Zwischenstand: Beteiligungsprozess zur Reform des Kita-Rechts

Kinder sitzen auf dem Boden und bauen einen Turm mit Holzklötzen.

Beteiligungsprozess für ein neues Kita-Gesetz in Brandenburg: Jugendministerin Britta Ernst zieht nach vier Monaten Beratungen der Arbeitsgruppen zur Kita-Rechtsreform eine positive Zwischenbilanz: Die Beteiligung ist gut. Vertreterinnen und Vertreter der Eltern, der Kita-Träger, der Fachkräfte und der Kommunen beteiligen sich trotz Corona-Pandemie rege an den Diskussionen in den sechs Arbeitsgruppen, die als Videokonferenzen stattfinden. Regelungsnotwendigkeiten wurden identifiziert, Lösungswege in den Blick genommen und unterschiedliche Positionen ausgetauscht. Im Sommer 2021 soll der Abschlussbericht vorliegen und anschließend der Gesetzentwurf der Landesregierung erarbeitet werden. Zum 1. Januar 2023 soll das neue Kita-Gesetz in Kraft treten.

Jugendministerin Britta Ernst: „Ergebnisse gibt es noch nicht. Aber es ist ein sehr gutes Zeichen, dass alle Beteiligten unser Diskussionsangebot aufgegriffen haben. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass das große Beteiligungsverfahren trotz Corona-Pandemie diese positive Entwicklung genommen hat.“

Seit März 2020 tagen die Arbeitsgruppen der Kita-Rechtsreform, in denen alle Verbände und Akteure auf dem Gebiet der Kindertagesbetreuung mit großem Engagement mitwirken und ihre Erfahrungen und Vorschläge einbringen. Die Beteiligten sind sich einig, dass die Reform nur im regelmäßigen gegenseitigen Austausch gelingen kann. Die Themen Qualitätssicherung und -entwicklung, Erfüllung des Rechtsanspruchs und Finanzierung der Kindertagesbetreuung ziehen erwartungsgemäß besonders viel Aufmerksamkeit auf sich.

Britta Ernst: „Ergebnisse haben wir noch nicht und können wir auch nicht haben. Ich ermutige alle Beteiligten, ihre Ideen und Vorstellungen weiter intensiv in den Diskussionsprozess einzubringen, selbst wenn sie kontrovers sind. Dies reicht von der Einführung einheitlicher Elternbeiträge inklusive Essensgeld im ganzen Land, soweit nicht bereits die Elternbeitragsfreiheit gilt, über die Erhebung der Elternbeiträge nur noch durch die Gemeinden oder einen verbindlichen Qualitätsrahmen mit Bildungsplan für alle Kindertagesstätten bis zu einem neuen Verhältnis zwischen Schule und Hort. Auch die Fachleute aus meinem Ministerium bringen ihre Ideen in die Diskussion ein.“


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