm 2020-21

Bundesinvestitionsprogramm 2020 – 2021

Investitionen sind bis zum 30. Juni 2023 vollständig abzuschließen. Die Mittel können noch bis zum 31. Dezember 2023 abgerufen werden.


roter Pfeil: Bundesinvestitionsprogramm 2017-20

Bundesinvestitionsprogramm 2017 – 2020

Investitionen sind bis zum 30. Juni 2023 vollständig abzuschließen. Die Mittel können noch bis zum 31. Dezember 2023 abgerufen werden.


roter Pfeil: Richtline Kita Luft (bis Ende 2023)

Richtlinie Kita-Luft (bis Ende 2023)

Die Investitionen wurden bis zum 30. Juni 2022 vollständig abgeschlossen.


roter Pfeil: Landesinvestitionsprogramm 2019-22

Landesinvestitionsprogramm 2019 – 2022

Die Mittel konnten noch bis zum 31. Dezember 2022 abgerufen werden. Die Maßnahmen sind bis zum 30. Juni 2023 abzuschließen.


roter Pfeil: Landesinvestitionsprogramm 2018-19

Landesinvestitionsprogramm 2018 – 2019

Die Investitionen wurden bis zum 31. Juli 2020 vollständig abgeschlossen.


roter Pfeil: Kommunales Investionsprogramm KIP II - Kita U6

Kommunales Investitionsprogramm KIP II – Kita U6

Antragsschluss der Förderrichtlinie war der 31. Juli 2022. Die Umsetzung der Maßnahmen muss bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.

 




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