Testverfahren für Leistungs- und Begabungsklasse in Werder musste wiederholt werden

Schüler macht sich Notizen © Robert Kneschke, fotolia.com

Im Ernst-Haeckel-Gymnasium in Werder war das Testverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK) fehlerhaft durchgeführt worden. Infolgedessen musste der Test von allen  Schülerinnen und Schülern wiederholt werden. 

Der so genannte prognostische Test fand am 14. April 2018 auf der Grundlage eines vom Bildungsministerium zugelassenen Verfahrens an allen LuBK-Schulen im Land Brandenburg statt. Zuständig sind die Schulleitungen in Zusammenarbeit mit den Schulpsychologen.

Im Haeckel-Gymnasium trat ein Verfahrensfehler im Ablauf des Tests auf, der die Objektivität und die damit verbundene Vergleichbarkeit der Testergebnisse nicht gewährleistete. Die vorgesehene Instruktion vor dem Test war für die Schülergruppe nicht erfolgt. Aufgrund dieses Fehlers mussten die Schülerinnen und Schüler den Test am 3. Juli 2018 wiederholen. Dieser Test lief ordnungsgemäß ab. Alle Schülerinnen und Schüler, die schon nach dem ersten Auswahlverfahren eine Zusage für die Aufnahme in eine Leistungs- und Begabungsklasse hatten, waren auch beim zweiten Mal erfolgreich.

Staatssekretär Thomas Drescher: „Wir bedauern außerordentlich, dass es zu diesem Verfahrensfehler gekommen ist und dadurch den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern Unannehmlichkeiten entstanden. Nach   gründlicher juristischer Prüfung mussten wir feststellen, dass es keinen anderen Weg gab als die Wiederholung des Tests durch alle Schülerinnen und Schüler. Jede andere Variante wäre nicht rechtssicher gewesen. Wir freuen uns, dass das zweite Auswahlverfahren zu keinem grundsätzlich neuen Ranking geführt hat und den Schülerinnen und Schülern aus der Panne kein Nachteil erwachsen ist.“

Die Eignung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse wird durch die Schulleiterin oder den Schulleiter der aufnehmenden Schule auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule, eines prognostischen Tests und eines Eignungsgespräches festgestellt. Voraussetzung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse ist die maximale Notensumme 5 auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

LuBK-Klassen bestehen im Land Brandenburg seit dem Schuljahr 2006/07. Schülerinnen und Schüler können zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen bereits nach vier Jahren Grundschulzeit an ausgewählten Gymnasien oder Gesamtschulen aufgenommen werden. An 35 Standorten sind Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) eingerichtet, darunter sind 30 Gymnasien und eine Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie vier Gymnasien in freier Trägerschaft. Jährlich bewerben sich zwischen 1300 und 1500 Schülerinnen und Schüler auf die rund 900 Plätze.


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