Schule im Normalbetrieb – die Pandemie im Blick, 1.544 neue Lehrkräfte eingestellt, Lernen mit digitalen Medien – gut gerüstet ins neue Schuljahr 2020/21

Ministerin Britta Ernst © Axel Schön

Am Montag (10. August 2020) beginnt für rund 294.000 Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg das neue Schuljahr, darunter für 23.400 Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Dafür sind die Brandenburger Schulen gut aufgestellt: 1.544 Lehrerinnen und Lehrer wurden unbefristet neu in den Schuldienst eingestellt[1] (Stand 13.07.2020).

1. Schule im Regelbetrieb – die Pandemie im Blick

Bildungsministerin Britta Ernst: „Das Recht auf Bildung ist ein hohes Gut. Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen endlich wieder jeden Tag gemeinsam die Schule besuchen und gut lernen können, damit ihr Bildungsweg nicht beeinträchtigt wird. Wir haben schon Anfang Juni entschieden, dass wir von einem Start im Regelbetrieb ausgehen wollen, damit Schulen sich gut vorbereiten konnten. Jetzt starten wir im Regelbetrieb mit allen Schülerinnen und Schülern und voller Stundenzahl. Das Infektionsgeschehen haben wir dabei immer im Blick und werden – wo nötig – schnell darauf reagieren.“

Die Entwicklung des Infektionsgeschehens und die wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Virus zeigen: Der Regelbetrieb an den Schulen ist möglich, wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Regelbetrieb bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler gehen wieder zur Schule (Präsenzunterricht) und werden auf Grundlage der Stundentafel bzw. des Kurssystems (gymnasiale Oberstufe) unterrichtet. Den Schülerinnen und Schülern, bei denen – in Anbetracht des möglichen erheblichen gesundheitlichen Risikos – für längere Zeit eine Abwesenheit vom Präsenzunterricht medizinisch zwingend notwendig ist, werden Unterrichtsangebote für das Lernen gemacht (Distanzlernen).

Der Unterricht ist – soweit möglich – in festen Lerngruppen (Klassen, Kursen) durchzuführen, um enge Kontakte auf einen überschaubaren Personenkreis zu begrenzen. Die Organisation des Unterrichts und des Personaleinsatzes folgt dem Grundsatz, dass aus infektiologischen Gründen nur so viele Lehrkräfte wie nötig in einer Klasse/Lerngruppe unterrichten, aber auch nicht weniger, wie aus fachlichen Gründen im Unterricht erforderlich sind.

Bei der Organisation des Präsenzunterrichts sind folgende Maßgaben zu beachten:

  • Bei Covid19-typischen Krankheitszeichen müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben (trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen).
  • Personen, die mit einem nachweislich an COVID-19 Erkrankten in einem Hausstand leben oder Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen bzw. selbst erkrankt sind, dürfen die Schule nicht betreten.

Maskenpflicht an Schulen

Eine Maskenpflicht für alle Schulen wird in die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg aufgenommen, die Anfang nächster Woche vom Kabinett beschlossen werden soll. Dann müssen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an Schulen im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, aber nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof. Empfehlung: Schon ab Montag freiwillig eine Maske in der Schule tragen.

Lernstand wurde dokumentiert – Lernausgangslage wird ermittelt

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Schulen konnten im zurückliegenden Schuljahr 2019/20 nicht alle verpflichtenden Inhalte umsetzen. Die Lehrkräfte haben für jede Klasse bzw. jeden Kurs dokumentiert, welche wesentlichen Lerninhalte pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt unterrichtet werden konnten. Weiterhin wird in den ersten drei Wochen des neuen Schuljahres bei jeder Schülerin und jedem Schüler die individuelle Lernausgangslage in Deutsch, Mathematik, der ersten Fremdsprache sowie den Fächern des naturwissenschaftlichen Lernbereichs ermittelt. Auf dieser Basis wird der Unterricht gestaltet.“

Die Ermittlung der Lernausgangslage ist ein seit Jahren etabliertes und den Lehrkräften vertrautes Instrument. Sie fußt auf einer Sammlung von Aufgaben,

  • mit denen ermittelt werden kann, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler zu Beginn der jeweiligen Jahrgangsstufe schon verfügen und wo der Unterricht in Jahrgangsstufe ansetzen muss, um Stärken zu fördern und Schwächen zu beheben.
  • die auf der Grundlage der Standards konzipiert sind, die laut Rahmenlehrplan am Ende der vorherigen Jahrgangsstufe erreicht sein sollen.

Im neuen Schuljahr 2020/21 werden – neben der bisher verbindlichen Erhebung der individuellen Lernstandanalysen in den Jahrgangsstufen 1,3 und 5 (ILeA/ILeA+) sowie der Lernausgangslage in Jahrgangsstufe 7 – nunmehr auch in den übrigen Jahrgangsstufen der Primar- und Sekundarstufe I sowie in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an beruflichen Gymnasien und Gesamtschulen solche Lernausgangslagen ermittelt. Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) hat für diese Jahrgangsstufen Materialien bereitgestellt, die die Lehrkräfte bei der Ermittlung der Lernausgangslagen unterstützen. Diese Materialsammlung wurde den Schulen im Juli 2020 als Download zur Verfügung gestellt.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Auswertung der Lernausgangslagen werden uns voraussichtlich Mitte September vorliegen. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen aus den Schulen und Schulämtern werden wir entscheiden, ob ein optionales schulisches Angebot in den Herbstferien 2020 notwendig ist und organisiert werden muss und ob Unterricht am Sonnabend erforderlich ist und wenn ja, jeweils für welche Zielgruppen. Bis Ende November 2020 wird entschieden, ob und für welche Zielgruppen ein schulisches Angebot in den Osterferien 2021 erfolgen soll.“

Mindestabstand

Der Mindestabstand von 1,50 Meter ist nicht mehr einzuhalten zwischen den Schülerinnen und Schülern untereinander, zwischen den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal. Weiterhin einzuhalten ist der Mindestabstand von 1,50 Meter dagegen zwischen den Lehrkräften oder dem sonstigen pädagogischen Personal untereinander sowie im Kontakt mit Eltern und sonstigen Dritten.

Hygienestandards
Den Schülerinnen und Schülern sollen die hygienischen Mindeststandards regelmäßig vermittelt und in Erinnerung gerufen werden, damit sie deren Bedeutung für ihr eigenes soziales Umfeld und die gesamte Gesellschaft begreifen und sie in ihr alltägliches Handlungsrepertoire integrieren. Dazu gehört auch, dass die Lehrkräfte darauf achten, dass sich Schülerinnen und Schüler an die Verhaltensregeln halten:

  • regelmäßiges und ausgiebiges Lüften der Räume, mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause zwischen 3 bis 10 Minuten,
  • Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude, nicht im Unterricht
  • korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge),
  • regelmäßig Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen,
  • Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden,
  • Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen mit anderen Personen.

Der Hygieneplan der Schule ist den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Dazu wurde den Schulen eine Ergänzung zum Hygieneplan zur Verfügung gestellt.

> Ergänzung zum Hygieneplan (16.07.2020)

Corona-Tests an Schulen

Bildungsministerin Britta Ernst: „Ab Schuljahresbeginn können sich alle in den Schulen Beschäftigte innerhalb von vier Monaten bis zu sechs Mal auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Außerdem sollen im Rahmen einer Stichprobe ein Prozent aller Schülerinnen und Schüler einmal getestet werden, das sind bis zu 2.900 Schülerinnen und Schüler. Dieses Angebot kann freiwillig wahrgenommen werden. Die Testung wird vom vertrauten Hausarzt oder der Hausärztin bzw. Vertragsärzten durchgeführt. Die Kosten werden aus dem allgemeinen Corona-Rettungsschirm des Landes finanziert.“

Einsatz von Lehrkräften

Bildungsministerin Britta Ernst: „Für den schulischen Normalbetrieb im Schuljahr 2020/21 werden alle Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal in den Schulen gebraucht. Daher gilt: Alle Beschäftigten des Landes, deren Dienstort die Schule ist, sind grundsätzlich an der Schule tätig.“

gefährdete Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal

Ein Teil der Lehrkräfte wird aufgrund von relevanten Vorerkrankungen oder anderer Risiken weiterhin soziale Kontakte meiden müssen. Für das Fernbleiben vom Präsenzunterricht in der Schule braucht es ab dem Schuljahr 2020/21 eine (fach-)ärztliche Bescheinigung, dass eine Infektion mit dem COVID-19-Virus bei der beschäftigten Person zu einem schweren Krankheitsverlauf führen könnte. Lehrkräfte, die attestiert zur Risikogruppe gehören und nicht im Präsenzunterricht in den Schulen eingesetzt werden können, werden vorrangig für das Distanzlernen und in der Unterstützung anderer Lehrkräfte oder für andere dienstliche Aufgaben eingesetzt, von zu Hause aus oder freiwillig in einem geschützten Raum der Schule.

Um die Lücke pandemiebedingter Lehrkräfte-Ausfälle an Schulen schließen zu können, wurde das Vertretungsbudget aufgestockt.

> Rundschreiben 16/20 Einsatz von Lehrkräften

gefährdete Schülerinnen und Schüler 

Auch Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen unterliegen der Schulpflicht. Wird eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb für medizinisch erforderlich gehalten, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot im Distanzlernen, zu Hause oder in einem geschütztem Raum der Schule.

> Infoschreiben gefährdete Schülerinnen und Schüler (31.7.2020)

Notfallplan – Infektionsfall an einer Schule oder in einer Region

Mit Schuljahresbeginn muss jede Schule für den Eventualfall eine Planung von Schule und Unterricht für alle Jahrgangsstufen entwickelt haben, die zum Tragen käme, wenn aufgrund des Infektionsgeschehens vor Ort, in der Region oder landesweit der Präsenzbetrieb zeitweilig eingeschränkt und das Distanzlernen entsprechend ausgeweitet werden müsste. Die Grundlagen dafür wurden den Schulen bereits im Juni 2020 zur Verfügung gestellt, ergänzt durch Informationen Ende Juli. Die Schulen sind gebeten, ihre standortspezifisch gesammelten Erfahrungen zu nutzen. Über diese Planung sind die Schülerinnen und Schüler, Eltern und der Schulträger zu informieren.

Schutzmaßnahmen der Gesundheitsbehörden

Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Gesundheitsbehörde/das regionale Gesundheitsamt die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.

Sportunterricht, Schulschwimmen, „Jugend trainiert“

Der Sportunterricht wird nach der jeweiligen Wochenstundentafel und gemäß Rahmenlehrplan erteilt. In den jeweiligen Bewegungsfeldern soll darauf geachtet werden, dass die einfachsten Hygienestandards Beachtung finden. Sportunterricht sollte nach Möglichkeit unter Beachtung der Witterungsbedingungen im Freien stattfinden. Im Schulschwimmunterricht sind die Abläufe in den Umkleideräumen so zu organisieren, dass die Aufenthalte nur kurz sind. Bei einem notwendigen Schülerverkehr zum Schulschwimmunterricht ist nach Maßgabe der Umgangsverordnung eine geeignete Mund-Nase-Abdeckung zu tragen. Die schulsportlichen Wettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ sind im ersten Schulhalbjahr 2020/21 noch ausgesetzt.

Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten

Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten im Unterricht sind derzeit bis auf weiteres nicht zu verantworten – aufgrund der grundsätzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzes, der Hygienepläne sowie der bisherigen infektiologischen Erfahrungen (Aerosole der Atemluft).

Betriebspraktika und Schulfahrten

Betriebspraktika und Schulfahrten können im neuen Schuljahr bei strikter Einhaltung der Hygieneregeln und nach Maßgabe der jeweils geltenden Maßregeln aufgrund des Infektionsschutzgesetzes durchgeführt werden.

  • Schulfahrten sollen nur innerhalb Deutschlands mit äußerster Vorsicht, im Konsens mit den Eltern sowie Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung der Hygieneregelungen durchgeführt werden. 

       > Schreiben an die staatlichen Schulämter (vom 19.06.2020, Seite 17)

  • Außerschulische Lernorte können als Angebote des curricularen Lernens am anderen Ort (z.B. Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Waldschulen) genutzt werden.

Entlastung der Schulen

Angesichts der besonderen und einmaligen Belastungen der staatlichen Schulämter, der Schulleitungen und Lehrkräfte werden im Schuljahr 2020/21 die Aufgaben der Schulaufsicht und der Schulbetrieb bis auf Weiteres auf das Nötigste beschränkt. Absolute Priorität hat der Rahmenlehrplan, dessen Inhalte in den letzten Monaten nicht vollständig vermittelt werden konnten. Im Vordergrund steht die individuelle Analyse und Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler, um Bildungsnachteile zu verhindern. Das muss ausgeglichen werden und daher werden alle Kräfte darauf konzentriert. Aufgrund dieser außerordentlichen Umstände werden folgende Vorhaben einmalig im Schuljahr 2020/21 ausgesetzt:

  • die Durchführung von Statusgesprächen,
  • die Verpflichtung zur Durchführung der Vergleichsarbeiten in der 3. und 8. Jahrgangsstufe: VERA 3 und VERA 8,
  • Schulvisitationen sowie
  • die Ausweitung der bildungspolitischen Vorhaben „Schulen für gemeinsames Lernen“ und Ganztagsschule.

2. Lernen mit digitalen Medien

Bildungsministerin Britta Ernst: Die Pandemie hat die Schule und das Lernen auf den Kopf gestellt. Obwohl der klassische Unterricht, wie man ihn kennt, nicht in vollen Umfängen stattfinden konnte, ging das Lernen selbstverständlich weiter. Dabei haben digitale Medien in den vergangenen Monaten eine immer größere Rolle gespielt. Jetzt gilt es, die Digitalisierung von Schule und Bildung weiter voran zu bringen. Die Verbindung von Unterrichtsqualität und dem Lernen mit digitalen Medien ist ein wichtiger Schwerpunkt des neuen Schuljahres.“

Schul-Cloud Brandenburg

Die Pilotierung der Schul-Cloud Brandenburg wurde angesichts der Corona-Pandemie kurzfristig ausgeweitet. Inzwischen arbeiten bereits 403 Schulen mit der Schul-Cloud Brandenburg bzw. sind angeschlossen, darunter 370 Schulen in öffentlicher Trägerschaft und 33 Schulen in freier Trägerschaft (Stand 31.07.2020) sowie die drei Studienseminare des Landes (Stand 9.6.2020). Sie wurde kürzlich um ein Videokonferenztool (BigBlueButton) erweitert. Im neuen Schuljahr 2020/21 werden rund 500 Schulen mit der Schul-Cloud Brandenburg arbeiten.

> Karte: Pilotschulen Schul-Cloud

Die Schul-Cloud Brandenburg ist eine leicht bedienbare digitale Lern- und Arbeitsumgebung, auf die Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler orts-, zeit- und endgeräteunabhängig zugreifen können. Sie schafft eine technische Grundlage dafür, moderne digitale Lehr- und Lerninhalte in jedem Unterrichtsfach sicher nutzen zu können. Das Bildungsministerium setzt das Vorhaben gemeinsam mit dem Hasso-Plattner-Institut (HPI), der DigitalAgentur Brandenburg (DABB) und dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) um.

einheitliche E-Mail-Adressen und Messenger-Dienste

für Lehrkräfte

Auch die im Dezember 2019 gestartete Pilotphase „Einheitliche E-Mail-Adressen für Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft“ wurde ausgeweitet. Inzwischen verfügen bereits ca. 88 Prozent aller Lehrkräfte (derzeit rund 17.700 Lehrkräfte) über eine dienstliche E-Mail-Adresse. In den ersten Schulwochen des neuen Schuljahres werden voraussichtlich auch die restlichen E-Mail-Konten von den Schulen bzw. Lehrkräften eingerichtet.

Messenger-Dienste

Das Bildungsministerium bietet den Schulen künftig zwei verschiedene Messenger-Dienste zur Nutzung an. Sie werden dann wählen können zwischen dem Untis-Messenger (Landeslizenz) und dem in der Brandenburger Schul-Cloud avisierten Messenger. Die Nutzung des Untis-Messengers als schulischer Kommunikationskanal zwischen Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften hat sich an einigen Schulen bereits bewährt.

Lernen mit digitalen Medien

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Verbindung von Unterrichtsqualität und dem Lernen mit digitalen Medien ist ein wichtiger Schwerpunkt des neuen Schuljahres. Hier gibt es etwas zu tun. Eigentlich wollten in diesem Schuljahr rund 100 Schulen die Schulcloud nutzen, es werden aber 500 sein. Wir wollen den regelmäßigen Austausch zwischen Wissenschaft, Schulpraxis, Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Verbänden und Gewerkschaften intensivieren. Ein erstes Fachgespräch ‚Lernen mit digitalen Medien‘ hat im Juni 2020 stattgefunden. Weitere werden folgen mit dem Ziel, Empfehlungen für Mindeststandards zu erarbeiten, die Verknüpfung zwischen Präsenz- und Distanzunterricht und die Qualität des Unterrichts zu verbessern. Diese Fachgespräche sollen ein regelmäßiges Format und über einen live-Stream auf der MBJS-Website allen Interessierten zugänglich gemacht werden.“

DigitalPakt Schule (Bundesförderung) 

Sofortausstattungsprogramm – Endgeräte für Schülerinnen und Schüler

Im Zuge der weltweiten COVID-19 Pandemie hat der Bund – in Ergänzung des DigitalPakts Schule – ein zusätzliches Sofortausstattungsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen, um die Schulen beim digitalen Unterricht zu unterstützen. Dabei geht es insbesondere um die Anschaffung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf, die meist aus finanziellen Gründen zu Hause nicht über ein solches Gerät verfügen. Die Geräte sollen von den Schulträgern beschafft und – zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte ­– an diese Schülerinnen und Schüler von den Schulen bzw. Schulträgern ausgeliehen werden. Brandenburg stehen dafür insgesamt 16,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Umsetzung dieser Zusatzvereinbarung für das Land Brandenburg erfolgt durch eine Förderrichtlinie, die derzeit im Bildungsministerium erarbeitet wird. Die mobilen Endgeräte sollen im 1. Schulhalbjahr 2020/21 zur Verfügung stehen.

Digitalpakt Schule – Ausstattungsförderung für Schulen

Aktuell liegen insgesamt 133 Anträge (für insgesamt 143 Schulen) im Rahmen der Ausstattungsförderung der Schulen mit einem Fördervolumen von rund 17,7 Millionen Euro vor (Stand: 31.07.2020). Von diesen wurden 21 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 3,1 Millionen Euro bereits bewilligt. Davon wurden bislang 427.849 Euro abgerufen und ausgezahlt.

Aus dem Digital-Pakt Schule des Bundes (2019-2024) bekommt Brandenburg rund 151 Millionen Euro. Hinzu kommt der Eigenanteil, den Land, Kommunen und freie Schulträger in Höhe von rund 16,7 Millionen Euro zu tragen haben. 136 Millionen Euro der Bundesmittel sind für die Ausstattungsförderung der Schulen vorgesehen: Dateninfrastrukturen für Schulgebäude/-gelände,

  • Serverlösungen,
  • schulisches WLAN,
  • Aufbau schulischer digitaler Lehr-/Lerninfrastrukturen,
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (Whiteboards, Beamer), 
  • digitale Arbeitsgeräte (Messgeräte, Dokumentenkameras) sowie
  • schulgebundene mobile Endgeräte (Tablets, Laptops).

3.  Einstellung neuer Lehrkräfte

Bildungsministerin Britta Ernst: „In den zurückliegenden Jahren haben wir alljährlich rund 1.000 neue Lehrkräfte unbefristet an Brandenburgs Schulen eingestellt oder entfristet, in diesem Jahr sogar 1.544, so viele wie noch nie! Das ist seit der Wiedervereinigung mit Abstand die höchste jemals pro Jahr erreichte Einstellungszahl im Land Brandenburg und eine große Leistung der Schulämter und des Bildungsministeriums. Die Lehrerinnen und Lehrer kommen gern nach Brandenburg.“

Für das neue Schuljahr 2020/21 stehen im Haushalt insgesamt 19.506 Stellen (auf denen ca. 20.900 Personen geführt werden) für Beschäftigte im Schuldienst zur Verfügung, 216 Stellen mehr als im vergangenen Schuljahr. Die zusätzlichen Stellen werden insbesondere infolge steigender Schülerzahlen benötigt. Um den Unterricht abzusichern mussten zum einen die zusätzlichen 216 Stellen besetzt und zum anderen ausscheidende Beschäftigte im Umfang von ca. 1.000 Stellen ersetzt werden. Da einige Lehrkräfte teilzeitbeschäftigt sind, mussten somit rund 1.400 Personen zum Schuljahr 2020/21 neu eingestellt bzw. entfristet werden. Die darüberhinausgehenden unbefristeten Einstellungen führen dazu, dass die Zahl der befristet Beschäftigten reduziert werden konnte.

Das ist erfolgreich gelungen: Für das neue Schuljahr 2020/21 wurden bereits 1.544 neue Lehrkräfte von den Schulämtern unbefristet neu eingestellt oder entfristet (Stand 13. Juli 2020), darunter 926 unbefristete Neueinstellungen und 618 Entfristungen. Die Einstellungen erfolgten durch die staatlichen Schulämter, davon:

  • 444 vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel (für Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Potsdam und Brandenburg an der Havel),
  • 275 vom Staatlichen Schulamt Cottbus (für Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie Cottbus),
  • 464 vom Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder) (für Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Barnim, Uckermark und Frankfurt/Oder) sowie
  • 361 vom Staatlichen Schulamt Neuruppin (für Oberhavel, Havelland, Ost-prignitz-Ruppin, Prignitz).

633 Lehrkräfte arbeiten an Grundschulen, 340 an Oberschulen, 153 an Gesamtschulen, 194 an Gymnasien, 133 an Förderschulen, 86 an beruflichen Schulen (OSZ) und 5 an einer Schule des Zweiten Bildungswegs.

Die Lehrkräfte wurden u.a. für folgende Fächer[2] eingestellt (Stand 13. Juli 2020):

  • Deutsch (523), Mathematik (397), Englisch (223), Sport (240), Geschichte (168), Sachunterricht (187) und Biologie (125) sowie sonderpädagogische Fachrichtungen (182),
  • sogenannte Mangelfächer, wie z.B. Musik (71), Kunst (89), Physik (71), Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) (72), Chemie (69), Spanisch (31), Latein (15) und Informatik (31).

> Lehrerin - Lehrer in Brandenburg

> freie Stellen (schulscharfe Bedarfe)

Unter den 1.544 unbefristet neu eingestellten Lehrkräften sind (Stand 13. Juli 2020):

  • 510 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (34,1 Prozent, zum Vergleich: 2019 waren es 33,3 Prozent, 2018: 26,4 Prozent; 2017: 21,2 Prozent)
  • rund die Hälfte ist 35 Jahre oder jünger (49,8 Prozent), das Durchschnittsalter beträgt 37,5 Jahre,  
  • 1.035 Frauen und 509 Männer,
  • 546 direkt aus dem Vorbereitungsdienst übernommen worden (davon 493 aus Brandenburg, 20 aus Berlin und 33 aus anderen Bundesländern),
  • 48 Personen als sonstiges pädagogisches Personal zur Unterstützung des Unterrichts eingestellt worden, insbesondere im sonderpädagogischen Bereich (z.B. Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger sowie Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Psychologinnen und Psychologen).

Insgesamt unterrichten an Brandenburger Schulen im Schuljahr 2020/21 dann rund 2.500 unbefristet und befristet beschäftigte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (12,3 Prozent aller Lehrkräfte). Unter den unbefristet beschäftigten Lehrkräften sind 8,7 Prozent Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger.

Zusätzlich wurden 594 Lehrkräfte befristet für das neue Schuljahr eingestellt (zum Vergleich 2019/20: 610, 2018/19: 701, 2017/18: 724), darunter 417 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Befristungsgründe können beispielsweise die Vertretung von Langzeiterkrankten oder Lehrkräften in Mutterschutz und Elternzeit sein.

4. Lehrkräfteausbildung und Vorbereitungsdienst

deutlich mehr Lehramts-Studienplätze an der Universität Potsdam

Im kommenden Wintersemester 2020/21 werden an der Universität Potsdam 1.070 Studienanfängerplätze für Lehramtsstudierende zur Verfügung stehen, rund 220 mehr als im zurückliegenden Wintersemester 2019/20 (damals 850). Neu sind Angebote für das Lehramt Förderpädagogik, für das Fach Kunst (Primar- und Sekundarstufe) sowie ein Modellstudiengang Mathematik und Physik im Verbund (Sekundarstufe I/II).

Vorbereitungsdienst für angehende Lehrkräfte

In den Vorbereitungsdienst des Landes werden Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten eingestellt, die nach einem fünfjährigen Studium, das ein Praxissemester beinhaltet, die Staatsprüfung innerhalb von 12 Monaten ablegen können. Damit wird Brandenburg dem Anliegen der Kultusministerkonferenz gerecht, die Ausbildung von Lehrkräften in sechs Jahren abzuschließen. Aktuell absolvieren insgesamt 746 Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten ihren Vorbereitungsdienst in Brandenburg. 331 von ihnen wurden zum 01.08.2020 neu eingestellt, darunter 83 für das Lehramt für die Primarstufe, 12 für Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen (auslaufend), 38 für die Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Fächer) mit einer Schwerpunktsetzung auf die Sekundarstufe I, 178 für die Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Fächer) mit einer Schwerpunktsetzung auf die Sekundarstufe II, 7 für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) und 13 für Förderpädagogik. Die Ausbildung erfolgt an den drei Studienseminaren in Bernau, Cottbus und Potsdam für unterschiedliche Lehrämter.

> Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg

5. Qualifizierung von Seiteneinsteigern / Lehrkräfte-Fortbildung

Bildungsministerin Britta Ernst: Zur Sicherung des Lehrkräftebedarfs brauchen wir zunehmend Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Das sind vornehmlich Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit einem Diplom-, Master-, oder Magisterabschluss, mitunter aber auch Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen. In der Regel hochqualifizierte Fachleute, denen wir für die Unterrichtstätigkeit pädagogisches Rüstzeug vermitteln müssen. Derzeit prüfen wir, ob und unter welchen Bedingungen in Brandenburg – analog zu Sachsen – Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern mit einem Bachelorabschluss, die unbefristet im Schuldienst das Landes Brandenburg beschäftigt sind, künftig auch in ein Beamtenverhältnis übernommen werden können.“ 

Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern

Alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die noch nicht über eine ausreichende Qualifizierung verfügen, absolvieren eine 500 Stunden umfassende pädagogische Grundqualifizierung – zum Erwerb notwendiger Grundfertigkeiten und Kompetenzen zur Bewältigung des schulischen Alltags und des Unterrichtens sowie zur Vorbereitung auf Planung, Durchführung und Reflexion des selbstständigen Unterrichtseinsatzes. Diese Grundqualifizierung findet drei Monate vor Aufnahme der selbstständigen Unterrichtstätigkeit oder vollständig berufsbegleitend statt. Für die Dauer von zwölf Monaten erhalten die künftigen Lehrkräfte während der pädagogischen Grundqualifizierung Anrechnungsstunden zu ihrer Entlastung und werden durch eine Mentorin bzw. einen Mentor der jeweiligen Schule unterstützt. Die Schulen erhalten für die schulinterne Begleitung dieser Kolleginnen und Kollegen pro Seiteneinsteigerin und Seiteneinsteiger für 12 Monate eine Anrechnungsstunde. Lehrkräfte, die als Mentorin oder Mentor Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger unterstützen, erhalten eine Zulage von 100 Euro.

> pädagogische Grundqualifizierung von Seiteneinsteigern

Die Qualifizierungsmaßnahmen haben sich in der Praxis sehr bewährt, werden aber – gemäß Koalitionsvertrag – bezogen auf konkrete Schulformen und Fachdidaktik weiterentwickelt. Das Konzept wird 2021 vorliegen.

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger können Lehramt erwerben

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern können ein Lehramt erwerben, dazu dient der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst. Voraussetzung für die Zulassung zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst im Rahmen des Seiteneinstiegs ist u.a. ein nicht lehramtsbezogener Masterabschluss oder ein ihm gleichgestellter Abschluss (Magister, Diplom oder nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen bzw. Staatsexamina). Die Kapazitäten für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den drei Studienseminaren Bernau, Cottbus und Potsdam wurden schrittweise verdoppelt. Derzeit nehmen daran insgesamt 167 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern teil, darunter 32 im Lehramt für die Primarstufe, für die Sekundarstufen I/II mit Schwerpunkt auf die Sekundarstufe I, 15 mit Schwerpunkt auf die Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer), 40 für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) und 19 für Förderpädagogik (Stichtag 18.06.2020). Nach erfolgreichem Abschluss und bestandener Staatsprüfung sind sie voll ausgebildete Lehrkräfte.

> berufsbegleitender Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteiger

Lehrkräfte-Fortbildung

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Auswirkungen der Digitalisierung betreffen alle Handlungsfelder von Schule. Um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können, müssen die Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal entsprechend qualifiziert sein. Corona hatte beim Einsatz digitaler Medien im Unterricht wie ein Katalysator gewirkt ­– diese Entwicklung müssen wir verstetigen.“

Im Rahmen des DigitalPakts Schule hat sich das Land Brandenburg zu groß angelegten Fortbildungsinitiativen für Lehrkräfte im Themenschwerpunkt: „Bildung in der digitalen Welt“ verpflichtet. Im Gegenzug will sich der Bund im neuen Schuljahr 2020/21 pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung von Administratoren an den Schulen beteiligen. Die dafür konzipierten Fortbildungsangebote ergänzen das bisherige Fortbildungssystem des Landes Brandenburg nachhaltig.

Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) bietet

verschiedene Themenportale wie „Online gestütztes Lernen“ und „Schulentwicklung“ an. Zudem hat das LISUM mit dem eCampus eine Lernplattform geschaffen, die digitale Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Schulleitungen im E-Learning- und Blended Learning-Format bereitstellt. Im Beratungs- und Unterstützungssystem (BUSS) wurde eine neue Gruppe von Digitalberaterinnen und Digitalberatern geschaffen, die die Schulen u.a. bei der Einführung der Schul-Cloud ab dem Schuljahr 2020/21 pädagogisch begleiten.  

> Themenportal: online-gestütztes Lernen

> LISUM: ecampus

6. Stabilität der Schulstandorte

Bildungsministerin Britta Ernst: „Das ‚Schulmoratorium“ vom Dezember 2019 gilt auch für das Schuljahr 2020/21. Es wird zudem insofern ausgeweitet, als dass Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass alle aktuell betriebenen Schulstandorte weitergeführt werden können. Bei dem Schulmoratorium handelt sich um eine Übergangsregelung. Parallel werden Organisationsmodelle entwickelt, die geeignet sind, den Unterricht unter der gegebenen Lehrkräftesituation in allen Regionen abzusichern.“

Im neuen Schuljahr 2020/21 gibt es insgesamt 916 Schulen, darunter 733 Schulen in öffentlicher Trägerschaft und 183 in freier Trägerschaft.

Zum Schuljahr 2020/21 wurden neu errichtet:

  • eine Schule in öffentlicher Trägerschaft: Oberschule in Oranienburg/OT Lehnitz (Oberhavel)
  • sechs Schulen in freier Trägerschaft: Freie Grundschule – Dorfschule Lunow-Stolzenhagen (Barnim), Die Kraniche – Montessori-Naturschule Am Mellensee/OT Rehagen (Teltow-Fläming), Freie Draußenschule, Grundschule für selbstbestimmtes Lernen in Angermünde (Uckermark), Oberschule der bundtStift_Schulen in Strausberg (Märkisch-Oderland), Freie Gesamtschule Hoppegarten und Freies Gymnasium Hoppegarten (Märkisch-Oderland)

Zum Ende des Schuljahres 2019/20 wurden geschlossen*:

  • eine Schule in öffentlicher Trägerschaft: J. H. Pestalozzi-Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ in Jüterbog (Teltow-Fläming)
  • eine Schule in freier Trägerschaft: Berufliche Schule – Fachschule Wirtschaft und Technik, FR Mechatronik in Wittenberge in Trägerschaft der BBZ Berufsbildungszentrum Prignitz Gmbh

*Die Schließung einer Schule erfolgt im Einzelfall nur auf Wunsch des Schulträgers, wenn er dies aus organisatorischen Gründen für notwendig hält.

7. Breiter Dialog im Schulbereich

Bildungsministerin Britta Ernst: „In Corona-Zeiten ist ein breiter Dialog kaum möglich, die Umsetzung unter Einhaltung des Abstandsgebots sehr schwierig. Dennoch ist natürlich klar: Die zentralen Herausforderungen können nur im Dialog gelingen – gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Schulträgern, kommunalen Spitzenverbänden, Kammern, Sozialpartnern und vielen weiteren Interessensvertretern. Notwendige Veränderungen sollen vor Entscheidungen transparent gemacht sowie Meinungen und Standpunkte eingeholt werden.“

Dialog mit dem Landesschulbeirat und den Landesgremien 

Der Landesschulbeirat besteht aus dem Landeseltern-, Landesschüler- und Landeslehrerrat und dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen auf der Landesebene. Während der zurückliegenden Monate konnte durch Videokonferenzen wichtiger Austausch organisiert werden. Für das erste Halbjahr 2020/21 sind zwei Konferenzen geplant, an denen regelhaft entweder Bildungsministerin Britta Ernst oder Bildungsstaatssekretärin Ines Jesse teilnehmen.

> Mitwirkung in der Schule – Landesschulbeirat

Dialog mit den Eltern 

Bildungsministerin Britta Ernst ist zudem der intensive Dialog mit den Kreiselternräten wichtig: „Diese bewährte Gesprächsreihe wird jetzt fortgesetzt. Gerade jetzt gibt es viele Themen, zu denen die Eltern viel Informations- und Gesprächsbedarf haben.“

Bis Januar 2021 sind sechs Treffen mit Kreiselternräten geplant, mit Eltern aus Potsdam, den Schulamtsbereichen Frankfurt (Oder), Brandenburg a.d.H., und Neuruppin sowie aus Barnim und der Uckermark.

8. Zusammenfassung: Fakten/Zahlen zum neuen Schuljahr

Im neuen Schuljahr 2020/21 gibt es:

  • rund 294.000 Schülerinnen und Schüler, davon 262.000 an Schulen in öffentlicher und 32.000 an Schulen in freier Trägerschaft.
  • darunter rund 23.400 Einschulungen,
    • rund 10.000 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft mit besonderem Bedarf an Sprachunterstützung (Einzugliedernde),
    • darunter geschätzt etwa 6.000 Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan.
  • 916 Schulen, darunter 733 Schulen in öffentlicher Trägerschaft und 183 in freier Trägerschaft,
  • rund 20.900 Lehrkräfte (einschließlich sonstiges pädagogisches Personal) an Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
    • darunter rund 2.500 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (nur Lehrkräfte: rund 12,3 Prozent, ca. ein Sechstel davon unterrichtet schon 10 Jahre oder länger).
    • Das Durchschnittsalter aller Lehrkräfte beträgt etwa 49 Jahre (Vorjahr:  49,4 Jahre)

In den zurückliegenden fünf Jahren (Schuljahre 2016/17 bis 2020/21) hat sich die Anzahl der Schulen, der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte wie folgt entwickelt:

Zahl der Schulen in den Schuljahren 2016/17 bis 2020/21

Schuljahr

insgesamt

öffentl.Trägerschaft

freie  Trägerschaft

2020/21

916

733

183

2019/20

911

733

178

2018/19

911

735

176

2017/18

911

737

174

2016/17

917

742

175

Datengrundlage: Schulverzeichnis des MBJS; Schulen ohne Schulbetrieb, die (noch) keinen Auflösungsbescheid haben, sind nicht mitgezählt.

Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2016/17 bis 2020/21

Schuljahr

insgesamt

öffentl.Trägerschaft

freie  Trägerschaft

2020/21

294.000

262.000

32.000

2019/20

292.000

259.000

33.000

2018/19

287.890

256.077

31.813

2017/18

286.082

254.856

31.226

2016/17

282.619

252.227

30.392

Datengrundlage:
bis 2019/20 Schuldatenerhebung, 2020/21Schülermodellrechnung

Zahl der im Haushaltsplan veranschlagten Vollzeiteinheiten (VZE) und der Beschäftigten an Schulen (nur öffentliche Trägerschaft) in den Schuljahren 2016/17 bis 2020/21

Schuljahr

veranschlagte VZE

Beschäftigte (Personen)

2020/21

19.506

20.900

2019/20

19.290

20.574

2018/19

18.896

20.264

2017/18

18.613

19.770

2016/17

18.054

18.860

2015/16

17.533

18.097

Datengrundlage: bis 2019/20 APSIS; Stichtag jeweils zum 30.09. des Jahres

 



[1] Als Einstellungen zählen unbefristete Neueinstellungen und Entfristungen.

[2] Lehrkräfte haben in der Regel zwei Fachnennungen


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