Jugendministerium bereitet Einführung eines „Kita-Checks Brandenburg“ zur Qualitätssicherung vor
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung ein Qualitätsmanagementsystem mit dem Titel „Kita-Check Brandenburg“ entwickeln. Ziel ist es, die Qualität der frühkindlichen Bildung im Land Brandenburg nachhaltig zu stärken.
Grundlage des Vorgehens ist der Bericht der Landesregierung zur „Analyse der Qualitätsmanagementsysteme frühkindlicher Bildung in Brandenburg“, den der Landtag beauftragt hat. Dieser Bericht und die daraus abzuleitenden Handlungsmaßnahmen sind die Grundlage für die weitere Diskussion mit allen Akteurinnen und Akteuren. Die Qualität von Kitas im Land Brandenburg soll aufbauend auf den vorhandenen Aktivitäten verbessert werden. Hierbei wird es insbesondere darum gehen, die Zuständigkeiten auf den unterschiedlichen Verantwortungsebenen zu schärfen, Aufgaben eindeutig zu definieren und Unterstützungsmaßnahmen zu identifizieren. Mit dem Untersuchungsbericht war das Potsdamer Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung (IFK) an der Universität Potsdam beauftragt worden.
Zudem gilt es, in der neuen Legislaturperiode das brandenburgische Kita-Gesetz in einer großen Novelle zu überarbeiten und dort sowohl die Definition von landesweiten Qualitätsstandards als auch deren Umsetzungskontrolle durch Qualitätsfeststellung gesetzlich zu verankern. Ziel ist es, auf der Grundlage eines breiten Dialogs mit allen Akteuren der Kindertagesbetreuung ein Referenzsystem für die Messung der Kita-Qualität, den sogenannten „Kita-Check“, zu entwickeln, der auf breite Akzeptanz der Beteiligten stößt und mit Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung verbunden ist. Dabei geht es einerseits um die individuelle Weiterentwicklung der Einrichtungsqualität und andererseits um die Erhebung von überregionalen Daten für ein Qualitätsmonitoring. Das Jugendministerium als oberste Landesjugendbehörde wird diesen Prozess steuern und fachlich federführend übernehmen.
Der Prozess der Konzeptentwicklung für den „Kita-Check“ wurde bereits begonnen und kann nach abschließender Diskussion und Feinabstimmung mit den Akteuren der Kindertagesbetreuung bis Ende des Jahres 2019 abgeschlossen werden. Die Umsetzung des Kita-Checks soll ab dem Jahr 2020 erfolgen. Im ersten Schritt können bis zu 150 Kitas beteiligt werden.
Jugendministerin Ernst: „Die Einführung eines Kita-Checks zur Überprüfung der Qualität in den Kindertagesstätten ist ein großer und wichtiger Schritt für das Land Brandenburg. Zum ersten Mal soll mit einem vergleichbaren externen Referenzsystem die Qualität der frühkindlichen Bildung auf wissenschaftlich fundierter Grundlage evaluiert und weiter entwickelt werden. Die Eltern erwarten zu Recht von uns, dass ihre Kinder gut und nach neuesten Erkenntnissen betreut werden. Sie wollen auch, dass die Kinder in der Kita auf die Schulzeit vorbereitet werden und einen guten Start in der Schule haben. Deshalb muss die Qualitätsdebatte in der Kindertagesbetreuung auch den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule in den Blick nehmen.“
Prof. Dr. Dietmar Sturzbecher, Direktor des Instituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam: „Unser gemeinsames Ziel ist die Herstellung gleichwertiger entwicklungsförderlicher Lebensverhältnisse für alle Kinder in Brandenburg. Dies erfordert eine Weiterentwicklung und Harmonisierung der Qualitätsfeststellung und Qualitätsförderung in den Kitas. Dazu brauchen wir erstens Standards, die zeigen, welche Qualität erreicht werden soll und wer die Verantwortung für die Qualitätsentwicklung trägt. Diese Qualitätsstandards müssen sich einerseits auf die Rahmenbedingungen und Abläufe in den Kitas richten, andererseits aber auch eine verlässliche Richtschnur dafür bieten, was Kinder in der Kita lernen sollen. Zweitens muss die erreichte Qualität aus verschiedenen Perspektiven – das sind mindestens die Kinder, die Eltern und die Fachkräfte – mit unterschiedlichen erprobten Methoden gemessen werden. Drittens schließlich müssen die Qualitätsergebnisse für die Träger, die Teams und nicht zuletzt die Kinder und ihre Eltern aufbereitet werden, um Impulse und Unterstützung bei der Qualitätsentwicklung zu geben.“
Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts der Landesregierung im Einzelnen:
- Die Qualitätsentwicklung der Bildungs- und Betreuungsangebote wird seit mehr als 15 Jahren durch das MBJS strukturell befördert.
- Gesetzlich sind die Kita-Träger selbst für die Qualitätsfeststellung und die Qualitätssicherung verantwortlich. Folglich haben die Träger und Trägerverbände mit ihren Kindertagesstätten in den letzten Jahren eigene Qualitäts- und Beschwerdemanagementsysteme etabliert. Wie sie im Zusammenwirken mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung befördern, hängt stark vom Engagement der Träger und den Einrichtungsleitungen ab.
- Auf Ebene der Kindertageseinrichtungen und Einrichtungsträgern ist die interne Evaluation die am häufigsten eingesetzte Methode, um die Qualität in den Einrichtungen festzustellen. In etwa Zweidritteln der Einrichtungen wird diese eingesetzt. Die externe Evaluation findet seltener statt.
- Bei der externen Evaluation führen 64 Prozent der Kitas Elternbefragungen durch, 62 Prozent befragen die pädagogischen Fachkräfte und nur 18 Prozent die Kinder. Dies könnte sowohl in unzureichenden Kenntnissen der Vorteile solcher Befragungen als auch in mangelnden finanziellen Voraussetzungen begründet sein. Insgesamt fehlt es vielfach an der gezielten, systematischen Nutzung der Ergebnisse der Evaluation für die Qualitätsentwicklung in der Kita.
- Die Vorgehensweise im Qualitätsmanagement ist auf Ebene der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunen sehr heterogen.
- Die meisten Jugendämter in Brandenburg sehen ihren Verantwortungsbereich bezüglich der Feststellung und Entwicklung der Kita-Qualität in der Beratung und Begleitung der Träger. Nur eine geringe Zahl von Jugendämtern übernimmt gegenwärtig eine aktiv steuernde Rolle bei der Entwicklung der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsqualität.
- Allen zuständigen Akteuren in Brandenburg ist die große Bedeutung der Qualitätsfeststellung als Grundlage für die Qualitätsentwicklung bzw. Qualitätssicherung in der Kita bewusst. Deutliche Unterschiede sind jedoch in der jeweiligen Ausgestaltung zu finden. Den diversen in Brandenburg eingesetzten Instrumenten fehlt es zudem häufig an einer Überprüfung ihrer Aussagekraft, wodurch die Nutzung der Ergebnisse zur systematischen Steuerung der Qualitätsentwicklung erschwert wird.
- Das Fortbildungsangebot des „Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin Brandenburg“ (SFBB) wird von ca. 80 Prozent der Kitas genutzt. . Nur wenige Jugendämter empfehlen bisher die Angebote des SFBB. Vielmehr bieten fast alle Jugendämter eigene Fortbildungen an.
- Die Fach- und Praxisberatung wird für die Qualitätsentwicklung in Kitas als sehr hilfreich bewertet. Sie gilt als wichtige Brücke zwischen Einrichtungen und Verwaltungen sowie zwischen Praxis und Wissenschaft. Nur jede achte Kita nutzt dieses Angebot nicht.
- Die Vorbildfunktion in einem fachlichen Schwerpunkt, den die Konsultationskitas allen brandenburgischen Kitas bieten, wird von etwa der Hälfte der Einrichtungen genutzt.
- Die oberste Landesjugendbehörde hat vielfältige Steuerungsinstrumente und Arbeitshilfen bereitgestellt. Diese finden bei den meisten befragten Akteuren Akzeptanz und werden entsprechend an die pädagogischen Fachkräfte weitergereicht. Die Online-Angebote Internet-Forum und Webinare befinden sich noch in der Startphase und werden bisher wenig genutzt.
Im Land Brandenburg werden über 185.000 Kita-Kinder in über 1.900 Kindertagesstätten bei über 750 Trägern betreut. Rund 52 Prozent der Kitas befinden sich in öffentlicher, 48 Prozent der Kitas in freier Trägerschaft.