Lehramtsstudium
Die Ausbildung zum Lehramt gliedert sich in mehrere Phasen: Die erste umfasst einen dreijährigen Bachelorstudiengang, der mit dem Bachelor of Education (B.Ed.) als ersten berufsqualifizierenden Abschluss endet sowie den darauf aufbauenden zweijährigen Masterstudiengang, der mit dem Master of Education (M.Ed.) erfolgreich abgeschlossen wird. Der Master eröffnet den Zugang zur zweiten Phase der Ausbildung: dem Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt, er wird mit einer Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen, die zum Lehramt befähigt. Damit ist die Voraussetzung für eine Einstellung in den staatlichen Schuldienst gegeben. Weitere wichtige Bestandteile der Lehrerbildung sind die Fort- und Weiterbildung.
Im Land Brandenburg bietet die Universität Potsdam für folgende Lehrämter lehramtsbezogene Studiengänge an:
Lehramt für die Primarstufe
- mit inklusionspädagogischer Schwerpunktbildung,
- ohne inklusionspädagogische Schwerpunktbildung.
Lehramt für Förderpädagogik
- 1. Fach (Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I): Deutsch, Mathematik, Englisch, Sport oder Wirtschaft-Arbeit-Technik
- Anstelle eines zweiten Faches müssen zwei sonderpädagogische Förderschwerpunkte belegt werden:
- Emotionale und soziale Entwicklung,
- Lernen,
- Sprache oder
- Geistige Entwicklung.
Einer der beiden Schwerpunkte (oder beide) Emotionale und soziale Entwicklung oder Lernen müssen belegt werden.
Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer)
- mit einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I,
- mit einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II.
Das lehramtsbezogen Studium ist inhaltlich an den professionellen Anforderungen für die Arbeit in der jeweiligen Schulstufe ausgerichtet und umfasst grundsätzlich
- das Studium von zwei wissenschaftlichen oder künstlerischen Fächern und ihrer jeweiligen Fachdidaktik,
- das Studium der Bildungswissenschaften,
- ggf. das Studium eines lehramtsspezifischen Studienbereichs und
- schulpraktische Studien.
Die inhaltlichen und strukturellen Anforderungen für die lehramtsbezogenen Studiengänge richten sich nach den Bestimmungen der Lehramtsstudienverordnung.