Entwurf des MBJS-Haushalts – Aufwuchs in wichtigen Bereichen
Der Entwurf des Haushaltsplans 2022 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport kann in wichtigen Bereichen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 eine Ausweitung verzeichnen. Um ein Jahr verschoben ist die nächste Stufe der Kita-Beitragsfreiheit. Die Personalbemessung im Krippenbereich wird ab dem 1. August 2022 schrittweise verbessert.
Der Einzelplan 05 ist mit insgesamt 2,57 Milliarden Euro der größte Fach-Einzelplan des Landeshaushalts. Gegenüber dem Vorjahr steigt der Etat in 2022 um 79,4 Millionen Euro.
Schule
Gute Schüler-Lehrer-Relation gesichert!
Mit 1,7 Milliarden Euro (rund 11,6 Prozent des Landeshaushalts) ist der Schuletat einer der größten Etatposten des Landes. Da die Schülerzahlen steigen, sind zusätzliche Lehrerstellen erforderlich. Für das Schuljahr 2022/2023 sind insgesamt 19.967 VZE für Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal veranschlagt, das sind 186 VZE mehr als für 2021/2022. Die im Bundesvergleich gute Schüler-Lehrer-Relation von 14,4 : 1 wird gesichert (auch für den Finanzplanungszeitraum bis 2025).
Ausbau Lehrkräftequalifizierung und –gewinnung
Aufgrund des hohen Lehrkräftebedarfs ist das Land derzeit auch auf die Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern angewiesen. Um einerseits einen qualifizierten Unterricht zu gewährleisten und andererseits den Seiteneinsteigern eine langfristige Perspektive im Schuldienst zu geben, sind hier besondere Qualifizierungsmaßnahmen (pädagogische Grundqualifizierung, Weiterbildungsstudiengänge zum Erwerb eines Lehramtes, eigene Programme für Seiteneinsteiger ohne Hochschulabschluss oder nur mit Bachelor-Abschluss) notwendig. Um diese Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend des Bedarfs gewährleisten zu können, wurden hierfür rund 1,45 Millionen Euro zusätzlich veranschlagt.
Vor der Qualifizierung von Lehrkräften steht die Gewinnung von Lehrkräften. Auch hier werden die Maßnahmen durch entsprechende Berücksichtigung im Haushalt intensiviert werden können. Das in diesem Jahr begonnene Stipendienprogramm führt in 2022 zu steigenden Ausgaben im Umfang von dann rund 230.000 Euro. Mit dem sogenannten Landlehrer-Stipendium sollen vollausgebildete Lehrer für Schulen und Regionen gewonnen werden, die einen besonderen Bedarf an voll ausgebildeten Lehrkräften haben, weil sie zum Beispiel eine hohe Seiteneinsteigerquote haben.
Zu nennen ist hier auch das neu aufgestellte Refugee Teacher Programm für geflüchtete Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal. In Zusammenarbeit mit dem MWFK und der Universität Potsdam schließt sich nach einem 18-monatigem Programmteil an der Universität eine schulpraktische Qualifizierungsphase an. Die Personalausgaben für die schulpraktische Qualifizierung der Geflüchteten werden ab 2022 mit 787.500 Euro erstmals mit einem eigenen Titel veranschlagt.
Schulbau und Digitalisierung
Gute Bildung benötigt gute, moderne Schulen. Trotz der angespannten Finanzlage können die Schulträger auch in 2022 weiterhin massiv unterstützen:
Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsfonds sind insgesamt 70 Millionen Euro für den Schulbau vorgesehen. Auf Grundlage der in diesem Jahr veröffentlichten Richtlinie KIP II – Bildung – Schule können die Träger entsprechende Anträge einreichen und es wird damit gerechnet, dass in 2022 die ersten Fördermittel im Umfang von bis zu 20 Millionen Euro verausgabt werden können.
Die umfangreiche Unterstützung der Schulen im Bereich der Digitalisierung wird im Rahmen des DigitalPaktes Schule und des Schulcloud-Verbundes fortgesetzt.
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“
Unter der Corona-Pandemie hatten insbesondere die Schülerinnen und Schüler zu leiden. Zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler wurde zusammen mit dem Bund das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ ins Leben gerufen. In diesem und im nächsten Schuljahr stehen hier dem MBJS hier insgesamt 68,7 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich hierbei mit 38,7 Millionen Euro durch das Abtreten von Mitteln aus den Umsatzsteuereinnahmen. Vorgesehen sind - neben der Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte und von sonstigem pädagogischen Personal - auch ergänzende Lernangebote in den Schulen, individuelle Lernbegleitung und schulergänzende Förderangebote durch freie/ öffentliche Träger, Angebote der Schulsozialarbeit, Bewegungsangebote, Schwimmkurse, Ferien- und Freizeitmöglichkeiten sowie Plätze für Freiwilligendienst.
Zum Aktionsprogramm zur Umsetzung der schulischen Förderangebote durch Lehrkräfte und sonst. pädagogischem Personal sollen die Schulen befristet in den beiden Schuljahren 2021/22 und 2022/23 zusätzliche Lehrerwochenstunden im Umfang von rechnerisch je bis zu 200 VZE erhalten. Das „400-Stellen-Programm“ aus dem Koalitionsvertrag wird zugunsten des Aktionsprogramms zurückgestellt.
Kita
Im Bereich Kita kommt es gegenüber dem laufenden Haushalt 2021 zu einem Anstieg um insgesamt 4,9 Millionen Euro, davon 2,4 Millionen Euro für gesetzliche Leistungen.
Enthalten ist die Verbesserung der Personalausstattung der Krippen in Form einer weiteren Personalschlüsselverbesserung ab 1.August 2022 von 1:5 auf 1:4,65. Die Beitragsfreiheit für das vorletzte Jahr vor der Einschulung beginnt mit dem Kita-Jahr 2023, die komplette Beitragsfreiheit im Kindergarten mit dem Kita-Jahr 2024. Die Finanzplanung des Landes berücksichtigt dies bereits.
Bemerkenswert ist die Entwicklung der letzten Jahre. Im Vergleich des Plans 2022 zum Ist 2012 werden hier rund 443 Millionen Euro mehr veranschlagt, die Ausgaben sind etwa dreimal so hoch wie 2012. Die Steigerungen bei den gesetzlichen Ausgaben seit 2012 sind auf die erfolgten Verbesserungen beim Personalschlüssel, die Förderung der Leitungsfreistellung und die Einführung der Elternbeitragsfreiheit im Jahr 2018 im letzten Jahr vor der Einschulung zurückzuführen.
Jugend
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, kann aus dem Landesjugendplan ungeschmälert fortgesetzt werden. Die Arbeit des Landesjugendrings und der landesweit tätigen Jugendverbände steht damit ebenso wie die Arbeit der landesweiten Jugendbildungsstätten auf sicheren Füßen. Auch die Förderung der sozialpädogischen Fachkräfte in den Einrichtungen und Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in den Städten und Gemeinden im Land ist weiterhin abgesichert.
Kinder- und Jugendbeauftragte
Das Verfahren zur Berufung einer Kinder- und Jugendbeauftragten steht vor dem Abschluss. Hierfür sind zwei Stellen im Haushaltsplan 2022 veranschlagt. Vorgesehen sind darüber hinaus 100.000 Euro Fördermittel, die die Kinder- und Jugendbeauftragte gezielt für Projekte und Maßnahmen zur Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen einsetzen soll.
Ombudschaft in den Hilfen Zur Erziehung
Kinder und Jugendliche, die nicht in ihren Familien leben können, sollen die Möglichkeit erhalten, sich unabhängig ombudschaftlich vertreten zu lassen und sich auch außerhalb ihrer stationären Einrichtungen beschweren zu können. Für die Errichtung und Etablierung einer Ombudsstelle werden zusätzlich 120.00 Euro veranschlagt.
Sport
Sportförderung
Die gesetzlich geforderte Förderung des Sports wird in vollem Umfang fortgesetzt. Der Breiten- und der Spitzensport hat besonders unter der Corona-Pandemie gelitten. Teilweise wurde über Mitgliederrückgängen in den Vereinen berichtet. Dies hat keine Auswirkungen auf die Förderung.
Haus des Sports
Der geförderte Neubau des Haus des Sports im Sportpark am Luftschiffhafen in Potsdam geht gut voran. Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch entstandenen Mehrkosten und Mittelverschiebungen ist ein guter Baufortschritt zu verzeichnen. Die Mehrkosten können durch den Bauherrn und Zuwendungsempfänger, den Landessportbund Brandenburg e. V., finanziert werden. Bei aktuellen Baukosten in Höhe von 18,7 Million Euro unterstützt das MBJS das Vorhaben weiterhin mit 8,1 Millionen Euro. Momentan wird davon ausgegangen, dass die Fertigstellung zum Ende des Jahres 2022 eingehalten werden kann.
Übersicht
Wichtige Aufgabenbereiche und Vorhaben aus den Bereichen Bildung, Jugend und Sport erfahren nach dem Entwurf des HPE 2022 Aufwüchse gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr:
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Mehr gegenüber Ansatz 2021 |
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Schule |
mehr VZE im Vergleich zum Schuljahr 2021/2022 für Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal |
186 VZE |
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ |
32,7 Mio. € |
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Stipendienprogramm Lehrkräfte |
0,2 Mio. € |
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Digitalisierung Schule Kofinanzierung des Digitalpaktes Schul-Cloud Verbund BB, NDS, TH |
0,8 Mio. € 0,9 Mio. € |
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Schulen in freier Trägerschaft, Fortschreibung gesetzlicher Zuschüsse |
7,1 Mio. € |
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Kita |
gesetzliche Leistungen für den aktuellen Rechtsstand Personalschlüsselverbesserung Krippe ab 1.8.2022 (aus Gute-Kita- Mitteln) |
2,4 Mio. € (11,9 Mio. €) |
Jugend |
Landesjugendplan neu: Schaffung Ombudsstelle im Bereich stationäre Einrichtungen |
0,1 Mio. € |
Aufwuchs bei gesetzlichen Leistungen für Unterhaltsvorschuss und Mehrbelastungsausgleich Bundeskinderschutzgesetz |
13,3 Mio. € |
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Investitionen |
Fortsetzung der Maßnahmen im Rahmen des ZifoG (Umverteilung der bisherigen Jahresscheiben) |
19,0 Mio. € |
Verwaltung |
Stellenmehrbedarf außerhalb der Schulkapitel: 6 Stellen sowie 9 Nachwuchsstellen, Wegfall 22 kw-Vermerke |
15 Stellen/NWS |
Inanspruchnahme ZIT-Infrastruktur |
1,7 Mio. € |
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Entgelte für Geschäftsbesorgung |
1,6 Mio. € |