Ergebnisse der Lernausgangslage liegen vor – kein flächendeckender Unterricht samstags und in den Ferien

Schüler melden sich im Unterricht © dpa

Die Ergebnisse der umfangreichen Lernstandserhebungen, die an den Grund- und weiterführenden Schulen zu Beginn des Schuljahres 20/21 durchgeführt wurde, liegen vor. Die überwiegende Mehrheit der Schulen im Land Brandenburg hat keine Probleme für das Erreichen der Bildungsziele angezeigt. Daraus folgt, dass flächendeckender Unterricht in den Ferien oder Samstagsunterricht nicht notwendig ist, auch nicht regional oder schulformbezogen. Fast alle Schulen können die Bildungsziele durch eigene Schwerpunktsetzungen an den Schulen erreichen. Es sind wenige Schulen, unterschiedlicher Schulformen, in denen weitere Maßnahmen zur Unterstützung angefordert werden, die auch erfüllt werden.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Schulen konnten im zurückliegenden Schuljahr 2019/20 aufgrund der Corona-Pandemie nicht alle verpflichtenden Inhalte umsetzen. Die Lehrkräfte haben für jede Klasse bzw. jeden Kurs dokumentiert, welche wesentlichen Lerninhalte pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt unterrichtet werden konnten. In den ersten drei Wochen des neuen Schuljahres wurde bei den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe der Lernstand ermittelt. Das war viel Arbeit für die Lehrkräfte, denen ich an dieser Stelle herzlich danken möchte. Die Rückmeldungen aus den Schulen zeigen, dass flächendeckender Unterricht an Samstagen oder in den Ferien nicht notwendig ist. Das ist eine gute Nachricht für die Familien. An einzelnen Schulen kann es das allerdings geben. Hier erfolgt eine enge Rückkoppelung mit den Eltern. Wir wollen, dass auch in 2021 alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen erfolgreich absolvieren können. Aber auch in den anderen Jahrgängen werden die Bildungsziele durch angepasste Rahmenbedingungen erreicht werden.“

Die Maßnahmen im Einzelnen

Flexibilisierung der Kontingentstundentafel/ Schwerpunktsetzung
Die große Mehrzahl der Schulen kann durch eigene Schwerpunktsetzung bei der Stundentafel und beim Personaleinsatz die Schülerinnen und Schüler so unterstützen, dass die Bildungsziele erreicht werden.

Die Kontingentstundentafel legt für jede Schulform fest, wie viele Wochenstunden in den Doppeljahrgangsstufen der Grundschule und der Sekundarstufe I zu erteilen sind. Wie diese Wochenstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen verteilt werden, entscheiden die einzelnen Schulen. Sie erhalten damit pädagogischen Freiraum und können die Verteilung der Stunden nutzen, um Schwerpunkte zu setzen und die Schulkonzepte zu gestalten. Daneben können die in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Schwerpunktstunden für einzelne Fächer genutzt werden. In der Primarstufe können die zur Schwerpunktgestaltung in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden temporär zur Verstärkung eines Unterrichtsfaches zugewiesen werden. Für die Jahrgangsstufen 1/2 und 3/4 stehen je zwei Wochenstunden und für die Jahrgangsstufen 5/6 sechs Wochenstunden zur Verfügung. An einzelnen Schulen wird es in Absprache mit den Eltern auch zusätzliche Lernzeiten am Wochenende geben.

Einsatz des Vertretungsbudgets
Die Bereitstellung von zusätzlich qualifizierten Fachlehrkräften gehört zur Regelaufgabe der unteren Schulaufsicht. Für das Vertretungsbudget stehen derzeit rund 8 Mio. Euro in 2020 zur Verfügung („normales Vertretungsbudget“ 6,2 Mio. plus Verstärkung aus Eigenmitteln 1,8 Mio.) sowie 5,5 Mio. Euro aus dem Rettungsschirm für den Ersatz von Lehrkräften, die coronabedingt nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können.

Gezielter Einsatz von Studierenden läuft weiter
Zur Unterstützung der Lehrkräfte bei individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler über den regulären Unterricht hinaus hat das MBJS im August ein Programm zum Einsatz von Studierenden der Hochschulen des Landes Brandenburg aufgelegt. Bis zum Ende des Jahres werden rund 1 Mio. Euro für Honorarverträge mit Studierenden bereitgestellt. Diese Unterstützung wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 weitergeführt. Insbesondere Schulen, die prognostisch Unterstützungsbedarfe angezeigt haben, werden durch die untere Schulaufsicht beraten, sodass sie die personelle Unterstützung für freiwillige Lernangebote für die Schülerinnen und Schüler nutzen können.

Honorarmittel für unterrichtsbegleitende und ergänzende Maßnahmen
Die vorübergehenden Einschränkungen im offenen Ganztagsbetrieb ermöglichen den zusätzlichen Einsatz von Haushaltsmitteln von zirka 1,5 Mio. Euro für unterrichtsbegleitende und ergänzende Maßnahmen. Diese können von den Schulen gezielt für die zusätzliche Unterstützung von Lernprozessen eingesetzt werden. Die Schulaufsicht wird die Schulen bei der Antragstellung aktiv beraten.

Abiturprüfungen
Grundlage des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe bilden die Rahmenlehrpläne und die Bildungsstandards bzw. die Einheitlichen Prüfungsanforderungen. Für das Abitur 2021 wird eine Aufgabe/Teilaufgabe mehr zur Verfügung gestellt, so dass die Schule eine Vorauswahl trifft.

  • Die Standards für die Abiturprüfungsaufgaben 2021, d. h. auch die Prüfungszeiten werden nicht verändert.
  • Eine inhaltliche Reduktion der Prüfungsschwerpunkte für 2021 wird nicht vorgenommen.
  • Die Schule erhält vor der Schülerwahl die Möglichkeit, Aufgaben abzuwählen.
  • Das 1. Kurshalbjahr der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe muss sich in den Prüfungsaufgaben, die den Schüler/innen vorgelegt werden, widerspiegeln.
  • Die Schulen erhalten fachspezifische Hinweise zu den strukturellen Veränderungen der Aufgaben in Ergänzung zu den Prüfungsschwerpunkten in den Fachbriefen für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik bzw. in den nachfolgenden Informationen.

Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10
An der Struktur der Prüfungsarbeiten und den bekannten Aufgabenformaten in den Prüfungsfächern wird festgehalten. Damit wird sowohl die Einhaltung der Bildungsstandards als auch der Rahmenlehrplanvorgaben gewährleistet.

Für die Prüfung wird ein neuer angepasster Bewertungsschlüssel umgesetzt, der bei Beibehaltung der bisher üblichen Anzahl an Aufgaben eine niedriger angesetzte Gesamtpunktzahl ansetzt. Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass ggf. einzelne Kompetenzen oder Aufgabenformate aufgrund der geringeren Unterrichtszeit weniger geübt werden konnten.

Die Termine für die Prüfungen wurden langfristig – auch im Zusammenhang mit den Abiturprüfungsterminen – abgestimmt. Dabei müssen sowohl Abstimmungen mit dem Land Berlin als auch im Abitur auf bundesweiter Ebene erfolgen. Die erste schriftliche Prüfung in der Jahrgangsstufe 10 findet im Schuljahr 2020/2021 bereits am 25. März 2021 im Fach Mathematik statt. Wurden Inhalte und Kompetenzen in der Jahrgangsstufe 9 nicht vollständig vermittelt, müssen diese als Schwerpunkte für das 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 besondere Berücksichtigung finden. Damit können bestimmte Themen erst im 2. Halbjahr unterrichtet werden. Hier wurde den Schulen empfohlen, bestimmte Inhalte des Rahmenlehrplans erst nach den Prüfungen zu unterrichten. Diese werden in den Prüfungen nicht erfasst.

Offensive Mathematik
Die Ergebnisse in der Jahrgangsstufe 9/10 im Fach Mathematik bestätigen den aus den IQB-Bildungstrend bekannten Handlungsbedarf. Im MBJS ist für die Schulen in Brandenburg aber auch in Koordinierung aller Bundesländer geplant, Maßnahmen zu ergreifen, um die Mathematikleistungen der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Ähnlich wie mit dem 5-Punkte-Programm zur Verbesserung der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im Lesen und Schreiben (26. September 2018), das in Auswertung des IQB-Bildungstrends von 2016 vom MBJS in 2018 auf den Weg gebracht wurde, ist geplant, für die Bereiche Mathematik und Naturwissenschaften ebenfalls ein Maßnahmenpaket in 2021 auf den Weg zu bringen. Die Arbeiten konnten wegen der Pandemie noch nicht wie geplant erfolgen.


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