Nachträgliche Lehrbefähigungen

Nachträgliche Lehrbefähigungen

Die Feststellung einer nachträglich erworbenen Befähigung im lehrerausbildungsrechtlichen Sinne erfolgt auf formlosen Antrag und wird ausgesprochen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen nach Maßgabe der „Verordnung über den nachträglichen Erwerb von Lehrbefähigungen und Lehramtsbefähigungen“ (BEV) vorliegen. Bitte reichen Sie dazu bei allen Anträgen den Nachweis über eine Tätigkeit im Schuldienst oder Schulaufsichtsdienst des Landes Brandenburg oder als Lehrkraft an einer Ersatzschule im Land Brandenburg ein.

Je nach angestrebter Befähigung fügen Sie bitte folgende weitere Unterlagen hinzu:

  • weitere Lehrbefähigung:
    • Nachweis einer Lehramtsbefähigung, der Zugangsvoraussetzungen für den lehramtsbezogenen Vorbereitungsdienst oder einer Lehrbefähigung nach dem Recht der (ehemaligen) DDR
    • Nachweis des entsprechenden lehramtsbezogenen akkreditierten Zertifikatsstudiums (§§ 8-10 BEV)
  • weitere Lehramtsbefähigung:
    • Nachweis einer bereits erworbenen Lehramtsbefähigung,
    • Nachweis des jeweils erforderlichen akkreditierten lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiums (§§ 13-16 BEV)
    • Nachweis über bereits studierte (Unterrichts-) Fächer und den jeweiligen Studienumfang (Urkunde/Zeugnis des Lehramtsstudiums, Studienordnung)
  • Amt der Lehrerin/des Lehrers im allgemeinbildenden Schulunterricht
    • Nachweis über die Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer für untere Klassen (nach dem Recht der ehemaligen DDR)
    • Nachweis eines Zertifikatsstudiums, das sich auf zwei sonderpädagogische Fachrichtungen erstreckt und 54 Leistungspunkte umfasst (§ 17 BEV).

Wenn der Name von Antragstellenden von den obigen Qualifikationsnachweisen abweicht bzw. es zu Abweichungen gekommen ist (Bsp. Namensänderung zwischen Abschluss des Lehramtsstudiums und Erwerb der Lehramtsbefähigung durch Heirat während des Vorbereitungsdienstes), bitte entsprechende Dokumente einreichen, die die Namensänderung dokumentieren (Eheurkunde, Auszug aus behördlichem Register o.ä.).

Erforderliche Unterlagen müssen in beglaubigter Form eingereicht werden. Amtliche Beglaubigungen werden durch Einwohnermeldeämter, den Bürgerservice und die Städte- und Gemeindeverwaltungen gefertigt.

Die vollständigen Antragsunterlagen zusammen mit dem Antrag bitte senden an:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 45, Nicole Böhl
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Für die Feststellung von Lehrbefähigungen, Lehramtsbefähigungen oder Lehreramtsbefähigungen nach dem Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz werden – gemäß der „Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen“ im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums – Gebühren erhoben.

Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die ein Zertifikatsstudium absolviert haben, ist eine Antragstellung nach der „Verordnung über den nachträglichen Erwerb von Lehrbefähigungen und Lehramtsbefähigungen“ (BEV) nicht möglich.
> Seiteneinstieg in den Schuldienst


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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