Umsetzung Gute-KiTa-Gesetz: Alle Anträge auf Förderung längerer Betreuungszeiten vom MBJS bewilligt
Das Jugendministerium hat alle Fördermittelanträge der 18 Landkreise und kreisfreien Städte auf Gewährung einer Zuwendung für längere Betreuungszeiten in Kindertagesstätten bewilligt. Die Landesförderung für das Jahr 2019 beträgt 8,5 Millionen Euro. Davon profitieren rund 33.900 Kinder.
Die öffentlichen und freien Träger von Kindertagesstätten erhalten für alle Kinder, die länger als durchschnittlich acht Stunden am Tag betreut werden, aus dem Förderprogramm pro Kind und Monat 50 Euro (= 600 Euro jährlich) zusätzlich. Damit können sie zusätzliche Fachkräfte einstellen bzw. Personalstunden aufstocken.
Britta Ernst: „Alle Landkreise und kreisfreien Städte haben fristgerecht ihre Förderanträge gestellt. Mit dem Geld unterstützt das Land die Träger dabei, längere Betreuungszeiten personell besser auszustatten. Das ist eine wirklich gute Nachricht. Neben der Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit für Geringverdienende seit dem 1. August 2019 ist dies ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.“
In Brandenburg haben sich die Betreuungszeiten in den Kitas in den letzten Jahren deutlich verlängert. Kinder bis zur Einschulung verbringen im Durchschnitt 8,4 Stunden täglich in den Kitas. Kommunen und Träger haben immer wieder darauf hingewiesen, dass für die verlängerten Betreuungszeiten mehr Personal benötigt wird. Dies führte dazu, dass die Förderung der verlängerten Betreuungszeiten zu einem prioritären Handlungsfeld des Gute-KiTa-Gesetzes des Bundes im Land Brandenburg gemacht wurde.