Beschäftigte in Kinder-, Jugendheimen und Internaten können geimpft werden
In Brandenburg können sich ab heute alle Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen mit einem Beschäftigungs-/Tätigkeitsnachweis der Einrichtungsträger zur Impfung in den Impfzentren im Land Brandenburg anmelden.
Die Möglichkeit zur Impfung von Beschäftigten in allen Angeboten der Kinderbetreuung ist ein wichtiger Baustein zur Reduzierung von Infektionen und zur Aufrechterhaltung der guten Betreuungsangebote für die Kinder und Jugendlichen. Insbesondere die Fachkräfte in den Kinder-, Jugendheimen und Internaten im Land Brandenburg können damit die Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen.