Erste Ergebnisse der Studie zur Kita-Finanzierung liegen vor: Was kostet die Kindertagesbetreuung in Brandenburg insgesamt? Wer zahlt wie viel?

Kitakinder spielen mit Hula Hoop Reifen.

Die ersten Ergebnisse der Studie zur Kita-Finanzierung im Land Brandenburg liegen vor. Sie werden ab dem 12. März den entsprechenden Gremien vorgestellt. Die Studie wurde im Februar 2020 in Auftrag gegeben, um eine fundierte Grundlage für die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Kita-Finanzierung im Rahmen der Kita-Rechtsreform zu haben. Zentrale Fragestellungen sind: Was kostet die Kindertagesbetreuung? Wer zahlt wie viel?

Britta Ernst: „Ziel ist es, ein transparentes, klar strukturiertes und praxistaugliches Kita-Recht zu entwickeln und unter anderem die immer komplexer gewordenen Finanzierungsregelungen deutlich zu vereinfachen. Mit der Studie werden insbesondere Erkenntnisse über die Gesamtkosten für Kindertagesbetreuung und die Finanzierungsanteile gewonnen werden, die von Land, den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Gemeinden, den Eltern und den freien und öffentlichen Trägern getragen werden. Auch die Kostenstruktur der einzelnen Kita-Plätze wurde erhoben. Ich bin froh, dass wir nun eine solide Datengrundlage haben, auf deren Grundlage wir weitere Schritte diskutieren können.“

Gegenwärtig gibt es in Brandenburg über 1.950 Kindertagesstätten von insgesamt über 750 öffentlichen und freien Träger, in denen rund 185.000 Kinder betreut werden. Zu den Kindertagesstätten zählen die Krippen (0 bis 3. Lebensjahr), die Kindergärten (3. Lebensjahr bis zur Einschulung) und die Horte für Kinder im Grundschulalter. 

Wegen der sehr großen Zahl von Einrichtungen und der Vielfalt von Trägern war von vornherein eine Vollerhebung aller betriebswirtschaftlicher Daten ausgeschlossen. Es wurde deshalb eine Zufallsstichprobe bestehend aus 500 kommunalen und freien Trägern von Kindertageseinrichtungen angeschrieben und gebeten, für insgesamt 669 Einrichtungen im Rahmen einer Online-Befragung die entsprechenden Angaben zu Merkmalen der Einrichtungen, Kosten- aber auch Erlösstruktur vorzunehmen. Die Rücklaufquote lag bei 217 Antworten also 32,4 Prozent. Nicht alle Fragebögen konnten vollständig ausgewertet werden, da Daten fehlten oder unvollständig eingegeben wurden. Der nutzbare Rücklauf betrug 24,1 Prozent. Ergänzend wurden Interviews mit 17 der 18 örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt und die Haushaltspläne und -rechnungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Jahresrechnungsstatistiken der Gemeinden analysiert. Mit dieser verhältnismäßigen hohen Beteiligung von Trägern und Einrichtungen an der Stichprobe liegt ein Ergebnis vor, dass die beauftragten Gutachter für uneingeschränkt repräsentativ einschätzen.

Zwar gab es Corona-bedingt bei der Durchführung der Studie Verzögerungen, aber nun liegen die ersten Ergebnisse für die weitere Diskussion in den Gremien vor:

  • Für das Jahr 2018 ergeben sich Gesamtkosten für Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg in Höhe von 1,28 Mrd. EUR.
  • Der größte Anteil der Kosten wird vom Land getragen (32,3 Prozent), gefolgt von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (also den Jugendämtern bei Landkreisen und kreisfreien Städten) in Höhe von 25,7 Prozent, den Gemeinden (19,9 Prozent) sowie den Eltern im Rahmen der Elternbeiträge (15,3 Prozent). Die verbleibenden Anteile tragen die freien Träger (3,2 Prozent) beziehungsweise sie sind der Kategorie „Sonstige“ zuzuordnen (3,6 Prozent) – hierunter fällt auch das Essengeld.
  • Die Kosten für Kindertagesbetreuung steigen jährlich aufgrund eines Aufwuchses an betreuten Kindern und steigenden Personal- und Sachkosten. Die Hochrechnung für 2020 ergibt einen Gesamtwert von 1,58 Mrd. EUR.
  • Dabei steigt der Landesanteil (inklusive Mittel aus dem GuteKitaG des Bundes) leicht, wohingegen der Anteil der Eltern leicht sinkt – hier schlägt sich der Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit nieder. Die anderen Kostenanteile bleiben weitgehend stabil. Bei insgesamt steigenden Kosten bedeutet dies eine Mehrbelastung für die Akteure.
  • Beziffern lassen sich auch die Kosten für einen Kita-Platz, differenziert nach Kindergarten, Krippe und Hort:
    • Krippe: 12.482 EUR.
    • KiGa: 7.762 EUR.
    • Hort: 4.190 EUR.
    • Hier spiegelt sich vor allem der unterschiedliche Personalaufwand aufgrund der Personalbemessung gem. KitaG wider.
    • Die Kosten für Kindertagesbetreuung setzen sich zusammen aus Personalkosten (76,8 Prozent) und Sachkosten (23,2 Prozent).

Die beauftragten Gutachter sind ein Team um Prof. Dr. Lenk und Dr. Hesse (KOWID, Uni Leipzig) in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Urbanistik (difu) und den Rechtswissenschaftlern Prof. Dr. Korioth und Dr. Müller (Ludwig-Maximilians-Universität München). Letztere steuern eine rechtswissenschaftliche Untersuchung der Kita-Finanzierung in Brandenburg mitsamt Ländervergleich zum Gutachten bei, die sich in der Finalisierung befindet und noch nicht in Endfassung vorliegt.

Die Studie wird heute der Arbeitsgruppe 6 „Kita-Finanzierung“ (AG 6) übermittelt. Die AG 6 ist eine der Arbeitsgruppen, die sich im Rahmen des Vorhabens Kita-Rechtsreform gebildet hat.


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