Bildungs- und Jugendministerium fördert ab sofort Ferienprogramme mit Lernangeboten

Lehrerin erklärt am Laptopdem Schüler die Schularbeiten

In den Sommer- und Herbstferien 2021 wird es für Brandenburger Kinder und Jugendliche erneut Angebote der Ferienbetreuung in Verbindung mit Lernangeboten geben. Sie werden ab sofort vom Bildungs- und Jugendministerium mit insgesamt 3,1 Millionen Euro finanziell gefördert.  

Kinder und Jugendliche sind in Pandemie-Zeiten von besonderen Einschränkungen betroffen: Schulen durften zeitweise nur Distanzunterricht anbieten, Freundinnen und Freunde aus der eigenen Klasse begegnet man – wie der Lehrkraft – nur am Bildschirm. Angebote der Jugendarbeit wurden für über 14-Jährige zeitweise grundsätzlich untersagt. Für Kinder und Jugendliche ist dies ein gravierender Eingriff in ihre individuelle Lebenssituation. Freundschaften und Sozialkontakte mit Gleichaltrigen sind schwerer möglich, Freizeit kann nicht wie bisher gelebt werden – altersentsprechenden Bedürfnisse bleiben teilweise auf der Strecke.

Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „Von den Ferienangeboten profitieren alle: Die Schülerinnen und Schüler machen Ferien – und können nebenbei etwas Lernen, Neues erforschen oder Gelerntes praktisch anwenden. Und die Familien werden ein wenig entlastet. Im vorigen Jahr gab es tolle Ferienangebote zu Natur und Technik, Ökologie und Umweltschutz, Sprachen, Fotografie oder Kunst. Hunderte Lehrkräfte und Lehramtsstudierende haben die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit dabei freiwillig unterstützt. Darauf setze ich auch in diesem Jahr.“

Mit der Förderung von Ferienprogramme mit Lernangeboten wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in den letzten Monaten in den Schulen weniger Präsenzunterricht erteilt werden konnte, was zu Sorgen der Eltern und teilweise auch der Kinder und Jugendlichen um den Schulerfolg führt. Die Verbindung von Freizeitangeboten einerseits und Lernangeboten, die am schulischen Bildungsangebot orientiert sind, kann hier entlastend wirken. Gefördert werden Ferienprogramme von Trägern der Jugendarbeit, die Lernangebote in Zusammenarbeit mit Lehrkräften und anderen schulpädagogischen Fachkräften, die freiwillig auf Honorarbasis tätig werden, unterbreiten.

Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, die grundsätzlich auf Landesebene in mindestens vier Landkreisen Angebote unterbreiten, und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) für eigene Angebote, Angebote von örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe oder von Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich.


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