Projekte an Schulen

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Mit qualitativ hochwertigen und attraktiven Projekten und Veranstaltungen an Schulen sollen noch mehr Schülerinnen und Schüler aller Schulformen erreicht und schulisch übergreifende Themen an den Schulen gestärkt werden. Die "Richtlinie des MBJS für die Förderung von Projekten der schulischen übergreifenden Themen" regelt dafür die Förderung insbesondere von Angeboten, Projekten und Vorhaben:

  • für handlungs- und lebensweltorientierte Demokratiebildung für Kinder- und Jugendliche sowie junge Erwachsene, u. a. besonders jene, die in einem bildungsfernen Umfeld aufwachsen, durch ein demokratiekritisches Umfeld geprägt sind und/oder besonderer Förderung bedürfen. Besondere Berücksichtigung finden dabei Projekte in Ober- und Gesamtschulen sowie in beruflichen Schulen (OSZ).
  • die sich für demokratische Werte, Toleranz und ein friedliches Miteinander einsetzen sowie Formen von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus bekämpfen.
  • zur stärkeren Verschränkung von Medienbildung und politischer Bildung bzw. Demokratiebildung an Schulen.
  • zur Auseinandersetzung mit der Rolle sozialer Medien und zum Umgang mit Emotionalisierungen, gegen Verschwörungsideologien „Hate Speech“, Desinformation und „Fake News“ sowie Formen jeglicher und digitaler Gewalt.
  • zur Förderung der Bildung sozialer Kompetenzen, u. a. im Hinblick auf eine von Respekt geprägte Diskussionskultur, Projekte, die für die Breite der Schulen verfügbare Materialien und Konzepte entwickeln.
  • zur Europabildung in der Schule. Dazu zählen bspw. Angebote die sich mit dem Zusammenleben in Europa und der EU oder europäischer Mitwirkung und Entscheidungsprozessen auseinandersetzen oder dem Erwerb von interdisziplinären und fächerverbindenden Kenntnissen über Europa und die EU am Beispiel aktueller Themen und Herausforderungen dienen.
  •  für Kinder und Jugendliche zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention, zur Sexualerziehung und zur Bildung für sexuelle Selbstbestimmung sowie zur Akzeptanz von Vielfalt, Gleichstellung und der Gleichberechtigung der Geschlechter.
  • für Kinder und Jugendliche zur Verbraucher – und Ernährungsbildung sowie zur nachhaltigen Entwicklung bzw. zum Lernen in globalen Zusammenhängen sowie
  • der kulturellen und interkulturellen Bildung in der Schule.
Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung

Angebote für Gruppen werden als Maßnahme an Schulen, außerschulischen Lernorten oder anderen –  für die Durchführung von außerschulischen Gruppenlernangeboten geeigneten – Orten für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen durchgeführt. Für eine Förderung ist notwendig, dass das Projekt über ein eindeutiges Konzept verfügt, das heißt eindeutige Ziele, eine konkrete Zielgruppe und den zeitlichen Ablauf sowie eine Beschreibung der Maßnahmen, mit denen die Ziele umgesetzt werden sollen. Anknüpfungspunkte zu den Inhalten und Zielen der Unterrichtsvorgaben und Rahmenlehrpläne 1 bis 10 (insbesondere Teil B: Fachübergreifende Kompetenzentwicklung, Abschnitt 3 „Übergreifende Themen“) und/oder der gymnasialen Oberstufe sowie der beruflichen Bildung des Landes Brandenburg müssen gegeben sein.

Das Projekt muss mit seinen Zielen den Landesinteressen entsprechen. Deshalb werden Projekte vorzugsweise gefördert, die für das Land Brandenburg beispielgebend und innovativ sind, die mit Reichweite an verschiedenen Schulformen und/oder mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten stattfinden, die mehrere schulisch-übergreifende Themen abdecken und die im Besonderen eine Integration der Angebote im Schulalltag und in Schulentwicklungskonzepten erfüllen und die an Schule Beteiligten angemessen in das Projekt mit einbeziehen.

Förderung von Projekten und Veranstaltungen

Projekte und Veranstaltungen (pro Veranstaltungstag und Lerngruppe/Klasse) werden mit bis zu 800 Euro je Veranstaltungstag bezuschusst. Der volle Tagessatz gilt für eine Veranstaltungsdauer von 6 Zeitstunden, Veranstaltungen unter 6 Zeitstunden werden anteilig bezuschusst. Wenn es die Gegebenheiten notwendig machen, dass mehr als eine Dozentin oder Referentin bzw. ein Dozent oder Referent die Veranstaltung betreut, kann der mögliche Fördersatz auf 1.400 Euro erhöht werden. Die Bezuschussung der Kosten für den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Assistentinnen und Assistenten sind im Fördersatz bereits enthalten.

Förderung von Materialien und andere Maßnahmen

Für die Erstellung von Materialien und andere Maßnahmen, die geeignet sind, Interesse an den schulischen übergreifenden Themen zu unterstützen, können bis zu 90 Prozent der anfallenden Kosten übernommen werden. Dafür ist zusätzlich zum Konzept und der inhaltlichen Beschreibung der Maßnahme ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Es handelt sich um eine Kann-Förderung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ausschlaggebend ist weiterhin insbesondere die fachliche Einschätzung zum Bedarf für die Maßnahme.  Die Gewinnung weiterer Mittelgeber neben dem Land Brandenburg ist erwünscht.

Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen und andere Träger

Antragsberechtigt sind (eingetragene) Vereine, Stiftungen des bürgerlichen Rechts, (gemeinnützige)GmbHs. Die Träger sollen ihren Sitz und ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Land Brandenburg und Berlin haben. Zu beachten ist, dass die geförderten Maßnahmen ausschließlich mit Schülerinnen und Schülern durchzuführen sind. Der Antrag ist im Original, schriftlich und unterzeichnet, samt geforderter Anlagen einzureichen beim:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Referat 46
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam.

Nicht gefördert werden können über diese Richtlinie Lehrkräftefortbildungen, und Angebote an Kinder und Jugendliche außerhalb des schulischen Kontextes. Dafür stehen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel andere Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Referat 46 beraten Sie hierzu gern.

Zeitrahmen der Antragstellung

Die Anträge sind im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nach Möglichkeit bis zum 31. Oktober des Vorjahres einzureichen. Bei Antragstellungen innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres sollen die Anträge möglichst ebenfalls zwei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden. Wenn eine Maßnahme ab dem 1. Januar geplant wird, muss der Antrag rechtzeitig vorher im Original im MBJS eingehen. Es gilt das Datum des Eingangsstempels. Anträge, die nicht fristgemäß eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Eine möglichst frühe Antragsstellung ist wünschenswert, um eine Bearbeitung zu gewährleisten. Ein Zuwendungsbescheid ist in der Regel jedoch erst nach Ablauf der Einreichungsfrist möglich.



Organigramm / Anschrift

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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