Zur aktuellen Diskussion um die Berechnung der Kitagebühren im Land Brandenburg und in der Stadt Potsdam erklärt das Jugendministerium:

Kindergarten © dpa

Im Land Brandenburg gibt es über 1.900 Kitas von über 750 öffentlichen und freien Kita-Trägern. Die Kindertagesbetreuung in diesen Einrichtungen ist eine kommunale Aufgabe. Das MBJS hat in diesem Bereich seit dem 01.01.2014 die Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte und damit nicht über die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter. Eine Fachaufsicht liegt nicht beim MBJS.

Die Rechtsaufsicht ermöglicht ein Einschreiten bei den Gebührenordnungen und Satzungen nur dann, wenn Fehler und Unzulänglichkeiten bekannt werden und andere Wege einer Abhilfe – zum Beispiel gerichtliche Entscheidungen – nicht absehbar sind. Die Rechtsaufsicht soll die kommunale Selbstverwaltung nicht beeinträchtigen. Eine regelhafte nicht anlassbezogene Einzelfallkontrolle wäre daher nicht zulässig. 

Über die Träger von Kindertagesstätten selbst hat das MBJS weder die Kommunal- noch die Rechtsaufsicht. Deshalb liegen dem MBJS auch keine Erkenntnisse vor, in wie vielen Kommunen die Betriebskosten pauschalisiert in die Berechnung der Kitagebühren eingeflossen sind. 

Die Rechtslage ist eindeutig und hat sich auch nicht geändert: Die höchsten Elternbeiträge dürfen nicht die Betriebskosten abzüglich der Personalkostenzuschüsse übersteigen, die auf ein einzelnes Kind mit langer Betreuungszeit entfallen. Dieser Grundsatz gilt schon seit Inkrafttreten des Kindertagesstättengesetzes im Juli 1992 und ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und dem folgend des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg laufend bestätigt worden. Es gibt dementsprechend auch keine veränderte Praxis bei der Rechtsauskunft seitens des MBJS. 

Solange die Stadt Potsdam darauf achtet, dass ihre Elternbeitragssatzung nur als Empfehlung behandelt wird und die freien Träger von dieser Empfehlung abweichen können, wenn ihre Betriebskosten pro Kind geringer sind, als die der Empfehlung zugrundliegenden durchschnittlichen Betriebskosten pro Kind, liegt kein Rechtsverstoß vor. Wird die Empfehlung aber in irgendeiner Weise als verbindlich behandelt, ist dieses Vorgehen dort rechtlich zu beanstanden, wo es zu überhöhten Elternbeiträgen führen würde. 

Mit der Stadt Potsdam wurden Gespräche über ihre Empfehlung für Elternbeiträge geführt, so zum Beispiel am 12.12.2018 und am 20.02.2019.  Die Gespräche werden fortgeführt. 

Das MBJS tauscht sich regelmäßig mit den Jugenddezernenten der Kreise und kreisfreien Städte aus. In diesen Gesprächen wird auch über aktuelle Fragen der Kinder- und Jugendhilfe informiert. 

Im Rahmen der Einführung der Elternbeitragsfreiheit für das letzte Jahr vor der Einschulung im Jahr 2018 hatte das MBJS im Gesetzentwurf des neuen Kita-Gesetzes vorgeschlagen, Schritte hin zu einer Vereinheitlichung der Elternbeiträge zu gehen. So sollten die Landkreise und kreisfreien Städte auf der Basis von Durchschnittsberechnungen einheitliche Elternbeiträge festlegen dürfen. Diese Regelung hätte verbindliche einheitliche Satzungen mehrerer Träger ermöglicht. Die kommunalen Spitzenverbände lehnten diese Regelung im Rahmen der Diskussion über den Gesetzentwurf und der Anhörung vehement ab. Sie wollten keinen Eingriff in ihr Recht zur kommunalen Selbstverwaltung. Daher wurde dieser Vorschlag im parlamentarischen Verfahren nicht weiter verfolgt.


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