Landesregierung plant umfassende Reform des Kita-Rechts
Das brandenburgische Kita-Recht wird in den kommenden Jahren umfassend reformiert. Es besteht seit 1992 aus einem immer wieder novellierten Gesetz und zahlreichen Verordnungen. Ziel ist ein transparentes, klar strukturiertes und praxistaugliches Kita-Recht, das auch eindeutige Verantwortlichkeiten – etwa bei der Finanzierung – benennt.
Die Kindertagesbetreuung befindet sich im Wandel: Neben der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf rückt der Bildungsauftrag immer stärker in den Vordergrund. Kitas sind mittlerweile Bildungseinrichtungen, in denen die kindliche Entwicklung und Bildung gefördert werden.
Jugendministerin Britta Ernst hat heute das Kabinett über die Einleitung der Reform des Kita-Rechts informiert: „Diese Reform soll in einem intensiven Dialog mit allen Beteiligten erarbeitet werden: mit den Kommunen, den öffentlichen und freien Kita-Trägern, Verbänden, Fachkräften und Eltern. Dabei nehmen wir das Kita-Gesetz, aber auch die zahlreichen Kita-Verordnungen in den Blick. Ziel ist, das neue Kita-Gesetz im Jahr 2023 in Kraft treten zu lassen.“
Die Kindertagesbetreuung ist bundesweit eine kommunale Aufgabe. In Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz zuständig. Die Gemeinden sind verpflichtet, Grundstücke für die Kitas kostenfrei zur Verfügung zu stellen und die Bewirtschaftungskosten zu übernehmen. Elternbeiträge werden durch die kommunalen und freien Träger festgesetzt und erhoben. Reichen die Einnahmen der Kita-Träger zur Abdeckung der Betriebskosten nicht aus, obliegt den Gemeinden die sogenannte Restbedarfsfinanzierung. Das Land trägt 2020 mit rund 543 Millionen Euro einen wesentlichen Teil der Kitafinanzierung.
Wegen der großen Zahl der Beteiligten mit unterschiedlichen Interessenslagen – Kommunen, Kita-Träger, Erzieherinnen und Erzieher, Eltern – gibt es folgende Grundsätze für die Kita-Reform:
- Das neue Kita-Gesetz soll die bestehenden Rechtssetzungen stärker bündeln, ordnen und detaillierter werden, insbesondere dort, wo Lücken und Auslegungsunsicherheiten bestehen.
- Der Bildungsauftrag der Kitas soll klarer herausgearbeitet werden.
- Qualitätsverbesserungen müssen die Fachkräftegewinnung und -sicherung im Blick haben.
- Die Überprüfung und Neugestaltung von Finanzverantwortlichkeiten und Finanzströmen ist anzustreben.
- Kostenneutralität ist unverzichtbare Voraussetzung. Die Kita-Rechtsreform „selbst“ darf nicht zu Mehrkosten für die Beteiligten führen.
- Zudem muss das neue Kita-Recht weitere Qualitäts- und Teilhabeverbesserungen ermöglichen (Personalschlüssel, Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit), ohne dass erneut die Übersichtlichkeit und Transparenz des Rechts verlorengehen.
Im Ergebnis soll ein transparentes Kita-Gesetz entstehen, das allen Beteiligten und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Land Brandenburg die Rechtsanwendung in der Praxis erleichtert. Parallel zur Reform des Kita-Rechts sollen die „Grundsätze elementarer Bildung“ in Kitas zu einem Bildungsplan entwickelt werden, der die Bildungsbereiche in der Kindertagesbetreuung verbindlicher beschreibt.
Die Reform des Kita-Rechts wird mit einer Auftaktveranstaltung am 19. Februar 2020 in der Potsdamer Staatskanzlei beginnen. Eingeladen sind die kommunalen Spitzenverbände, alle zu beteiligenden Verbände und Vertretungen, der Landes- Kinder- und Jugendausschuss, Expertendialog Kita, die Gewerkschaften, Jugendämter, das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg, die Fachwissenschaft und Fachöffentlichkeit, der Landes-Kita-Elternbeirat, die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport im Brandenburger Landtag sowie andere Ministerien.
Angesichts der sehr komplexen Materie und der zahlreichen Beteiligten mit unterschiedlichen Interessenlagen wurden – unter Beteiligung externer Akteure – sechs Themenfelder als Arbeitspakte festgelegt, die von Arbeitsgruppen bearbeitet und diskutiert werden können:
- Strukturelle Grundlagen der Kindertagesbetreuung
- Qualität und Aufgaben
- Angebotsformen
- Fachkräfte
- Erlaubnisverfahren und Aufsicht
- Finanzierung.
Folgender Zeitrahmen ist für die Reform des Kita-Rechts geplant:
Februar 2020: Start der Reform mit Auftaktveranstaltung, umfassendes Beteiligungs- und Gesetzgebungsverfahren bis Dezember 2022.
- März 2020 bis März 2021: Arbeitsgruppen konkretisieren die Vorschläge
- März/April 2021: Abschlussbericht aller beteiligten Arbeitsgruppen
- Herbst 2021: Erarbeitung des Gesetzentwurfs
- Januar 2022/April 2022: Ressortabstimmung und Beteiligung Verbände
- Frühsommer 2022: Kabinettsbeschluss
- 2. Halbjahr 2022: Beginn parlamentarisches Verfahren
Bei Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans könnte das neue Kita-Recht am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Hintergrund:
Die Kindertagesbetreuung umfasst die Krippe (bis 3 Jahre), den Kindergarten (ab 3 Jahre bis zur Einschulung), den Hort (bis zum Ende der Grundschule) sowie die Kindertagespflege. In den derzeit 1.941 Kitas werden rund 183.000 Mädchen und Jungen betreut, weitere rund 4.000 in der Tagespflege. Es gibt mehr als 750 Träger von Kindertageseinrichtungen (etwa je zur Hälfte öffentliche und freie Träger), rund 22.000 Kita-Erzieherinnen und Erzieher sowie rund 1.000 Tagesmütter und -väter.