Besonderer Zugang zum Vorbereitungsdienst

Schüler meldet sich im Unterricht © dpa

Besonderer Zugang zum Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteiger mit nicht lehramtsbezogenem Studium

Über den besonderen Zugang zum Vorbereitungsdienst haben Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die

  • über einen Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug verfügen und
  • aktuell nicht im Brandenburger Schuldienst beschäftigt sind,

aber den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers anstreben, die Möglichkeit nachträglich die Lehramtsbefähigung zu erwerben

Nähere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Was ist der besondere Zugang zum Vorbereitungsdienst?

Der Vorbereitungsdienst führt zum Erwerb der Lehramtsbefähigung. Er schließt mit einer Staatsprüfung ab und dauert für Seiteneinsteigende ohne lehramtsbezogenes Studium 24 Monate. Auf Antrag kann er mit einer vorzeitigen Zulassung zur Staatsprüfung frühestens nach 12 Monaten beendet werden.

Die ausgeschriebenen Plätze werden ausschließlich als Sondermaßnahme ausgeschrieben und sind u.a. abhängig von den freien Ausbildungskapazitäten und dem Bedarf, der sich perspektivisch aus der notwendigen Abdeckung des Unterrichts ergibt.

Derzeit werden ausschließlich Plätze für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) ausgeschrieben. Der Unterrichtseinsatz erfolgt an Oberstufenzentren. Die seminaristische Ausbildung erfolgt am Studienseminar Cottbus. Die Ausbildungsschulen (Oberstufenzentren) mit ihrem jeweiligen spezifischen Fächerangebot befinden sich im gesamten Land Brandenburg. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Staatsprüfung wird die Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) erworben.

Während des Vorbereitungsdienstes wird ein Anwärtergrundbetrag in Höhe von zzt. bis 1.624,42 Euro (brutto) - abhängig vom Lehramt - ggf. zzgl. von Familienzuschlägen gewährt.

Wer kann sich bewerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst im sog. „besonderen Zugang“ im Rahmen des Seiteneinstiegs gemäß § 7 Absatz 2 des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes (BbgLeBiG) ist ein nicht lehramtsbezogener Masterabschluss oder ein ihm gleichgestellter Abschluss (Magister, Diplom (mindestens 4 Jahre) oder nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen bzw. Staatsexamina). Andere Qualifizierungsabschlüsse wie zum Beispiel ein Bachelorabschluss, eine Berufsausbildung oder eine Meisterprüfung sind nicht ausreichend. 

Dabei müssen die Inhalte des absolvierten Studiums im Wesentlichen den fachwissenschaftlichen Anteilen eines lehramtsbezogenen Studiums für zwei Fächer entsprechen (im ersten Fach in der Regel drei Viertel, im zweiten Fach in der Regel die Hälfte). Dies bedeutet, dass die gesamte Breite eines Lehramtsstudiums (abgesehen von der Didaktik) auch in den absolvierten Studien der Bewerber für den Vorbereitungsdienst enthalten sein muss. Dies lässt sich insbesondere anhand der Fachprofile der Lehrerbildung, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) veröffentlicht wurden, nachvollziehen (siehe Link unter "externe Links"). Dabei ist jeweils durch den Vergleich des absolvierten Studiums mit den Fachprofilen der Lehrerbildung zu prüfen, ob in den beiden Fächern die gesamte Breite eines Lehramtsstudiums abgebildet wird.

Für den Umfang Ihres Studiums gelten folgende Richtwerte, die nicht unterschritten werden sollten. Bei einer Bewerbung für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) gilt folgendes:

für das berufliche Fach

  • wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 68 Leistungspunkte (45 Semesterwochenstunden)
  • wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden)

für ein weiteres, i.d.R. allgemeinbildendes Fach,

  • wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 68 Leistungspunkte (45 Semesterwochenstunden)
  • wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden).

Eine entsprechende Prüfung erfolgt durch das Bildungsministerium (MBJS). Eine erste Einschätzung, inwieweit diese Voraussetzungen für das eigene Hochschulstudium zutreffen, können Sie selbst anhand der fachwissenschaftlichen und künstlerischen Studieninhalte der „Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ gewinnen (siehe hierzu unter "externe Links" die Fachprofile der Lehrerbildung (KMK-Beschluss)).

Sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist, ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie über Kenntnisse in der deutschen Sprache auf dem Niveau C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens verfügen.

Wie kann ich mich bewerben? Welche Unterlagen sind einzureichen?

Bewerbungen sind nur schriftlich und nur im Ausschreibungszeitraum aktuell bis zum 25. Mai 2023 - möglich. In den nachfolgendend aufgeführten Formularen finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen.

  • Achten Sie bitte darauf, dass ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind.
  • Bitte legen Sie die Zeugnisse vom Master, Magister bzw. Diplom und vom Abitur bitte als beglaubigte Kopien bei.
  • Heften Sie bitte alle im Bewerbungsschreiben genannten Anlagen in der angegebenen Reihenfolge mit einem Haftstreifen (sog. „Aktendulli“) zusammen.
  • Bei der Bearbeitung der Anlagen zu den Fächern benötigen Sie für die Spalte 1 der Tabelle die Fachprofile der Lehrerbildung sowie die fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen der Universität für die entsprechenden Lehramtsstudienfächer mit den dazugehörigen Modulbeschreibungen.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Antragsunterlagen bei:

  1. Lebenslauf
  2. Geburtsurkunde
  3. beglaubigte Kopie bzw. eine beglaubigte Übersetzung bei ausländischen Abschlüssen) des Zeugnisses des universitären Masterabschlusses bzw. des ihm gleichgestellten Abschlusses, der an einer Fachhochschule erworben wurde (ein Bachelorabschluss ist nicht ausreichend)
  4. Anlage 1 - Angabe zum Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss
  5. Anlage 1.1 - Zuordnung zum beantragten 1. Fach
  6. Anlage 1.2 - Zuordnung zum beantragten 2. Fach
  7. Anlage 1.3 - Zuordnung Promotion
  8. Anlage 2 - Erklärung Gesundheitsstand
  9. Anlage 3 - Erklärung zu Vorstrafen und anhängigen Straf- oder Ermittlungsverfahren
  10. Anlage 4 - Erkärung zu Zeiten im Vorbereitungsdienst
  11. Anlage 5 - Masernschutznachweis
  12. Anlage 6 - Datenschutzerklärung
  13. Anlage 7 - ggf. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse Kompetenzstufe C 2, wenn Deutsch nicht Muttersprache ist

Zusätzlich können insbesondere die folgenden Unterlagen der Bewerbung beigefügt werden - sofern diese auf Sie zutreffen:

  1. Nachweis der Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis),
  2. Nachweis von im Haushalt lebenden Kindern (Geburtsurkunde).


Organigramm / Anschrift

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
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