Digitale Lernangebote für Erwachsene – Anerkennung zur Bildungsfreistellung und Förderung auch in 2022 möglich

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Digitale Lernangebote stellen für viele Erwachsene in der Pandemie eine gute Alternative dar, um sich weiterzubilden. Das MBJS ermöglicht daher die Förderung von Online-Unterrichtsstunden der Volkshochschulen und anerkannten Weiterbildungseinrichtungen. Zudem können Bildungsanbieter nun auch im neuen Jahr eine Anerkennung zur Bildungsfreistellung für Online-Weiterbildungen beantragen.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Volkshochschulen und anerkannten Weiterbildungseinrichtungen sehr engagiert und kreativ ihre digitalen Bildungsangebote ausgeweitet. Das soll wie im Vorjahr nach dem Weiterbildungsgesetz berücksichtigt werden. Ebenso erhalten Beschäftigte in Brandenburg 2022 weiter die Möglichkeit ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung, auch Bildungsurlaub genannt, für anerkannte Online-Weiterbildungen zu nutzen. Mit beiden Maßnahmen soll die Teilhabe an Weiterbildung auch unter Pandemiebedingungen unterstützt werden.“

Ob Sprachkurs, Gesundheitsmanagement oder Gehirn-Jogging: Brandenburgerinnen und Brandenburger haben aktuell die Auswahl zwischen Online-Kursen zu verschiedensten Themen. Die nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen können dafür in der Grundversorgung je Unterrichtsstunde eine Förderung von 32 Euro für Blended Learning-Veranstaltungen als Kombination von Vorort- und Online-Lernen erhalten. Für die Zeit der pandemiebedingten Einschränkungen ist die Förderung auch 2022 für reine Online-Präsenzkurse möglich.

Darüber hinaus wurde die Möglichkeit verlängert, dass Weiterbildungsanbieter einen Antrag auf Anerkennung von Online-Präsenzkursen für die Bildungsfreistellung stellen können. Dazu müssen jedoch bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere sollen zur Umsetzung des Bildungskonzeptes geeignete und datenschutzkonforme Videokonferenztools genutzt werden und eine synchrone Kommunikation jederzeit möglich sein. Bildungsfreistellung – auch als Bildungsurlaub bezeichnet – meint den Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. In Brandenburg stehen dazu zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung.


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