Schule und Unterricht in Corona-Zeiten

Palkat mit der Aufschrift Maskenpflicht im Gebäude und auf dem Schulgelände.

Mit einem täglichen Update meldet das Bildungsministerium die Corona-Zahlen des Vortags, darunter die Zahl der neu infizierten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Quarantänen an Brandenburgs Schulen. In Ergänzung dazu ist nachfolgend auszugsweise dargestellt, was das Brandenburger Bildungsministerium, die Schulleitungen und Schulen seit Beginn des Schuljahres 2020/21 unternommen haben, um der Corona-Pandemie wirksam zu begegnen und die Infektionszahlen an den Schulen einzudämmen.

24. November 2020
Corona-Tests für Kitas und Schulen verlängert
Die Teststrategie des Landes, wonach sich Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher auch ohne Symptome kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen können, wird um zwei weitere Monate verlängert. Damit können sich alle Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten auch im Dezember und Januar jeweils einmal auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Zusätzlich werden Lehrkräfte an Pflegeschulen in diese Teststrategie miteinbezogen. Die Kosten werden aus dem allgemeinen Corona-Rettungsschirm des Landes finanziert.

10. November 2020
Informations-Kampagne „Erkältung und Corona“
Alle 915 Schulen und alle rund 1.900 Kitas erhalten per Link den Zugang zu Informations-Plakaten und Handzetteln, die Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler über Anzeichen für Symptome und den Umgang mit Symptomen aufklären. Die Materialien sind im MBJS-Internet zum Ausdrucken eingestellt:
> Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die Schule oder in die Kita?

2. November 2020
Maskenpflicht für ältere Schülerinnen und Schüler auch im Unterricht
Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 – 13) und den Oberstufenzentren (OSZ) sind laut Eindämmungsverordnung des Gesundheitsministeriums nunmehr zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht verpflichtet, mit Ausnahme des Sportunterrichts.

31. Oktober 2020
Digitalpakt Schule
Im Rahmen des DigitalPakts Schule – Ausstattungsförderung der Schulen liegen insgesamt 327 Anträge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von etwas über 58 Millionen Euro vor (Stichtag 31. Oktober 2020). Davon wurden 99 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 12,7 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt wurden bisher über 845.700 Euro abgerufen.

9. Oktober 2020
CO
-Ampeln für Schulen
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt den Schulen das regelmäßige und korrekte Lüften von Fluren und Räumen, um die Anreicherung und Verteilung potentiell infektiöser Aerosole zu vermeiden, ggf. unter Verwendung von sogenannten CO₂-Ampeln oder CO₂-Messgeräten. Beim Raum- und Nutzungskonzept der Schulen kann geprüft werden, ob sogenannte Luftgüteampeln oder CO₂-App von den Lehrkräften unterstützend genutzt werden sollten. Vor diesem Hintergrund hat das Bildungsministerium veranlasst, dass je Schule zwei sogenannte CO₂-Ampeln beschafft werden können (aus Mitteln des betrieblichen Gesundheitsmanagements für Schulen).

7. Oktober 2020
Ergebnisse der Lernausgangslage liegen vor

Die Ergebnisse der umfangreichen Lernstanderhebungen, die zu Schuljahresbeginn an den Grund- und weiterführenden Schulen durchgeführt wurden, liegen vor: Die überwiegende Mehrheit der Schulen hat keine Probleme für das Erreichen der Bildungsziele angezeigt. Daraus folgt, dass flächendeckender Unterricht in den Ferien oder Samstagsunterricht nicht notwendig sind, auch nicht regional oder schulformbezogen. Fast alle Schulen können die Bildungsziele durch eigene Schwerpunktsetzungen z.B. in der Stundentafel an den Schulen erreichen. Wenige Schulen unterschiedlicher Schulformen fordern personelle Unterstützung an, diese werden auch erfüllt.

Flexibilisierung der Kontingentstundentafel/Schwerpunktsetzung
Die große Mehrzahl der Schulen kann durch eigene Schwerpunktsetzung bei der Stundentafel und beim Personaleinsatz die Schülerinnen und Schüler so unterstützen, dass die Bildungsziele erreicht werden.

Einsatz des Vertretungsbudgets
Für das Vertretungsbudget stehen derzeit rund 8 Millionen Euro in 2020 zur Verfügung sowie weitere 5,5 Millionen Euro aus dem Rettungsschirm für den Ersatz von Lehrkräften. Die Bereitstellung von zusätzlich qualifizierten Fachlehrkräften gehört zur Regelaufgabe der unteren Schulaufsicht (staatliche Schulämter).

Honorarmittel für unterrichtsbegleitende und ergänzende Maßnahmen
Weitere zirka 1,5 Millionen Euro stehen für unterrichtsbegleitende und ergänzende Maßnahmen zur Verfügung. Die Mittel stammen aus den temporären Einschränkungen im offenen Ganztagsbetrieb. Sie können von den Schulen gezielt für die zusätzliche Unterstützung von Lernprozessen eingesetzt werden. Die Schulaufsicht wird die Schulen bei der Antragstellung aktiv beraten.

Abiturprüfungen 2021
Grundlage des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe bilden die Rahmenlehrpläne und die Bildungsstandards bzw. die Einheitlichen Prüfungsanforderungen. Für das Abitur 2021 wird eine Aufgabe/Teilaufgabe mehr zur Verfügung gestellt, sodass die Schule eine Vorauswahl trifft. Das Abitur 2021 entspricht den Standards der Kultusministerkonferenz (KMK).

Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10
An der Struktur der Prüfungsarbeiten und den bekannten Aufgabenformaten in den Prüfungsfächern wird festgehalten. Damit wird sowohl die Einhaltung der Bildungsstandards als auch der Rahmenlehrplanvorgaben gewährleistet.

30. September 2020
Digitalpakt Schule

Im Rahmen des DigitalPakts Schule – Ausstattungsförderung der Schulen liegen insgesamt 279 Anträge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 48 Millionen Euro vor. Von diesen wurden 45 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 6,6 Millionen Euro bewilligt (30. September 2020).

22. September 2020
Sonderstudie „Jugend in Brandenburg 2020 – Corona“ gestartet

Rund 180.000 Schülerinnen und Schüler der 485 weiterführenden Schulen sind aufgerufen, sich an einer Befragung des Instituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung e.V. (IFK) an der Universität Potsdam zu beteiligen. Im Kern geht es um ihre Befindlichkeiten und Wahrnehmungen in der Corona-Krise. Das Bildungs- und Jugendministerium (MBJS) fördert die Sonderstudie mit rund 112.000 Euro. Die Ergebnisse der Studie werden 2021 vorliegen.

9. September 2020
Studierende unterstützen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte
Das Bildungsministerium (MBJS) und das Wissenschaftsministerium (MWFK) starten gemeinsam ein Programm zur Entlastung der Lehrkräfte – durch den zusätzlichen Einsatz von Studierenden. Dabei geht es schwerpunktmäßig darum, Schülerinnen und Schüler in den ersten Monaten nach dem Schulstart bei Bedarf individuell zu fördern sowie beim Lernen mit digitalen Medien zu unterstützen. Dafür stellt das Bildungsministerium bis zum Ende des Jahres rund 1 Million Euro zusätzliche Mittel bereit, die aus dem Rettungsschirm des Landes stammen.

17. August 2020
Maskenpflicht an Schulen

Die (zu diesem Zeitpunkt geltende) SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes sieht eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal an Schulen im Schulgebäude, auf den Fluren, in der Mensa und ähnlichen Räumen vor, nicht aber im Unterricht und nicht auf dem Schulhof.

Für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „geistige Entwicklung“ werden sog. FFPII-Masken bereitgestellt, da in diesen Schulen der (körperliche) Kontakt erfahrungsgemäß sehr eng und das Gefährdungspotential ungleich höher ist.

Kurzfristig werden alle Schulen ermächtigt, Mund-Nase-Bedeckungen aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln des Schulsozialfonds anzuschaffen. Damit soll Schülerinnen und Schülern, die keine funktionsfähigen Mund-Nase-Bedeckung mitführen (vergessen, verloren, verschmutzt, defekt) die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ermöglicht werden. Die Beschaffung von solchen Vorräten entspricht dem Zuwendungszweck des Schulsozialfonds.

Kampagne „Maske macht Schule“
Um das Einhalten der Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche ein wenig einfacher zu machen und für die Mund-Nase-Bedeckung zu werben, hat das Bildungsministerium eine Kampagne gestartet, die on- und offline ansprechen soll. Rund 6.000 Plakate in unterschiedlichen Größen werden kostenlos an alle 915 Schulen des Landes versandt. Gleichzeitig stehen die Motive zum Download und zur Verwendung in den sozialen Medien im MBJS-Internet bereit.
> Maske macht Schule: Wo mit Maske?
> Maske macht Schule: Wo ohne Maske?

13. August 2020
Weniger als ein Prozent aller Lehrkräfte mit Attest freigestellt

Eine Abfrage in den Schulen hat ergeben, dass sich weniger als ein Prozent (0,9 Prozent) aller 21.000 Beschäftigten mit einem Corona-bedingten Attest vom Präsenzunterricht abgemeldet hat.

10. August 2020 – Schulstart im Regelbetrieb
Für rund 294.000 Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg beginnt das neue Schuljahr, 1.608 Lehrerinnen und Lehrer wurden unbefristet neu in den Schuldienst eingestellt, so viele wie nie zuvor. Auf Grundlage zweier umfassender Informations-Pakete für alle Schulen (19. Juni und 31. Juli 2020) haben sich die Schulen auf das neue Schuljahr vorbereitet. Darunter sind Handlungsanweisungen zum Einsatz der Lehrkräfte sowie die Aufforderung zur Dokumentation der Lernausgangslage (Unterrichtsinhalte, die pandemiebedingt nicht erteilt werden konnten) und individuelle Lernstanderhebungen bei allen Schülerinnen und Schüler am Beginn des neuen Schuljahres.

> Corona Aktuell Info-Pakete in der rechten Spalte

Regelbetrieb bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler gehen wieder zur Schule (Präsenzunterricht) und werden auf Grundlage der Stundentafel bzw. des Kurssystems (gymnasiale Oberstufe) unterrichtet. Den Schülerinnen und Schülern, bei denen – in Anbetracht des möglichen erheblichen gesundheitlichen Risikos – für längere Zeit eine Abwesenheit vom Präsenzunterricht medizinisch zwingend notwendig ist, werden Unterrichtsangebote für das Lernen gemacht (Distanzlernen).

Der Unterricht ist – soweit möglich – in festen Lerngruppen (Klassen, Kursen) durchzuführen, um enge Kontakte auf einen überschaubaren Personenkreis zu begrenzen. Die Organisation des Unterrichts und des Personaleinsatzes folgt dem Grundsatz, dass aus infektiologischen Gründen nur so viele Lehrkräfte wie nötig in einer Klasse/Lerngruppe unterrichten, aber auch nicht weniger, wie aus fachlichen Gründen im Unterricht erforderlich sind.

Notfallplan – Infektionsfall an einer Schule oder in einer Region
Mit Schuljahresbeginn hat jede Schule für den Eventualfall eine Planung von Schule und Unterricht für alle Jahrgangsstufen entwickelt, die zum Tragen käme, wenn aufgrund des Infektionsgeschehens vor Ort, in der Region oder landesweit der Präsenzbetrieb zeitweilig eingeschränkt und das Distanzlernen entsprechend ausgeweitet werden müsste. Über diese Planung sind die Schülerinnen und Schüler, Eltern und der Schulträger zu informieren

Distanzlernen
Distanzlernen wird angewendet, wenn der Regelbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann. Es kommt bei Quarantäne einzelner Schülerinnen und Schüler oder Lerngruppen zum Einsatz. Distanzlernen ist eine Form von Lernangeboten der Schule und grundsätzlich – neben dem Präsenzunterricht – Bestandteil des schulischen pädagogischen Konzeptes. Der gesamte Unterricht ist als Einheit aus Präsenzunterricht und Distanzlernen zu verstehen. Die Kombination von Präsenzunterricht und anderen Lernformen, wie z.B. Distanzlernen, soll Schülerinnen und Schüler auch in den Phasen zwischen Präsenzunterrichtsangeboten einen kontinuierlichen, von der Schule fortwährend begleiteten Lernablauf und Lernfortschritt ermöglichen. Von den Lehrkräften werden für diese Lernphasen didaktisch ausgearbeitete Materialien und Aufgabenstellungen zur Verfügung gestellt. Damit ermöglicht Distanzlernen einen Lernzuwachs durch individuelle, in besonderem Maße selbstgesteuerte Nutzung von Lernangeboten, auch unter Nutzung digitaler Medien. Das Distanzlernen erfolgt grundsätzlich im Zusammenhang mit der Steuerung des Lernprozesses mit (Online-) Präsenz der Lehrkraft. Die Lehrkraft nimmt in der Regel mindestens einmal wöchentlich zu jeder Schülerin und jedem Schüler Kontakt auf.

Wechselmodell
Das Wechselmodell beschreibt das konkrete Zusammenspiel von Präsenzunterricht und Distanzlernen und greift bei erheblichen Einschränkungen in der Unterrichtserteilung bzw. auch Teilschließungen von Schulen. Die Kontingentstundentafel wird dafür gekürzt. Einzelne Klassen, Lerngruppen oder Jahrgangsstufen wechseln dann tageweise zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen. Das bedeutet: Lerngruppe A ist Montag, Mittwoch und Freitag im Präsenzunterricht in der Schule, Lerngruppe B an diesen Tagen im Distanzlernen zu Hause. Nach einer Woche wird gewechselt.

Hygienestandards
Der Hygieneplan der Schule ist den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Den Schülerinnen und Schülern sollen die hygienischen Mindeststandards regelmäßig vermittelt und in Erinnerung gerufen werden, damit sie deren Bedeutung für ihr eigenes soziales Umfeld und die gesamte Gesellschaft begreifen und sie in ihr alltägliches Handlungsrepertoire integrieren. Dazu gehört auch, dass die Lehrkräfte darauf achten, dass sich Schülerinnen und Schüler an die Verhaltensregeln halten.

Dazu wurde den Schulen eine Ergänzung zum Rahmenhygieneplan zur Verfügung gestellt.
> Rahmenhygienplan in Schulen

Corona-Teststrategie: Stichproben beginnen
Beginnend mit dem ersten Schultag sollten – im Rahmen der Corona-Teststrategie des Landes – ein Prozent aller Kita- und Schulkinder auf freiwilliger Basis einmalig auf das Coronavirus getestet werden. Das sind bis zu 1.074 Kita-Kinder und bis zu 2.944 Schülerinnen und Schüler. Gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städte hat das Gesundheitsministerium dafür 12 Kitas und das Bildungsministerium 72 Schulen landesweit ausgewählt, darunter 12 Schulzentren (kombinierte Grund- und Oberschule bzw. Grund- und Gesamtschule). Das Angebot war freiwillig. Die Kosten trägt das Land.

Alle Lehrkräfte konnten sich seit Beginn des neuen Schuljahres bis Ende November 2020 – auch ohne Symptome – bis zu sechsmal kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Dafür schloss das Bildungsministerium einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ab.

Brandenburger Schulcloud für mehr als 560 Schulen
Die „Schul-Cloud Brandenburg“ ist eine leicht bedienbare digitale Lern- und Arbeitsumgebung, auf die Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler orts-, zeit- und endgeräteunabhängig zugreifen können. Sie schafft eine technische Grundlage dafür, moderne digitale Lehr- und Lerninhalte in jedem Unterrichtsfach sicher nutzen zu können. Das Bildungsministerium setzt das Vorhaben gemeinsam mit dem Hasso-Plattner-Institut (HPI), der DigitalAgentur Brandenburg (DABB) und dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) um.

Angesichts der Corona-Pandemie wurde die Pilotphase der Schul-Cloud Brandenburg von geplanten 54 Pilotschulen kurzfristig ausgeweitet: Inzwischen arbeiten bereits 562 Schulen mit der Schul-Cloud Brandenburg bzw. sind angeschlossen (Stand: 31.10.2020), sowie die drei Studienseminare des Landes. Die Schulcloud wurde zudem früher als geplant um ein Videokonferenztool erweitert.
> Karte: Pilotschulen Schul-Cloud

Messenger-Dienste
Das Bildungsministerium bietet den Schulen zwei verschiedene Messenger-Dienste zur Nutzung an: Der Messenger in der Brandenburger Schul-Cloud ermöglicht eine gruppeninterne Kommunikation (z.B. in Kursen/Klassen, Teams, Projektgruppen etc.). Alle 562 Schulen in der Schul-Cloud Brandenburg können den integrierten Messenger nutzen (Stand: 31.10.2020). Eine Erweiterung dieses Messengers (der sog. Matrix Messenger) wird gerade beim Hasso-Plattner-Institut entwickelt, der dann auch eine 1:1 Kommunikation bzw. eine Eingrenzung von Kommunikationsgruppen (z.B. Teilbereiche einer Klasse, bestimmte Schülerinnen und Schüler etc.) ermöglichen wird.

Parallel dazu steht der Untis-Messenger den Schulen seit Mitte August 2020 zur Verfügung (Erweiterung Landeslizenzvertrag). Bislang haben 64 Schulen mit ca. 34.000 Schülerinnen und Schüler den Messenger aktiviert und im Einsatz.

online gestütztes Lernen
Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) bietet verschiedene Themenportale wie „Online gestütztes Lernen“ und „Schulentwicklung“ an. Zudem hat das LISUM mit dem eCampus eine Lernplattform geschaffen, die digitale Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Schulleitungen im E-Learning- und Blended Learning-Format bereitstellt. Im Beratungs- und Unterstützungssystem (BUSS) wurde eine neue Gruppe aus 15 Digitalberaterinnen und Digitalberatern geschaffen, die die Schulen u.a. bei der Einführung der Schul-Cloud ab dem Schuljahr 2020/21 pädagogisch begleiten. Sie ergänzen die bereits bestehende   Gruppe von 10 Schulberaterinnen und Schulberatern mit dem Schwerpunkt Medienbildung.  Diese insgesamt 25 Lehrkräfte stehen für Fortbildungs-, Unterstützungs- und Beratungstätigkeiten im Themenbereich Digitalisierung zur Verfügung.

Entlastung der Schulen
Angesichts der besonderen und einmaligen Belastungen der staatlichen Schulämter, der Schulleitungen und Lehrkräfte werden im Schuljahr 2020/21 die Aufgaben der Schulaufsicht und der Schulbetrieb bis auf Weiteres auf das Nötigste beschränkt. Absolute Priorität hat der Rahmenlehrplan, dessen Inhalte in den letzten Monaten nicht vollständig vermittelt werden konnten. Im Vordergrund steht die individuelle Analyse und Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler, um Bildungsnachteile zu verhindern. Das muss ausgeglichen werden und daher werden alle Kräfte darauf konzentriert. Aufgrund dieser außerordentlichen Umstände werden folgende Vorhaben einmalig im Schuljahr 2020/21 ausgesetzt:

  • die Durchführung von Statusgesprächen,
  • die Verpflichtung zur Durchführung der Vergleichsarbeiten in der 3. und 8. Jahrgangsstufe: VERA 3 und VERA 8,
  • Schulvisitationen sowie
  • die Ausweitung der bildungspolitischen Vorhaben „Schulen für gemeinsames Lernen“ und Ganztagsschule.

DigitalPakt Schule 2019 - 2024
Die Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule können die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und freien Träger erhalten. Als Schulträger sind sie für die Ausstattung der Schulen verantwortlich, somit auch für die IT-Ausstattung. Im Vorfeld des Förderprogramms wurden Regionalveranstaltungen mit allen Schulleitungen (ca. 900) und allen Schulträgern (ca. 300) durchgeführt sowie ein für alle Akteure handbares Verfahren zur Erarbeitung und Prüfung der Medienentwicklungspläne erarbeitet und implementiert. In den Schulen werden diese Medienentwicklungspläne – bestehend aus einem technisch-pädagogischen Einsatzkonzept, einer Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung und einer bedarfsgerechten Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte – in Zusammenarbeit mit dem Schulträger erstellt und an die staatlichen Schulämter zur Bestätigung übersandt. In den staatlichen Schulämtern stehen besonders geschulte Schulrätinnen und Schulräte zur Beratung der Schulen zur Verfügung. Anschließend kann der Schulträger den Förderantrag über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.

DigitalPakt Schule: Zusatzvereinbarung „Ausstattung mobile Endgeräte“
Im Zuge der weltweiten COVID-19 Pandemie hat der Bund – in Ergänzung des ersten DigitalPakts Schule – ein zusätzliches Ausstattungsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen, um die Schulen beim digitalen Unterricht zu unterstützen. Für Brandenburg stehen dafür insgesamt 16,8 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei geht es insbesondere um die Anschaffung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nicht über ein solches Gerät verfügen. Die Antragsfrist für das Ausstattungsprogramm schulgebundene mobile Endgeräte endete in Brandenburg am 4. September 2020. Insgesamt beantragten 258 Schulträger für 809 Schulen Zuwendungen beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Von den insgesamt rund 16,8 Millionen Euro wurden bereits rund 16,4 Millionen Euro vom Bildungsministerium (MBJS) ausgezahlt. Zirka 400.000 Euro werden über das Gesundheitsministerium (MSGIV) an die Schulen für Gesundheitsberufe ausgezahlt. Die mobilen Endgeräte werden nun durch die kommunalen und freien Schulträger für die Schulen beschafft und bei Bedarf den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt.

DigitalPakt Schule: Zusatzvereinbarung „Administration“
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der bereits durch den Bund angestoßenen Investitionen im Rahmen des DigitalPakts Schule stellt der Bund weitere 500 Millionen Euro als Finanzhilfen für die Länder zur Verfügung. Um den gestiegenen Anforderungen an die digitale Bildungsinfrastruktur und deren Administration gerecht zu werden, unterstützt der Bund die Länder und Kommunen beim Aufbau professioneller Strukturen zur Administration. Konkret gefördert werden soll durch die Zusatzvereinbarung „Administration“ die Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und -Administratoren, die an Schulen sowie an Schulen für Gesundheitsfachberufe eingesetzt werden. Brandenburg erhält aus dieser Zusatzvereinbarung weitere 15,1 Millionen Euro vom Bund.

DigitalPakt Schule: Zusatzvereinbarung „Endgeräte für Lehrkräfte“
Der Bund stellt im Rahmen des DigitalPakts Schule weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung, um Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten auszustatten. Die Bund-Ländervereinbarung ist geeint und muss nun von allen Ländern und dem Bund unterzeichnet werden, um in Kraft zu treten. Brandenburg erhält aus dieser Zusatzvereinbarung weitere 15,1 Millionen Euro vom Bund und wird nun mit den Kommunalen Spitzenverbänden die Umsetzung abstimmen.


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