68,7 Millionen Euro für Brandenburger Kinder und Jugendliche für die Aufholjagd nach Corona – Unterstützung auf breiter Basis möglich

Kinder beim Schreiben

Die Landesregierung hat der Vereinbarung mit dem Bund zur Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ im Land Brandenburg zugestimmt. Damit ist der Weg geebnet, um die vom Bund bereitgestellten und aus dem Landeshaushalt ergänzten Mittel zu verwenden. Für die nächsten beiden Schuljahre werden im Land Brandenburg insgesamt 68,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um Lernrückstände aufzuholen, verstärkte sozialpädagogische Unterstützung für Kinder und Jugendliche bereitzustellen und Ferien- und Freizeitangebote zu verbessern. Davon stammen 38,7 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona“ –  damit werden ausschließlich außerschulische Aktivitäten gefördert. Weitere 30 Millionen Euro stellt das Land Brandenburg zusätzlich aus dem Corona-Rettungsschirm zur Verfügung – dieses Geld kommt vor allem direkt den Schulen zugute.

Mit den Landesmitteln werden unter anderem zusätzliche Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal finanziert, die die Schülerinnen und Schüler – nach der Analyse des Lernstands – beim Aufholen der Lernrückstände in den Schulen unterstützen. Mit den Bundesmitteln werden viele außerschulische Angebote für alle Schülerinnen und Schüler finanziert.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Das ist eine Menge Geld, das wir sinnvoll für unsere Kinder und Jugendlichen in Brandenburg einsetzen werden. Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben während der letzten Monate teils harte Einschränkungen hinnehmen müssen. Wir wollen die Schülerinnen und Schüler tatkräftig unterstützen, ihre teilweise schwierige Situation zu bewältigen. Es ist nicht ihre Schuld, dass es zu Lernrückständen und psychosozialen Problemen gekommen ist.  Hier will der Bund zusätzliche Förderangebote mit dem Aktionsprogramm finanziell unterstützen. Die durch das Geld finanzierten Angebote sollen allen jungen Menschen helfen, ihre Bildungsziele zu erreichen und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Damit ist eine Unterstützung auf breiter Basis möglich.“

Den Zielen des Aktionsprogramms entsprechend wird ein Förderungsschwerpunkt der Abbau von entstandenen Lernrückständen bilden. Die entsprechenden schulischen und außerschulischen Maßnahmen sollen unterrichtsergänzende Angebote umfassen, die sich auf fachliche Inhalte und Kompetenzen in den verschiedenen Unterrichtsfächern, aber auch auf wichtige überfachliche Kompetenzen beziehen werden, wie beispielsweise soziale Kompetenzen.

Die außerschulischen Angebote sollen am Nachmittag stattfinden, also im Anschluss an die Schule und von verschiedenen Trägern umgesetzt werden. Mit der angedachten Trägervielfalt können die unterschiedlichen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Auch wenn das Programm außerhalb der Schulorganisation angelegt ist, werden die Schulen in den Prozess eingebunden. So bleibt es Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, bei der Beratung des Unterstützungsbedarfs der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen.

Darüber hinaus werden Freiwilligendienstleistende Kinder und Jugendliche gezielt unterstützen. In den Freiwilligendiensten Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ – Jugendhilfe, Schule und Kultur) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) werden neue zusätzliche Möglichkeiten für Freiwillige gemäß dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) geschaffen.

Mittels zusätzlicher FSJ- und FÖJ-Plätze soll es den jungen Freiwilligen ermöglicht werden, in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und bei anderen Trägern soziale und schulische Folgen der Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Pandemie zu mildern. Kinder und Jugendliche sollen so in ihrer Resilienzfähigkeit gestärkt werden. Voraussichtlich können hieraus mindestens 250 zusätzliche FSJ und FÖJ-Plätze kurzfristig geschaffen werden. Die anerkannten Freiwilligendienstträger haben bereits ihr Interesse an der Umsetzung des Programms bekundet.

Bis zum Beginn des nächsten Schuljahres wird das Bildungs- und Jugendministerium mit den Landkreisen und kreisfreien Städten erörtern, wie mit einem weiteren Teil der Mittel aus dem Programm Angebote der Schulsozialarbeit verstärkt und ausgebaut werden können. Schulsozialarbeit ist eine wichtige Kooperationsform von Jugendhilfe und Schule, die zum Aufbau multiprofessioneller Teams am Lebensort Schule beiträgt und neben der schulischen Situation der Kinder und Jugendlichen auch ihre häusliche Situation und ihre Freizeitbedürfnisse im Blick hat.

Und nicht zuletzt wird das Land auch Mittel aus den Bundesmitteln nutzen, um auch im nächsten Jahr günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie weitere Angebote zur Überwindung der pandemiebedingten Einschränkungen – insbesondere im Bereich der sozialen und kommunikativen Bedürfnisse junger Menschen – zu fördern. Solche Angebote werden von Jugendverbänden und anderen Trägern der freien Jugendhilfe, von Kommunen, aber auch vom Jugendherbergswerk oder anderen nicht-kommerziellen Anbietern unterbreitet.

Im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)wird an der Planung der Umsetzung gearbeitet, insbesondere werden dafür Kooperationspartner gesucht.


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