Anmeldung an Schulen

Der erste Schultag im Schuljahr 2024/25 ist Montag, der 02. September 2024.

Grundschule

Zum Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung für die Grundschule muss bis 28. Februar 2024 in der zuständigen Grundschule erfolgen. Hier gibt es umfassende Informationen vor der Einschulung. Die Einschulungsfeiern werden von den Grundschulen in der Regel am Samstag vor dem ersten Schultag durchgeführt, Informationen dazu gibt es in der zuständigen Grundschule.

Leistungs- und Begabungsklassen ab Klasse 5

Eltern, die die Aufnahme ihres Kindes in eine Leistungs- und Begabungsklasse ab Klasse 5 an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium wünschen, stellen bis 08. Januar 2024 einen Antrag auf Erstellung einer Empfehlung der Grundschule. Die Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) erfolgt bis 14. Februar 2024. Die Antragsformulare gibt es in den Grundschulen und den aufnehmenden Schulen mit einer Leistungs- und Begabungsklasse.

Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 7 bis 10)

An Oberschulen, Gesamtschulen (mit gymnasialer Oberstufe) und Gymnasien: Am 02. Februar 2024 erfolgt in der Grundschule die Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare. Vom 12. - 16. Februar 2024 sind die Anmeldeunterlagen in den Grundschulen abzugeben.

Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 bis 13)

Anmeldung für gymnasiale Oberstufen an Gesamtschulen und Beruflichen Gymnasien an Oberstufenzentren (OSZ): vom 12. bis 16. Februar 2024 an der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule. Schülerinnen und Schüler an Gymnasien nehmen nicht am Anmeldeverfahren für die Jahrgangsstufen 11 bis 13 der Sekundarstufe II teil.

Berufliche Schulen an Oberstufenzentren (OSZ)

Berufsschulen
Jugendliche mit einem Berufsausbildungsvertrag gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung werden von ihrem Ausbildungsbetrieb am zuständigen OSZ angemeldet.

Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen (z.B. Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit) werden nach Abschluss des Vertrages vom Träger der Maßnahme am für ihren Wohnort zuständigen OSZ angemeldet.

Berufsschulpflichtige Jugendliche mit einem Arbeitsvertrag (ohne Ausbildungsvertrag) besuchen den Bildungsgang zur Vertiefung der Allgemeinbildung und Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung in der Berufsschule.

Die Anmeldung erfolgt am für den Wohnsitz zuständigen OSZ bis zum 01. September 2024. Das OSZ berät über schulische Ausbildungsmöglichkeiten und unterstützt bei der Vermittlung in diese Angebote.

Berufsfachschulen zum Erwerb beruflicher Grundbildung
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die keinen Bildungsgang der Berufsschule besuchen können und /oder keine Zugangsvoraussetzungen für andere Bildungsgänge erfüllen, besuchen den einjährigen oder zweijährigen Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung (BFS-G oder BFSG-Plus). Die Anmeldung erfolgt am für den Wohnsitz zuständigen OSZ bis zum 01. September 2024. Das OSZ berät über Ausbildungsmöglichkeiten und unterstützt bei der Vermittlung in diese Angebote.

Berufsfachschulen Soziales
Berufsfachschulen (Assistentenausbildung)
Fachoberschulen
Fachschulen Sozialwesen und Fachschulen Technik und Wirtschaft

Die Anmeldung/Bewerbung erfolgt am OSZ der Wahl bis zum 16. Februar 2024. Spätere Anmeldungen sind bis zum Unterrichtsbeginn möglich, können dann aber nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden.

Berufliches Gymnasium
Anmeldung für gymnasiale Oberstufen an Beruflichen Gymnasien an Oberstufenzentren (OSZ): vom 12. bis 16. Februar 2024 an der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule. Schülerinnen und Schüler an Gymnasien nehmen nicht am Anmeldeverfahren für die Jahrgangsstufen 11 bis 13 der Sekundarstufe II teil.

Schulen des Zweiten Bildungswegs

Schulen des Zweiten Bildungsweges (Voll- und Teilzeitform) sowie schulabschlussbezogene Lehrgänge (Teilzeitform) (allgemeine Hochschulreife, schulischer Teil der Fachhochschulreife, Fachoberschulreife, erweiterte Berufsbildungsreife, Berufsbildungsreife)
Informationen sind jederzeit an den Schulen des Zweiten Bildungsweges in Potsdam, Cottbus und Königs Wusterhausen, an den Schulen schulabschlussbezogener Lehrgänge an Volkshochschulen oder am Oberstufenzentrum Uckermark in Schwedt/Oder sowie am Oberstufenzentrum „Alfred Flakowski“ in Brandenburg a. d. H. erhältlich.

Die Anmeldungen werden in der Zeit vom 12. Februar bis 15. März 2024 von den genannten Einrichtungen angenommen. Spätere Anmeldungen sind bis zum Beginn des Unterrichtsbetriebes bei den genannten Einrichtungen möglich, können dann aber nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden.

Telekolleg (Erwerb der Fachhochschulreife durch selbstgesteuertes häusliches Lernen mit Medienunterstützung und durch Kollegtage an Wochenenden für Erwachsene)
Informationen zum Telekolleg-Lehrgang sind bei der Telekolleg-Geschäftsstelle und im Internet unter telekolleg.de erhältlich.

Nichtschülerprüfungen (individueller nachträglicher Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife, Fachoberschulreife, erweiterten Berufsbildungsreife, Berufsbildungsreife, von Fachschul- und Berufsfachschulabschlüssen sowie des Latinums und Graecums für Erwachsene durch staatliche Prüfungen).

Information und Anmeldung sind spätestens bis zum 01. November 2024 bei den zuständigen staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg möglich.
Für die Fachschulabschlüsse endet die Anmeldung am 29. September 2024.


Organigramm / Anschrift

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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