Zuschüsse für freie Schulen sind sachgerecht, auskömmlich und fair
Brandenburgs Schullandschaft lebt von Vielfalt – die freien Schulen mit ihren knapp 32.000 Schülerinnen und Schülern sind ein wichtiger Teil dieser Vielfalt. Die Schulen in freier Trägerschaft haben sich im Land Brandenburg gut entwickelt: Ihre Anzahl ist von 166 (Schuljahr 2012/13) auf 178 (Schuljahr 2019/20) gestiegen (7,2 Prozent mehr). Freie Schulen machen inzwischen 19 Prozent aller brandenburgischen Schulen aus, das ist bundesweit kein niedriger Wert. Es zeigt deutlich: Die Gesamtsituation der freien Schulen im Land Brandenburg ist nicht gefährdet, im Gegenteil. Damit erfüllt das Land seinen gesetzlichen Auftrag.
Bildungsministerin Britta Ernst: „Eine neue Herausforderung haben wir gemeinsam: die Suche nach geeigneten Lehrkräften. Wir haben deutliche finanzielle Verbesserungen auf den Weg gebracht und den Lehrerberuf attraktiver gemacht. Von den Verbesserungen profitierten auch die freien Schulen. Die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft sind sachgerecht, auskömmlich und fair.“
Deutlich mehr Mittel
Die Schulen in freier Trägerschaft erhalten deutlich mehr Mittel als noch vor einigen Jahren: 2012 waren es 136 Millionen Euro, 2018 bereits 202 Millionen Euro, eine Steigerung um 48,5 Prozent. Die Schülerzahlen sind dagegen um knapp 16 Prozent gestiegen. Auf die Schülerzahlen gerechnet, bekamen die freien Schulen 2012 im Durchschnitt aller Schulformen noch 4.947 Euro Zuschuss pro Schülerin und Schüler/Jahr, 2018 bereits 6.349 Euro, eine Steigerung um 28 Prozent.
Finanzierungsmodell hat sich bewährt
Das mit dem Schuljahr 2012/13 eingeführte Finanzierungsmodell hat sich bewährt. Schulträger von genehmigten Ersatzschulen erhalten nach § 124 Brandenburgisches Schulgesetz für die Personal- und Sachkosten einen öffentlichen Finanzierungszuschuss – den Betriebskostenzuschuss. In dem Modell von 2012 werden die Kosten einer Schule pauschal abgebildet mit dem Ziel, den Schulen Planungssicherheit zu geben. Das Model fußt auf Pauschalisierungen und Festlegungen; nicht jedes Detail kann geregelt werden und gleichzeitig muss ein nachvollziehbares Modell bestehen. In dem Modell wird als Durchschnitt die Erfahrungsstufe 4 des TV-L festgelegt. Mit der pauschalen Heranziehung soll dem Erfahrungsschatz aller Lehrkräfte Rechnung getragen werden. Ermittelt wurde dieser Wert anhand eines idealtypisch aufgebauten Lehrerkollegiums.
Diese Pauschale wird je Schulform ermittelt und pro Schülerin bzw. Schüler gewährt. Der Schulträger kann über den Betriebskostenzuschuss selbst verfügen. Er nutzt die Gelder nach Notwendigkeit und Akzentuierung für die personelle und sächliche Ausstattung. Die Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft zeigt, dass es funktioniert hat. 2014 beurteilte das Landesverfassungsgericht unser Finanzierungsmodell ganz klar als verfassungskonform. Seitdem wurden kleine Anpassungen vorgenommen, die Gerichte bestätigten entscheidende Regelungen, stellen das Modell nicht in Frage.
Aktuell ändert sich vieles an den Schulen: Es gibt zahlreiche Renteneintritte, viele Neueinstellungen jüngerer Lehrkräfte sowie von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern. Das sind Faktoren, die die Ausgaben an den öffentlichen Schulen senken. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurde für langjährig Beschäftigte die Erfahrungsstufe 6 eingefügt. Es gibt also Faktoren, die zu höheren Kosten führen und es gibt Faktoren, die zu niedrigeren Kosten führen. Daher ist die pauschale Erfahrungsstufe 4 weiterhin sachgerecht.
Freie Schulen werden einbezogen
Die Erhöhung der Entgeltgruppen für Lehrkräfte an der Sekundarstufe I und an Grundschulen von E 12 auf E 13 wurde auf die freien Schulen übertragen. Bei investiven Förderprogrammen wie dem DigitalPakt, aber auch bei den medienfit-Förderungen und dem Stadt-Umland-Wettbewerb werden und wurden die freien Schulen einbezogen. Sie erhalten zudem bei Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zusätzliche Zuwendungen. Das spricht für eine solide Finanzierung und faire Behandlung durch die Landesregierung.
Bezüglich der generellen Finanzierung konnte zwischen dem Bildungsministerium und den freien Schulträgern keine gemeinsame Position gefunden werden, etliche Träger haben Klage eingereicht. Die entsprechenden Forderungen werden derzeit vom Verwaltungsgericht geprüft, der Ausgang dieser Verfahren bleibt abzuwarten.
Hintergrund:
Die Zuschüsse des Landes für Schulen in freier Trägerschaft stellen keine Vollfinanzierung dar. Die regelmäßige Rechtsprechung – auch des Bundesverfassungsgerichts – sieht drei Säulen für die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft vor:
- Zuschüsse des Staates,
- nicht sondernde Schulgelder und
- Eigenleistungen des (freien) Trägers.
Dabei wird ausdrücklich betont, dass die Zuschüsse des Staates als zentrale Säule der Finanzierung keine Vollfinanzierung darstellen muss und die Schulgelder sowie Eigenleistungen des Trägers explizite Grundlagen der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft sind.