Rund 30.000 Schülerinnen und Schüler haben im Rahmen des Unterrichts Erinnerungsorte besucht

Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen © dpa

75 Jahre nach NS-Zeit und Kriegsende sowie 30 Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur und deutscher Wiedervereinigung ist die Bedeutung von Gedenkstätten wichtiger denn je – zur Aufarbeitung der Geschichte und um gesellschaftliche Erinnerung wachzuhalten. Der Rahmenlehrplan des Fachs Geschichte sieht daher den Besuch außerschulischer Lernorte im Rahmen des Unterrichts vor. Erstmals hat das Bildungsministeriums im Juni 2019 Brandenburger Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien gefragt, wie viele Schülerinnen und Schüler einen außerschulischen Lernort besucht haben.

153 Schulen beteiligten sich an der Umfrage. Das Ergebnis: Im Schuljahr 2018/19 haben 28.905 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 13 an insgesamt 1.281 Fahrten zu außerschulische Lernorten teilgenommen, um sich mit der Zeit des Nationalsozialismus und der DDR-Geschichte auseinanderzusetzen. Darunter waren 764 Fahrten zu Gedenkstätten, 126 zu Gedenkorten, 342 zu Museen und 49 zu Denkmälern. Die Einzelergebnisse sind im Anhang zusammengefasst. Die geplante Folgeumfrage für das Schuljahr 2019/20 konnte am Ende des zurückliegenden Schuljahres pandemiebedingt nicht stattfinden. Sie soll im September 2020 nachgeholt werden.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir erleben jeden Tag in vielen Lebensbereichen demokratische Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Dafür müssen junge Menschen gerüstet sein. Die eigene Geschichte zu verstehen, hilft dabei enorm. Deswegen ist es wichtig, die Erinnerungskultur im Land Brandenburg an den Schulen weiter zu entwickeln. Ich freue mich, dass die Schulen ihren Auftrag ernst nehmen und den Besuchen an Gedenkstätten eine hohe Bedeutung beimessen. Seit 2019 fördert das Land solche Schulfahrten zu Gedenkstätten auch finanziell.“

Das Bildungsministerium fördert entsprechende Fahrten seit 1. Januar 2019 durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für brandenburgische Schülerinnen und Schüler zu den Kosten von Schulfahrten mit verbindlichen Gedenkstättenbesuchen“. Mit dieser Richtlinie können sich Schulen die Besuche von Gedenkstätten, Museen und Gedenkorten in Brandenburg, Berlin und Polen finanziell fördern lassen. Die Richtlinie gilt noch bis Ende 2020, die Verlängerung ist in Arbeit. Laut Koalitionsvertrag sollen „alle Schülerinnen und Schüler in ihrer Schulzeit mindestens einen Erinnerungsort des Nationalsozialismus und einen der DDR-Zeit in pädagogischer Begleitung besuchen können“. Um dies zu ermöglichen, sollen die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten sowie die freien Träger finanziell und personell besser ausgestattet und die Gedenkstätten-Lehrkräfte im Haushalt abgesichert werden.

In der Region Berlin-Brandenburg stehen den Schulen derzeit 384 außerschulische Lernorte zur Wahl. Die Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Sachsenhausen, Ravensbrück und Auschwitz werden von Schulen aus ganz Brandenburg besucht. Zu den besuchten Denkmälern zählt insbesondere das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin. Gedenkorte zur Geschichte der DDR konzentrieren sich auf Erinnerungsorte, die regional erreichbar sind, beispielsweise die Gedenkstätte „Lindenstraße 54“ in Potsdam oder das Menschenrechtszentrum in Cottbus.

Mit dem Besuch außerschulischer Lernorte wird den Schülerinnen und Schülern handlungsorientiertes, ganzheitliches und auch historisches Lernen ermöglicht – ein wesentliches Bildungsziel. Voraussetzung sind methodisch und didaktisch aufbereitete Programme für Kinder und Jugendliche in den Lernorten sowie die Vorbereitung der Lehrkräfte zur Einbettung in den Unterricht. So wird sichergestellt, dass die außerschulischen Lernorte nicht isoliert vom regulären Unterricht besucht, sondern als Bestandteil ganzheitlichen Lernens verstanden werden. Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg stellt dazu eine Lernortdatenbank zu Verfügung, in der nach Region, Schulstufe, Lernort -typ und geschichtlichem Themenfeld außerschulische Lernorte gesucht und gefunden werden können.

Die Bedeutung außerschulischer Lernorte
Die Öffnung von Schulen unter Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Einbettung von Erinnerungsorten in den Schulalltag wird im Schulgesetz als Auftrag formuliert. Die Umsetzung liegt bei den Schulen und wird sowohl im Schulprogramm als auch im schulinternen Curriculum festgelegt. Insbesondere im Rahmenlehrplan der Jahrgangsstufen 1 – 10 werden immer wieder thematische Bezüge zu außerschulischen Lernorten hergestellt. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch sie lernen, in neuen Zusammenhängen zu denken und ihre eigenen Einschätzungen und Perspektiven zu reflektieren, eine wesentliche Voraussetzung für historisches Lernen. Gerade für das Fach Geschichte sind außerschulische Lernorte von zentraler Bedeutung. So sollen die Inhalte mit dem Ziel das gesellschaftliche Bewusstsein für die Entwicklungen der Gegenwart und der Geschichte zu entwickeln, anschaulich und wirklichkeitsbezogen vermittelt werden. Aus diesem Grund sieht der Geschichtsplan vor, dass die Schulen in der Sekundarstufe I außerschulische Lernorte wie Gedenkstätten, Gedenkorte, Denkmäler oder Museen besuchen sollen. Weiter Unterstützung erfahren die Schulen durch den Einsatz von Gedenkstättenlehrkräften an verschiedenen Gedenkstätten des Landes, durch das Zeitzeugenprogramm und über die Richtlinie zur Förderung von Gedenkstättenfahrten.


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