Kinderrechte

Kinderrechte @ Chinnapong, shutterstock.com

Kinder haben Rechte. Und Kinderrechte sind Menschenrechte. Kinderrechte gehen alle an: Kinder und Erwachsene, Regierungen und Nicht-Regierungsorganisationen. Neben der Familie sind Kitas und Schulen, Arbeitsgemeinschaften, Jugendeinrichtungen und Sportvereine zentrale Orte, an denen Kinder ihre Rechte lernen und leben können. Dabei haben Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Trainerinnen und Trainer  eine wichtige erzieherische Aufgabe: Wenn Kinder von klein auf erfahren, dass ihre Würde geachtet wird, lernen sie zugleich, die Rechte anderer zu respektieren und sich dafür stark zu machen.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 20. November 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen. Am 05.04.1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert worden und damit in innerstaatliches Recht erwachsen. Die Konvention räumt Kinder bis 18 Jahren in insgesamt 54 Artikeln Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte ein.

Im Jahr 2018 hat das Land Brandenburg die Beteiligungsrechte junger Menschen, durch die Einführung von § 18a in die Brandenburgische Kommulnalverfassung, sehr gestärkt. Bei kommunalen Entscheidungen müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen nunmehr berücksichtigt werden.


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