Empfehlungen für ein einheitliches Taschengeld für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung – Eingliederungshilfen

Auch im Land Brandenburg soll es künftig einheitliche Taschengelder für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung geben. Das ist das Ergebnis intensiver Beratung des Jugendministeriums mit Jugendämtern und dem Kinder- und Jugendhilfe Landesrat (KJLR).

Bisher erhielten Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen unterschiedliche Barbeträge. Damit war Brandenburg neben Mecklenburg-Vorpommern eines der Länder, die keine einheitlichen Regelungen hatten. Unter Beteiligung örtlicher Jugendämter und des KJLR hat das MBJS „Empfehlungen zur Festsetzung der Höhe eines angemessenen Barbetrags“ (Taschengeld) erarbeitet. Die Beträge orientieren sich unter anderem an Regelungen anderer Bundesländer. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg sollen sich nun an diesen Empfehlungen orientieren, um einheitliche Barbeträge für die betreuten Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.

Jugendministerin Britta Ernst: „Die unterschiedliche Höhe der Taschengelder in den einzelnen Einrichtungen im Land Brandenburg empfanden die Kinder und Jugendlichen verständlicherweise als ungerecht. Deshalb haben wir mit ihnen und den Kinder- und Jugendämtern einheitliche Beträge erarbeitet. Das Taschengeld soll außerdem nur für die persönlichen Wünsche der Kinder und Jugendlichen eingesetzt werden. Von Zeit zu Zeit wird eine angemessene Erhöhung geprüft.“

André Rohloff, 17 Jahre, Vorsitzender des KJLR: „Geschwisterkinder zum Beispiel, die in verschiedenen Landkreisen untergebracht waren, konnten nicht verstehen, warum sie andere Beträge erhielten als ihr Bruder oder ihre Schwester.  Das konnte nicht so bleiben. Deshalb haben wir uns im KJLR für eine Vereinheitlichung stark gemacht und freuen uns, dass wir Erfolg hatten. Auch wir in den Einrichtungen wollen zum Beispiel von der digitalen Entwicklung profitieren. Aber bislang fehlte vielen von uns das Geld für Smartphones oder Handykarten.“

Vivian Bilson, 12 Jahre, Mitglied des KJLR: „Ich finde es schön, dass es jetzt ein einheitliche Taschengeldregelung in Brandenburg geben soll. Und es ist auch toll, dass es mehr ist, als wir bisher bekamen. Jetzt können wir uns leichter auch einmal besondere Wünsche erfüllen.“

Im Land Brandenburg gibt es rund 1.500 stationäre Einrichtungen mit 7.700 Plätzen. Davon sind ca. 6.500 belegt. Hier werden sie Tag und Nacht außerhalb ihrer Familien betreut. Der KJLR wurde im Oktober 2018 gegründet. Er hat zehn ständige Mitglieder und vertritt die Interessen und Rechte der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen.

Der monatliche Barbetrag (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung sollte mindestens betragen (Empfehlung):

Alter

Altersstaffelung

Betrag in Euro (gerundet)

bis 5 Jahre

bis 6. Lebensjahr

6

6 Jahre

im 7. Lebensjahr

8

7 Jahre

im 8. Lebensjahr

10

8 Jahre

im 9. Lebensjahr

14

9 Jahre

im 10. Lebensjahr

18

10 Jahre

im 11. Lebensjahr

22

11 Jahre

im 12. Lebensjahr

26

12 Jahre

im 13. Lebensjahr

30

13 Jahre

im 14. Lebensjahr

35

14 Jahre

im 15. Lebensjahr

46

15 Jahre

im 16. Lebensjahr

57

16 Jahre

im 17. Lebensjahr

69

17 Jahre

im 18. Lebensjahr

79

Volljährige

 

114,50


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