Erklärung des Bildungsministeriums zur Vergabe von Zeugnisnoten im Fach Deutsch:

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Der neue Rahmenlehrplan für die Schulen des Landes Brandenburg (und Berlin) sieht für das Fach Deutsch fünf Kompetenzbereiche vor. Dies sind: „Sprechen und Zuhören“, „Schreiben und Rechtschreiben“, „Lesen – Lesefertigkeiten nutzen“, „Mit Texten und Medien umgehen“ und „Sprachwissen und Sprachbewusstheit entwickeln“. Zuvor waren es nur drei Teilbereiche. Mit den fünf Bereichen erhielt das Fach Deutsch im Lehrplan eine Aufwertung. Diese Kompetenzen müssen auch in den Zeugnissen abgebildet werden. Die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern erhalten nun auch eine genaue Rückmeldung für die Kernkompetenzbereiche Medien und Sprache.

Seit Oktober 2017 wurde diese wichtige Neuerung den zuständigen Gremien vorgestellt und mit ihnen besprochen. Auf seinen Sitzungen am 13. Januar 2018 und am 2. Juni 2018 hat der Landesschulbeirat, das höchste Mitwirkungsgremium im Land Brandenburg, die vorgestellten Änderungen diskutiert. 

In den Auftaktdienstberatungen der Schulleiterinnen und Schulleiter zum Schuljahr 2018/2019 im August 2018 wurde auf die entsprechenden Änderungen der Rechtsvorschriften verwiesen. Ebenso wurden diese Themen in den Dienstberatungen mit den staatlichen Schulämtern vertieft. Die unterjährige Notenverwaltung, einschließlich der fünf Kompetenzbe-reiche im Fach Deutsch, war ab Mitte September 2018/2019 im Schul-verwaltungsprogramm weBBschule eingerichtet. Mit Wirkung vom 21.12.2018 waren auch die neuen Zeugnisformulare in weBBschule zur Nutzung in den Schulen einsehbar.


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