Coronavirus: Anwendungsvorgaben zur Notfallbetreuung in Kitas und Horten

Leeres_Klassenzimmer_in_Coronazeiten © dpa

Ab Mittwoch wird in Brandenburg an allen Schulen die Unterrichtserteilung sowie der Kita-Betrieb untersagt

Wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus ist in Brandenburg ab Mittwoch, 18. März 2020, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, an allen Schulen die Unterrichtserteilung sowie der Betrieb von Kitas untersagt. Ausgenommen sind Kindertagespflegestellen, die weitergeführt werden können. Der Unterricht an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und für schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schülern kann fortgeführt werden. Das Gesundheitsministerium hat in Abstimmung mit dem Bildungsministerium und der Staatskanzlei am Sonntagabend (15.03.) die entsprechenden Muster-Allgemeinverfügungen an die Landkreise und kreisfreie Städte im Wege einer allgemeinen Weisung übermittelt. Damit werden auch die Notfallbetreuung in Kitas und Horten sowie die Durchführung der unterrichtsfreien Zeit geregelt. Das Bildungsministerium wird die Eltern über Schulleitungen zu den Maßnahmen informieren.

Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Es ist unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg ausgeübt wird. Die Notbetreuung ist für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:

  • im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychische Erkrankter,
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,  
  • Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Rechtspflege,
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  • Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  • in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.

Über die konkrete Notfallbetreuung, zum Beispiel in welchen Einrichtungen und zu welchen Öffnungszeiten sie angeboten wird, entscheiden die Landrätinnen, Landräte und Oberbürgermeister in Absprache mit den Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren bzw. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in eigener Verantwortung. Sie können die genannten Beschäftigtengruppen und das Verfahren konkretisieren, für die eine Notbetreuung vor Ort vorgesehen wird.

Die Lehrkräfte werden weiterhin in den Schulen anwesend sein. Alle schulischen Veranstaltungen und Schulfahrten sind abzusagen. Eine Erstattung von berechtigten Stornierungskosten erfolgt durch das Land vom Einzelfall abhängig. Betriebspraktika finden ebenfalls nicht statt.

Das Bildungsministerium hat heute bereits mitgeteilt: Falls Eltern ihre Kinder am Montag und Dienstag (16.-17.03.) vorsorglich nicht in die Schule schicken möchten, wird darum gebeten, die Schule zu informieren. Die Kinder gelten auch als entschuldigt, wenn für die Kinder keine schriftliche Entschuldigung vorliegt.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte am Sonntagabend in Potsdam: „Das Coronavirus breitet sich weiter außerordentlich dynamisch aus. Wir müssen deshalb jetzt diese Maßnahmen ergreifen, um das Tempo der Ausbreitung zu verlangsamen. Für alle berufstätigen Eltern bedeuten solche Einschränkungen der regulären Unterrichtserteilung und Kita-Schließungen eine große Belastung. Sie müssen kurzfristig die Kinderbetreuung neu organisieren. Wir bitten alle Eltern um Verständnis in dieser für alle schwierigen Lage. Wir müssen das öffentliche Leben gemeinsam und solidarisch aufrechterhalten. Deshalb stellen wir eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern zur Aufrechterhaltung von medizinischer Versorgung, Verwaltung und kritischer Infrastruktur dringend benötigt werden, sicher. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Besonnenheit aufgerufen. Mit den bekannten Hygiene-Maßnahmen – regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Verzicht auf Händeschütteln, Husten- und Nies-Etikette – sowie die vorübergehende Reduzierung von nicht dringend notwendigen sozialen Kontakten kann jede und jeder dazu beitragen, dass die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt wird. Es ist sehr wichtig, Informationen zum Coronavirus aus zuverlässigen Quellen zu beziehen. Bitte nutzen Sie für Informationen die Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Robert Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums.“


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