Vorbereitungsdienst – Überblick

Ein Schüler meldet sich im Unterricht.

Der Vorbereitungsdienst dauert 12 Monate und beginnt formal jeweils zum 01.02. bzw. 01.08. eines Jahres und umfasst die Ausbildung an zwei Standorten: einer Ausbildungsschule und einem Studienseminar. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der (Zweiten) Staatsprüfung ab – der Voraussetzung, um als Lehrerin oder Lehrer selbstständig an einer Schule zu unterrichten. Das in Brandenburg erworbene Staatsexamen wird bundesweit anerkannt.

Organisation und Inhalte
Wie ist der Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg organisiert?

Der Vorbereitungsdienst wird an zwei Standorten durchgeführt: an einer Ausbildungsschule und an einem Studienseminar. Ausbildungsschule und Studienseminar arbeiten eng zusammen. Die Veranstaltungen am Studienseminar haben grundsätzlich Vorrang vor den Verpflichtungen an der Ausbildungsschule.

Was gehört zur Ausbildung am Studienseminar?

Die Arbeit in den Ausbildungscoach-Gruppen legt den Schwerpunkt auf die Verbindung von Theorie und Praxis, indem sie sich an realen Handlungs- und Anforderungssituationen einer Lehrkraft in der Schulpraxis orientiert. In den Seminaren werden insbesondere die eigene didaktisch-methodische Praxis, Erziehungsprozesse, rechtliche Fragen und der Umgang mit Konfliktsituationen reflektiert.

Die Fachseminare befassen sich vorrangig mit den fachspezifischen Aspekten des Lehrkräftehandelns am konkreten Beispiel.

Die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare hospitieren in Ihrem Unterricht, um sich über Ihren Ausbildungsstand zu informieren und mit Ihnen Entwicklungsschwerpunkte für die weitere Arbeit festzulegen.

Wie oft finden die Seminare in der Woche statt? Wie häufig muss ich das Studienseminar aufsuchen?

Die Arbeit in den Ausbildungscoach-Gruppen hat einen zeitlichen Umfang von drei Stunden pro Woche und jedes Fachseminar wird für zwei Stunden pro Woche angeboten. Grundsätzlich findet die Ausbildung am Studienseminar an einem Tag statt. Abhängig von den Kapazitäten der Studienseminare kann es hier Ausnahmen geben.

Wie werde ich an der Ausbildungsschule betreut?

An der Schule werden Sie von Ausbildungslehrkräften betreut. Das bedeutet vor allem:

  • Sie hospitieren im Unterricht der Ausbildungslehrkräfte.
  • Die Ausbildungslehrkräfte hospitieren in Ihrem Unterricht, geben Ihnen regelmäßig Rückmeldungen und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen.
  • Sie werden in die Vorbereitung und Durchführung von außerunterrichtlichen Vorhaben, wie z.B. Elterngespräche, Projekt- oder Wandertage, Schulfahrten einbezogen.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die Gestaltung der schulpraktischen Ausbildung und ausbildungsförderlicher Rahmenbedingungen.

Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst?

Seit 01.01.2019 erfolgt eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst mit einer Dauer von 12 Monaten, wenn ein Studienabschluss mit einer Regelstudienzeit von 10 Semestern und Schulpraktische Studien in Form eines Praxissemesters (mindestens 16 Wochen) vorliegen. Wenn eines der beiden v.g. Kriterien nicht erfüllt ist, erfolgt eine Zulassung zum 18-monatigen Vorbereitungsdienst. Eine vorzeitige Meldung und Zulassung zur Staatsprüfung sowie Beendigung des Vorbereitungsdienstes ist auf Antrag frühestens nach 12 Monaten (§ 14 Ordnung für den Vorbereitungsdienst - OVP) möglich.

Beginnt der Vorbereitungsdienst in den Ferien?

Formal beginnt der Vorbereitungsdienst zum 01.02. bzw. 01.08. eines Jahres. Die Anwesenheitspflicht richtet sich nach den Ferien und setzt mit dem jeweiligen Beginn der Unterrichtszeit ein. In den Sommerferien sind die Veranstaltungen der sogenannten Vorbereitungswoche in den Schulen verpflichtend zu besuchen.

Aus welchen Prüfungsteilen setzt sich die Staatsprüfung zusammen?

Bei einem Beginn des Vorbereitungsdienstes ab 01.01.2019 erfolgt die Staatsprüfung nach der Ordnung für den Vorbereitungsdienst (OVP) vom 19. März 2019, geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2020.

Wie wird die Note der Staatsprüfung berechnet?

Bei einem Beginn des Vorbereitungsdienstes ab 01.01.2019 erfolgt die Staatsprüfung nach der Ordnung für den Vorbereitungsdienst (OVP) vom 19. März 2019, geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2020. Danach setzt sich die Note der Staatsprüfung aus der unterrichtspraktischen Prüfung (50 %), der Beurteilung der Schulleiterin/ des Schulleiters (30 %) und der mündlichen Prüfung (20 %) zusammen. Weitere Informationen können der Handreichung „Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg“ entnommen werden.

Wie geht es nach dem Vorbereitungsdienst weiter?

Die staatlichen Schulämter führen in jedem Studienseminar Informationsveranstaltungen über die jeweiligen schulischen Bedarfe durch. Auch die Ausbildungscoaches der Studienseminare beraten Sie über die Konditionen der Arbeit als Lehrkraft im Land Brandenburg, das Bewerbungsverfahren und das Bewerberportal. Ziel ist es, allen ein Einstellungsangebot zu unterbreiten.


Bewerbung
Wann kann ich mich zum Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg bewerben und wann enden die Bewerbungsfristen?

Bis zum 2. April können die Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn am 1. August des Jahres und bis zum 5. Oktober die Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn am 1. Februar des Folgejahres eingereicht werden.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist. Später eingereichte Bewerbungen oder durch nachgereichte Studienabschlüsse vervollständigte Bewerbungen können jedoch erst in einem Nachrückverfahren berücksichtigt werden, soweit Ausbildungsplätze nicht besetzt wurden.

 

 

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bewerbung und kann ich einzelne Dokumente nachreichen (wie z.B. das Zeugnis)?

Der Bewerbung sind ein Lebenslauf, das Zeugnis über den Studienabschluss (oder ggf. zunächst eine aktuelle Leistungsübersicht, wenn möglich bereits mit Endnote) und die verschiedenen, unter Antragsunterlagen aufgeführten, Erklärungen beizufügen. Eine abschließende Bearbeitung des Antrages auf Zulassung kann erst erfolgen, wenn das Studium durch Erbringung aller Prüfungsleistungen erfolgreich abgeschlossen wurde.

Muss das Zeugnis beglaubigt sein?

Das Zeugnis über Ihren Studienabschluss muss bei der Bewerbung noch nicht beglaubigt sein. Sobald Sie ein Einstellungsangebot für den Vorbereitungsdienst erhalten, werden Sie gebeten, eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über Ihren Studienabschluss beizubringen.

Muss ich der Bewerbung ein polizeiliches Führungszeugnis beifügen?

Der Bewerbung muss kein polizeiliches Führungszeugnis beigefügt werden. Erst mit dem Einstellungsangebot erhalten Sie die Aufforderung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beizubringen. Somit entstehen Ihnen keine Kosten, sofern Sie das Einstellungsangebot nicht annehmen möchten.

Ich bin schwanger, kann ich mich trotzdem bewerben?

Natürlich sind auch Bewerbungen von schwangeren oder in Mutterschutz und Elternzeit befindlichen Bewerberinnen willkommen.

Ich habe Lehramt in einem anderen Bundesland studiert, kann ich mich trotzdemfür den VD in Brandenburg bewerben?

Auch wenn Sie Ihr Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland absolviert haben, können Sie sich in Brandenburg für den Vorbereitungsdienst bewerben. Trotz Unterschieden bei den Lehrämtern einzelner Bundesländer wird eine Zuordnung zu einem Lehramt des Landes Brandenburg und zu den entsprechenden Schulfächern fast immer möglich sein. Es gibt nur eine sehr kleine Anzahl an Schulfächern, die in Brandenburg nicht ausgebildet werden.

Ich habe den VD in einem anderen Bundesland nicht bestanden. Kann ich ihn in Brandenburg wiederholen?

Der Vorbereitungsdienst kann nicht wiederholt werden. Auch wenn Sie in einem anderen Bundesland bereits in das Prüfungsverfahren eingetreten sind, ist eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg ausgeschlossen.

Gibt es eine Frist nach Beendigung meines Studiums, innerhalb der ich den Vorbereitungsdienst angetreten haben muss?

In Brandenburg gibt es keine zeitliche Begrenzung, innerhalb der Sie den Vorbereitungsdienst nach Beendigung des Lehramtsstudiums antreten müssen.


Studienseminar und Ausbildungsschule
Habe ich Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Studienseminar?

Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Studienseminar. Allerdings werden die Bewerberinnen und Bewerber in den meisten Fällen dem gewünschten Studienseminar zugewiesen.

Muss ich mir meine Ausbildungsschule selber suchen oder wird mir eine Ausbildungsschule zugeteilt?

In der Regel erhalten Sie von dem Studienseminar, das Sie in Ihrer Bewerbung ausgewählt haben, ein Schulangebot. Unstimmigkeiten bezüglich der Auswahl der Schule können Sie dann im direkten Kontakt mit dem Studienseminar klären.

Kann ich Schulwünsche angeben?

Das Studienseminar wird sich nach der Zulassung zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. In diesem Zusammenhang können Sie Schulwünsche angeben, Berücksichtigung kann jedoch nicht garantiert werden.

Kann mich die Schulleitung meiner gewünschten Ausbildungsschule bei der Schulzuweisung unterstützen?

Wenn die Schulleitung Ihrer gewünschten Ausbildungsschule Sie bei der Schulzuweisung unterstützen möchte, z. B. weil Sie dort bereits als Lehrkraft tätig waren, kann sich diese mit einem entsprechenden Schreiben bzw. einer Empfehlung an das zuständige Studienseminar wenden. Damit kann die Schulzuweisung ggf. beschleunigt werden. Einen Anspruch auf Zuweisung zu der gewünschten Ausbildungsschule begründet dies aber nicht.


Bezahlung – Verbeamtung – Teilzeit – Abschluss - VBB-Firmenticket
Wie hoch ist die Bezahlung?

Ab 01.12.2022 beträgt die Höhe der monatlichen Bezüge 1.590,10 Euro (brutto) bzw. 1.624,42 (brutto) - abhängig vom ausgebildeten Lehramt. Seit 01.01.2020 besteht auch die Möglichkeit der Gewährung einer pauschalen Beihilfe.

Informationsblatt – pauschale Beihilfe ab 1. Januar 2020

Werde ich während des Vorbereitungsdienstes in Brandenburg verbeamtet?

Beamtenstatus
Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat und nehmen in der Regel hoheitliche Aufgaben wahr. Die Einstellung erfolgt nach Eignung, Leistung und Befähigung. Der Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg wird in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert.

Besoldung/Einkommen
Beamte erhalten eine Besoldung nach dem Alimentationsprinzip, sie bekommen ihr Einkommen also im Voraus zum 1. eines jeden Monats überwiesen. Die Höhe des ausgezahlten Betrages ist höher als bei Tarifbeschäftigten, da keine sozialversicherungsrechtlichen Abgaben entrichtet werden müssen (keine Kranken- und Rentenversicherung). 

Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist gesondert geregelt. Je nach Familienstand besteht ein Anspruch auf Beihilfe im Umfang von 70 oder 50 Prozent in Form eines Zuschusses zu den Krankheitskosten nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften. Der verbleibende restliche Anteil sowie eventuell zusätzlich gewünschte Wahlleistungen sollten gesondert privat versichert werden. Kinder erhalten eine Beihilfe im Umfang von 80 Prozent, da eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist.

Seit 01.01.2020 besteht auch die Möglichkeit die pauschale Beihilfe zu nutzen und während des Vorbereitungsdienstes weiterhin gesetzlich krankenversichert zu bleiben oder sich für den Krankheitsfall privat zu versichern. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg in Cottbus.

Familienfreundlichkeit
Das Beamtenrecht enthält zahlreiche Regelungen, die die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie unterstützen, z.B. Teilzeit und Freistellung in Form von Sonderurlaub. Entsprechend des jeweiligen Landesrechts gibt es ggf. auch Ansparmöglichkeiten für Erholungsurlaub und einen Zuschuss zur Krankenversicherung während der Elternzeit.

Muss ich in ein Beamtenverhältnis berufen werden?

Sollten die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vorliegen oder Sie die Verbeamtung ablehnen, kann der Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert werden.

Werde ich amtsärztlich untersucht?

Grundsätzlich werden Sie für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht amtsärztlich untersucht.

Eine Untersuchung mit dem Ziel einer späteren Verbeamtung auf Lebenszeit wird aber in den Fällen vorgenommen, in denen Sie Ihre Bereitschaft signalisieren, nach erfolgreich bestandener Staatsprüfung in den Schuldienst des Landes Brandenburg eintreten zu wollen. Ernennungen in ein Beamtenverhältnis mit dem Ziel einer späteren Verwendung auf Lebenszeit sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen (Grundsatz der Bestenauslese), wozu auch die gesundheitliche Eignung gehört. Es kommt dabei nicht vordergründig auf den aktuellen Gesundheitszustand an (z.B. akute Sportverletzung etc.), sondern auf eine Prognose, ob aus medizinischer Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand zu befürchten ist.

Liegt bei einer beabsichtigten Übernahme in den Schuldienst dann das in den meisten Fällen positive amtsärztliche Gutachten vor, kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe reibungsloser erfolgen, im Idealfall erfolgt eine unmittelbare Übernahme ohne zwischengeschaltetes Arbeitsverhältnis. 

Kann ich den Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren?

Den Regelungen des § 14 Abs. 5 der Ordnung für den Vorbereitungsdienst (OVP) entsprechend, kann der Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolviert werden.

Kann ich den Vorbereitungsdienst verkürzen?

Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten, die ihren Vorbereitungsdienst ab dem 01.01.2019 antreten und einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst absolvieren, können auf Antrag die (Zweite) Staatsprüfung ggf. vorzeitig ablegen und den Vorbereitungsdienst frühestens nach 12 Monaten beenden. Entsprechende Wünsche besprechen Sie bitte mit dem Studienseminar.

Wird mein Abschluss bundesweit anerkannt?

Das in Brandenburg erworbene Staatsexamen wird bundesweit anerkannt.

Wie erhalte ich das vergünstigte Firmenticket oder das Deutschlandticket Job?

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat mit dem ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH einen Vertrag zum VBB-Firmenticket abgeschlossen. Das VBB-Firmenticket wird vom Verkehrsverbund-Berlin-Brandenburg (VBB), dessen Tarifgebiet das gesamte Gebiet der Bundesländer Brandenburg und Berlin umfasst, neu angeboten. Dieses weist gegenüber bisherigen Firmentickets erheblich verbesserte Konditionen auf. Es ist auch möglich, das Deutschlandticket Job zu erwerben.

Weitere Informationen:


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter