Berufsschule

OSZ I Technik  Potsdam

Schülerinnen und Schüler der Berufsschule haben

  • einen Berufsausbildungsvertrag gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO),
  • eine Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit
  • oder einen Arbeitsvertrag.

Der Unterricht in der Berufsschule erfolgt als Teilzeitunterricht, der auch als Blockunterricht organisiert werden kann. Die Festlegung der Unterrichtsorganisation erfolgt nach landesrechtlichen Regelungen unter Berücksichtigung regionaler und lokaler Erfordernisse. Der Besuch der Berufsschule im OSZ ist kostenfrei. Mehr Informationen finden sich in der Berufsschulverordnung.

Für die Berufsausbildung an der Berufsschule werden über die Kultusministerkonferenz (KMK) bundeseinheitliche Standards festgelegt, z.B. mit der Rahmenvereinbarung zur Berufsschule. Die Kultusministerkonferenz entwickelt unter Mitwirkung von Lehrkräften der Länder KMK-Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht, die mit den entsprechenden Berufsausbildungsordnungen des Bundes abgestimmt sind.

Das MBJS setzt diese KMK-Rahmenlehrpläne oder andere Rahmenlehrpläne und curriculare Grundlagen für Berufliche Bildung über eine Verwaltungsvorschrift in Kraft. Darin werden neben Zielen, Inhalten und Anforderungen, die Unterrichtszeiten für die Lernfelder aufgezeigt.

Duale Berufsausbildung

Die duale Berufsausbildung bildet den Hauptbestandteil der beruflichen Bildung. Im schulischen Teil der dualen Ausbildung werden im Land Brandenburg knapp 60 Prozent* aller Schülerinnen und Schüler der beruflichen Bildungsgänge am OSZ unterrichtet. (*Quelle: Schuldatenerhebung Schuljahr 2015/16: 58,6 Prozent) Der Zugang zur Berufsschule ist an keinen bestimmten Schulabschluss gebunden und steht grundsätzlich allen offen.

Die duale Ausbildung in einem anerkannten Beruf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) erfolgt an zwei miteinander kooperierenden Lernorten:

  • im Betrieb oder einer außerbetrieblichen Einrichtung für die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit über praktischen Fertigkeiten und Kenntnisse in verschiedenen Handlungsfeldern und
  • in der Berufsschule für die Vermittlung umfassender berufsbezogener und allgemein bildender Handlungskompetenzen.

Der Berufsschulunterricht wird durchschnittlich von zwölf Unterrichtsstunden pro Woche in allgemein bildenden und berufsbezogenen Lernfeldern und Fächern erteilt. Am Ende der dualen Ausbildung steht eine Prüfung vor der zuständigen Stelle gemäß § 71 BBiG, z.B. vor der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer.

Standorte der Berufsschule im Land Brandenburg

Für Fachklassen in anerkannten Ausbildungsberufen an den Oberstufenzentren werden mit der Landesschulbezirksverordnung (LSchBzV) Schulbezirke und das für den jeweiligen Ausbildungsberuf zuständige Oberstufenzentrum festgelegt. Für einige Ausbildungsberufe erfolgt die Beschulung nicht im Land Brandenburg. In diesen Fällen ist die Beschulung zwischen den Bundesländern gemäß der Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender der KMK unter Beachtung der Fortschreibung zur „Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, mit Angabe der aufnehmenden Länder (Berufsschulstandorte) und Einzugsbereiche“ oder bilateral zwischen einzelnen Ländern abgestimmt. Sollte der gewünschte bzw. gewählte Ausbildungsberuf nicht in der Liste aufgeführt sein, gibt es nähere Informationen, siehe Kontakt rechte Spalte

Berufsvorbereitung und Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsvertrag

Die Bildungsgänge zur Vertiefung der Allgemeinbildung und Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung in der Berufsschule besuchen diejenigen,

  • die keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnten und die durch die Bundesagentur für Arbeit in berufsorientierende oder berufsvorbereitende Lehrgänge vermittelt wurden und
  • die Jugendlichen mit einem Arbeitsvertrag.

Der Berufsschulunterricht wird entsprechend im Umfang von sieben bis zwölf Unterrichtsstunden in allgemein bildenden und berufsbezogenen Fächern erteilt. Mehr Informationen zur Umsetzung der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen finden sich im Rundschreiben 9/17.


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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