Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement
Etwa ein Drittel aller über 14-jährigen Brandenburgerinnen und Brandenburger engagiert sich ehrenamtlich für das Wohl Aller, darunter sind Jugendliche wie auch Erwachsene. Die verschiedenen Formen des freiwilligen Engagements – Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement, freiwillige Arbeit, Freiwilligendienste und Selbsthilfe – gehen in der Praxis häufig ineinander über. Gerade im Jugendbereich leisten Ehrenamtliche enorme Arbeit und versuchen, Kindern und Jugendliche positive Impulse zu geben, ihre Freizeit sinnvoll zu verbringen, wichtige Werte wie Fairness, Zusammenhalt, Miteinander, Integration und Zielstrebigkeit zu vermitteln und ihre Persönlichkeit zu stärken.
Ehrenamtliches Engagement erfolgt in der Regel unentgeltlich. Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten wurden Steuerbefreiungen geschaffen.
Die Broschüre „Ehrenamt und Steuern“ bietet einen ersten Überblick über die Pauschalen bei der Einkommensteuer für ehrenamtlich Tätige wie die
- Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
- Steuerbefreiung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger.
Damit engagierte Bürgerinnen und Bürger bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit vor Risiken besser abgesichert sind, hat die brandenburgische Landesregierung den Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für diesen Personenkreis erweitert.
Bürgerschaftliches Engagement verdient Dank und Anerkennung. Im Land Brandenburg gibt es dafür eine Vielzahl von möglichen Anerkennungen für Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Zeit und Kraft dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen. Dazu gehören der jährliche Ehrenamtsempfang des Ministerpräsidenten, die Auszeichnung als „Ehrenamtler des Monats", den Freiwilligenpass, die Ehrenamtskarte oder die JugendleiterCard. Die zentrale Koordinierungsstelle der Landesregierung für das bürgerschaftliche Engagement ist die Staatskanzlei des Landes Brandenburg.
Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist höchste Sorgfalt geboten. Wer mit Kindern und Jugendlichen – auch im Ehrenamt – arbeitet, wird mitunter um die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gebeten. Das erweiterte Führungszeugnis wird erteilt:
- wenn dies in einem Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, wie im Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in § 72a, sowie
- für die Prüfung der persönlichen Eignung für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Kein Führungszeugnis benötigen:
- Lesepaten, die im Rahmen des Unterrichts eingesetzt werden,
- Eltern, die Schulfahrten oder Ausflüge begleiten,
- Ehrenamtler für Tätigkeiten, die nicht im Rahmen schulischer Veranstaltungen erfolgen, z.B. solche eines Schulfördervereins (Basare, Hoffeste etc.),
Der Einsatz der vielen ehrenamtlich tätigen Brandenburgerinnen und Brandenburger erfordert oft spezifisches Fachwissen, besondere soziale Kompetenzen oder Organisations- und Managementfähigkeiten. Eine Weiterbildung kann helfen, sich noch besser einzubringen, aber auch Ihren Einsatz für andere zu entlasten. Viele Fortbildungen bieten zudem eine gute Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen und zu vernetzen.
Um das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, hat die Landesregierung die Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ins Leben gerufen, die ein eigenes Angebot „Weiterbilden im Ehrenamt“ beinhaltet. Umgesetzt wird die Richtlinie durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Vereine mit Sitz im Land Brandenburg können einen Antrag auf Förderung bei der ILB stellen. Gefördert werden können Weiterbildungsangebote für hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen in rechtfähigen Vereinen sowie Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Einzelpersonen können keine Förderanträge stellen.
Der Förderzeitraum der Weiterbildungsrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie gilt bis zum 30. Juni 2022.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen:
https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2020/
https://ehrenamt-in-brandenburg.de/wp-content/uploads/2102-Flyer-WBRL.pdf