Staatliche Schulämter-Schulaufsicht
Die Schulaufsicht ist im Land Brandenburg zweistufig aufgebaut, sie umfasst die Gesamtheit der staatlichen Aufgaben zur inhaltlichen, organisatorischen und planerischen Gestaltung und die Beaufsichtigung des Schulwesens. Die Oberste Schulaufsicht ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Die untere Schulaufsicht obliegt den staatlichen Schulämtern. Sie sind für die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen in ihrem Bereich zuständig.
Die staatlichen Schulämter nehmen die Aufsicht über die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft wahr und sorgen für die Ausstattung der Schulen mit Lehrerstellen und – je nach Fachbedarf der Schulen, für den Einsatz entsprechender Lehrkräfte. Die Leiterin und Leiter der staatlichen Schulämter sind Dienstvorgesetzte der Lehrkräfte, der Schulleiterinnen und Schulleiter und des sonstigen pädagogischen Personals. Die Schulrätinnen und Schulräte in den staatlichen Schulämtern führen die Fachaufsicht über die Grundschulen, Förderschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberschulen, Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs, beruflichen Schulen sowie über die Schulen in freier Trägerschaft und beraten die Schulen in pädagogischen und organisatorischen Fragen.
Die staatlichen Schulämter sind zudem Spezialisten für die sonderpädagogische Förderung und Beratung.
> Schulpsychologische Beratungsstellen
Das Staatlichen Schulamt Cottbus ist zudem für die Anerkennung schulischer Abschlüsse zuständig, die außerhalb des Landes Brandenburg erworben wurden. Die Zeugnisanerkennungsstelle bewertet schulische Abschlüsse aus dem Ausland/aus anderen Bundesländern sowie im schulischen Bereich erworbene berufliche Qualifikationen.
Staatliches Schulamt Cottbus
Blechenstraße 1
03046 Cottbus
E-Mail: Zeugnisanerkennung.CB@schulaemter.brandenburg.de
Tel.: (0355) 4866 219 oder (0355) 4866 418
Die Träger von öffentlichen Schulen (Gemeinden, Ämter, Städte, Schulverbände oder Landkreise) sowie die Träger von Schulen in freier Trägerschaft unterliegen der Rechtsaufsicht durch das jeweils zuständige staatliche Schulamt. Die Aufgaben der Träger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden durch die kommunalen Schulverwaltungsämter wahrgenommen, zum Beispiel die Verwaltung und Unterhaltung der Schulen, die Schulentwicklungsplanung und die Organisation des Schülertransportes. Die staatlichen Schulämter und die Schulverwaltungsämter arbeiten im Dienste des öffentlichen Wohles und zur Wahrung der Gesetze eng zusammen.
Die vier staatlichen Schulämter haben die Zuständigkeit für folgende Landkreise und kreisfreien Städte :
- Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel: Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Potsdam und Brandenburg a.d.H.
- Staatliches Schulamt Cottbus: Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Cottbus
- Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder): Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Frankfurt (Oder)
- Staatliches Schulamt Neuruppin:Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Havelland
Mit einem Klick auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt gelangt man zum zuständigen staatlichen Schulamt.