Schritt für Schritt gehen Schulen und Kitas wieder ans Netz – Brandenburg ist früher als andere Länder gestartet – im Bundesvergleich hohe Kita-Betreuungsquoten
Brandenburg hat sehr früh – schon seit dem 27. April – erhebliche Lockerungen für den Besuch von Kitas und Schulen auf den Weg gebracht.
Die Notfallbetreuung wurde für alle Eltern aus systemrelevanten Berufen und alle Alleinerziehenden bereits ausgeweitet, die keine alternative Betreuung für ihre Kinder haben. Eine Betreuung erfolgt ebenfalls aus Gründen des Kindeswohls. Die Kita-Betreuungsquote ist in Brandenburg von 7 Prozent seit Beginn der Notfallbetreuung auf 26 Prozent gestiegen. Sie gehört damit zur höchsten aller Bundesländer.
Viele Schülerinnen und Schüler gehen inzwischen wieder zur Schule: die 6. und 9. Klassen, die 10. Abschlussklassen, die 11. Klassen an Gymnasien sowie die 12. Klassen an Gesamtschulen. Für die Schülerinnen und Schüler, die bisher nicht gut erreicht wurden, werden pädagogische Angebote gemacht. Mit diesen schon umgesetzten und weiter geplanten Maßnahmen für Kitas und Schulen hat Brandenburg den Empfehlungen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vorgegriffen und Kindern und Jugendlichen bereits wieder ermöglicht Zugang zu Bildung zu haben und die Familien somit entlastet.
Nach den Beschlüssen der Kultusminister- und Jugendministerkonferenz werden mit der neuen Eindämmungsverordnung Voraussetzungen geschaffen, um nächste Schritte zu möglichen. Für den Kita- und Schulbereich wird das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nach Beratung mit den entsprechenden Fachgremien zu Beginn der kommenden Woche detaillierte Vorschläge für die Zeit bis zu den Sommerferien vorlegen.
Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „Mir ist sehr bewusst, wie schwierig es für Familien ist, unter diesen Bedingungen ihren Alltag zu organisieren. Und natürlich haben auch die anderen Familien, deren Kinder noch nicht in Schule und Kita sind, den Wunsch nach Normalität, nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familien. Wir müssen allerdings festhalten, dass wir von einem Normalbetrieb weit entfernt sind. Wir werden jedoch die Lockerungen an den Schulen fortsetzen: Bis zu den Sommerferien werden alle Schülerinnen und Schüler die Schulen wieder besuchen, wenn auch nur tageweise. Genauso sollen mehr Kinder in Kitas betreut werden. Unser Ziel ist es, möglichst viele Kinder durch Angebote zu erreichen, um Familien zu entlasten. Wir bitten die Eltern aber auch um Verständnis: Wir dürfen das Erreichte nicht gefährden.“
Vor Ort waren bisher teilweise die Kapazitätsgrenzen der Kitas erreicht, weil wegen des notwendigen sehr strikten Regeln des Infektionsschutzes nur kleine Kita-Gruppen gebildet werden konnten. Die Eindämmungsverordnung sieht nun vor, dass auch größere Kita-Gruppen zulässig sind. Dies schafft die Voraussetzungen, in den nächsten Wochen die Kita-Notfallbetreuung auszuweiten.
Mit den Trägern der Kindertagesstätten, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landeskitaelternbeirat wird das Ministerium kurzfristig in einen intensiven Austausch eintreten, um zu besprechen, wie die Kindertagesbetreuung ausgeweitet werden kann. Ziel ist auch, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen soll. Angesichts der Notwendigkeit, die Hygieneregelungen einzuhalten und der begrenzten Zahl von Erzieherinnen und Erziehern (da auch hier einige Fachkräfte wegen erheblicher Vorerkrankungen nicht eingesetzt werden können) ist die Organisation der Kita-Notfallbetreuung in den nächsten Monaten aber weiter ein sehr komplexer Prozess.
Folgende Änderungen treten mit der neuen Eindämmungsverordnung in Kraft.
ab Samstag, 9. Mai:
Erleichterungen bei nachbarschaftlich organisierter Kinderbeaufsichtigung
Die Beschränkung zum Aufenthalt im öffentlichen Raum gilt nicht bei begleiteten Außenaktivitäten mit Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Dies gilt nicht nur für Kitas und Kindertagespflegestellen. Künftig können auch andere Aufsichtspersonen mit mehreren Kindern im öffentlichen Raum - zum Beispiel auf Spielplätzen oder in Parks gehen. Auch im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung kann jetzt eine Person auch wieder die Kinder von anderen beaufsichtigen.
Öffentliche Spielplätze wieder geöffnet
Der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen ist unter freiem Himmel durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gestattet, wenn die Eltern oder eine andere volljährige Person dies beaufsichtigen. Notwendig ist, dass die Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln sichergestellt wird. Auch öffentliche Plätze und Straßen können im Rahmen von Aktivitäten der Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe oder im Rahmen von nachbarschaftlich organisierter Kinderbetreuung wieder betreten und genutzt werden.
Weiterbildung
In den Weiterbildungseinrichtungen werden – neben digitalen Lernangeboten – in begrenztem Umfang wieder Präsenzangebote möglich. Angebote der allgemeinen, politischen und kulturellen Weiterbildung sind wieder zu gelassen, es wird nur die Zahl der Teilnehmenden auf maximal 5 begrenzt.
Hilfen zur Erziehung
Unterstützungsangebote für Kinder und Familien – wie Erziehungsberatungsstellen, Erziehungsbeistandschaft, sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche – können ihren wieder Betrieb aufnehmen, es sei denn, das jeweils zuständige Jugendamt widerspricht.
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit:
Jugendfreizeiteinrichtungen, wichtige Treffpunkte für junge Menschen, können wieder öffnen und – unter Wahrung der gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen – sozialpädagogische Angebote für Jugendliche machen, wenn das Jugendamt keine Bedenken hat. Ebenso sind wieder alle Angebote der Jugendsozialarbeit geöffnet. Dies betrifft zum Beispiel die sieben Produktionsschulen, in denen Jugendliche mit besonderen Herausforderungen unterstützt werden.
ab Freitag, 15. Mai:
Breiten- und Freizeitsport
Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien darf wieder trainiert werden, allerdings ausschließlich kontaktlos. Auf Vereinsgeländen ist Individualsport im Freien wie beispielsweise Leichtathletik, Fitness, Radsport, Tennis oder Reitsport – unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln – wieder möglich. Betreiber und Vereine sind allerdings aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen stets einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden. Berufssportlerinnen und -sportlern sowie Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten ist das Training ohne Einschränkungen grundsätzlich erlaubt.
ab Montag, 25. Mai:
Jugendfreizeiteinrichtungen
Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen können wieder Gäste beherbergen.