Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement

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Etwa ein Drittel aller über 14-jährigen Brandenburgerinnen und Brandenburger engagiert sich ehrenamtlich für das Wohl Aller, darunter sind Jugendliche wie auch Erwachsene. Die verschiedenen Formen des freiwilligen Engagements – Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement, freiwillige Arbeit, Freiwilligendienste und Selbsthilfe – gehen in der Praxis häufig ineinander über. Gerade im Jugendbereich leisten Ehrenamtliche enorme Arbeit und versuchen, Kindern und Jugendliche positive Impulse zu geben, ihre Freizeit sinnvoll zu verbringen, wichtige Werte wie Fairness, Zusammenhalt, Miteinander, Integration und Zielstrebigkeit zu vermitteln und ihre Persönlichkeit zu stärken.

Brandenburgerinnen und Brandenburger, die sich ehrenamtlich in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport herausragend engagieren, werden alljährlich beim Ehrenamtsempfang in der Potsdamer Staatskanzlei geehrt. Darunter sind Menschen, die Flüchtlingskindern und Deutsch beibringen, sie im Sportverein trainieren oder einfach nur gemeinsam singen. Andere fungieren als Lesepaten oder im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, unterstützen die „Netzwerke Gesunde Kinder“ oder sind bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. Ehrenamtliches Engagement erfolgt in der Regel unentgeltlich.

Anspruch auf Freistellung im Ehrenamt

Ehrenamtlich Engagierte in Jugendverbänden, in deren Zusammenschlüssen, sonstigen Jugendgruppen oder anderen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe in der Jugendarbeit haben einen Anspruch auf Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen im Jahr, die – auf Antrag – als Sonderurlaub zu gewähren sind. Für die Freistellung in Form von Sonderurlaub besteht in der Regel kein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung. Aber: Ehrenamtliche, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren und dafür Sonderurlaub nehmen, können ab sofort einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten.

Ausgleich zum Verdienstausfall

Für die Jahre 2023 und 2024 stellt das Jugendministerium Mittel zur Verfügung, um Ehrenamtlichen, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren und dafür Sonderurlaub nehmen, einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall zu erstatten. Ehrenamtliche, die in Projekten der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit aktiv sind und eine gültige Jugendleitercard (Juleica)  besitzen, können bis zu 120 Euro pro Tag für ihren Einsatz erhalten können. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Landesjugendring Brandenburg e.V. verfügt über diese Mittel und entscheidet nach Antragseingang.

Ehrenamt und Steuern

Die Broschüre „Ehrenamt und Steuern“ bietet einen ersten Überblick über die Pauschalen bei der Einkommensteuer für ehrenamtlich Tätige wie die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sowie Steuerbefreiung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger.

Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz

Damit engagierte Bürgerinnen und Bürger bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit vor Risiken besser abgesichert sind, hat die brandenburgische Landesregierung den Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für diesen Personenkreis erweitert.

Erweitertes Führungszeugnis

Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist höchste Sorgfalt geboten. Wer mit Kindern und Jugendlichen – auch im Ehrenamt – arbeitet, wird mitunter um die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gebeten. Das erweiterte Führungszeugnis wird erteilt:

  • wenn dies in einem Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, wie im Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in § 72a, sowie
  • für die Prüfung der persönlichen Eignung für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Kein Führungszeugnis benötigen:

  • Lesepaten, die im Rahmen des Unterrichts eingesetzt werden,
  • Eltern, die Schulfahrten oder Ausflüge begleiten,
  • Ehrenamtler für Tätigkeiten, die nicht im Rahmen schulischer Veranstaltungen erfolgen, z.B. solche eines Schulfördervereins (Basare, Hoffeste etc.),
Weiterbildung im Ehrenamt wird gefördert

Ehrenamtliches Engagement erfordert oft spezifisches Fachwissen, besondere soziale Kompetenzen, Organisations- und Managementfähigkeiten. Eine Weiterbildung kann dabei helfen, sich noch besser einzubringen, aber auch andere zu entlasten. Viele Fortbildungen bieten zudem eine gute Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen und zu vernetzen. Um das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, hat die Landesregierung die Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ins Leben gerufen, die ein eigenes Angebot „Weiterbilden im Ehrenamt“ beinhaltet. Umgesetzt wird die Richtlinie durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Gefördert werden Weiterbildungsangebote für hauptamtlich und ehrenamtlich Tätige in rechtfähigen Vereinen sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Vereine mit Sitz im Land Brandenburg können einen Antrag auf Förderung bei der ILB stellen. Einzelpersonen können keine Förderanträge stellen.

Anerkennung für ehrenamtliches Engagement

Bürgerschaftliches Engagement verdient Dank und Anerkennung. Im Land Brandenburg gibt es dafür eine Vielzahl von Möglichkeiten. Dazu gehören der jährliche Ehrenamtsempfang des Ministerpräsidenten, die Auszeichnung als „Ehrenamtler des Monats", Freiwilligenpass, Ehrenamtskarte oder die JugendleiterCard. Die zentrale Koordinierungsstelle der Landesregierung für das bürgerschaftliche Engagement ist die Staatskanzlei des Landes Brandenburg.



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